Hallo,
ich habe vor kurzem an einem Umzugswagen (7,5to Lkw) einen Schaden verursacht. Die Selbstbeteiligung beläuft sich auf 1500 EUR.
Nun ist der Schaden laut von der Autovermietung beauftragtem Gutachten 1430 EUR. Zusätzlich berechnet mir die Versicherung die Kosten des Gutachtens (ca. 75 EUR) und Aufwands- und Verbringungskosten (ca. 55 EUR), so daß sie insgesamt 1560 EUR von mir verlangen. Dabei sagten sie noch, daß sie aus Kulanz auf die Forderung der Ausfallkosten durch Werkstatttagen verzichten würden.
Meine Fragen sind:
1) Dürfen diese Kosten zusätzlich berechnet werden?
2) Muß ich alles zahlen oder nur bis zur SB-Grenze (bis 1500) ?
3) Dürften Sie die Ausfallkosten wirklich noch zusätzlich berechnen?
Vielen Dank im voraus für alle Antworten,
Jörn