Handy im Auto erlaubt, an roter Ampel bei abgeschaltetem Motor

  • Wenn der Motor abgeschaltet ist darf ein Autofahrer auch an einer roten Ampel telefonieren, so entschieden am OLG Hamm und Bamberg.


    Der Fall am OLG Hamm: Ein Autofahrer hatte an einer roten Ampel stehend den Motor abgeschaltet und ein kurzes Telefonat erledigt. Als die Ampel grün wurde schaltete er den Motor wieder an und fuhr weiter. Von Polizisten beobachtet sollte der Mann 40 Euro Bußgeld bezahlen. Während das AG Iserlohn den Mann noch verurteilte, wurde der Beschwerde beim OLG stattgegeben. Bei stehendem Fahrzeug und abgeschaltetem Motor sei Telefonieren ausnahmsweise erlaubt. Diese Ausnahme gelte auch an der Ampel.(Aktenzeichen: OLG Hamm 2 SsOWi 190/07, OLG Bamberg 3 Ss Owi 1050/06)


    "Na also, telefonieren doch erlaubt........ob das telefonieren während der Rotphase praktisch ist bleibt unklar, auf jeden Fall spart es Handykosten ;) "


    Quelle: net-tribune


    jürgen

  • Zitat von 'Christopher"

    Schatz, ich muss dich zurückrufen. Die Ampel ist grad grün geworden.

    Naja, sehe mich schon hupend an der Ampel hinter einem "Rotampeltelefonierer" warten, weil er nicht mitbekommen hat oder, dass schon wieder grün ist :(

    Freisprecheinrichtung und gut ist.

    Jepp, die einzig richtige Lösung und wer weiss wie andere Gerichte das sehen werden, kann auch anders ausgehen...

    Regards, RosaParks

  • Ist natürlich Quatsch die Rotphase zum telefonieren nutzen zu wollen. Rosa hat recht, würde das Schule machen hätte man regelmäßig jemanden vor sich der "eben noch" zwei Sätze zu sagen hatte, dann den Motor anmacht und.......nein, das ist sicher nicht die Lösung. Ich finde es nur gut zu wissen.


    jürgen

  • In diesem Zusammenhang fällt mir folgende Frage wieder ein. Mein Handy hat eine integrierte Freisprecheinrichtung.


    1. In einen Handyhalter geklickt darf ich das sicher ganz legal benutzen?
    2. In der Mittelkonsole oder auf dem Beifahrersitz liegend (lose, ohne Halter) darf ich es auch benutzen?
    3. In der Hand haltend, aber nicht am Ohr, darf ich es nicht benutzen?


    Kennt sich jemand damit genauer aus?


    jürgen

  • Variante 1 nutze ich auch, hat mich noch nie jemand mit angehalten.
    Hab sogar schon desöfteren direkt neben SV Grün-Silber gestanden und die haben nichts gesagt.
    Somit ist das wohl zulässig.
    Warum sollte das auch verboten sein.
    Dann dürfte ich ja auch kein Navi im Auto benutzen.
    Und ob ich jetzt mit dem Navi oder dem Handy rede ist ja egal. :106:

  • 1. In einen Handyhalter geklickt darf ich das sicher ganz legal benutzen?
    2. In der Mittelkonsole oder auf dem Beifahrersitz liegend (lose, ohne Halter) darf ich es auch benutzen?
    3. In der Hand haltend, aber nicht am Ohr, darf ich es nicht benutzen?

    Ich glaube keine der 3 Varianten ist erlaubt. Den soweit ich weiß ist ja die Bedinung des Handys alleine schon strafbar. Das heißt du drückst auf deinem Handy ne Taste und kannst rausgewunken werden. (sonst könnte man ja reintheoretisch auch eine SMS schreiben/ich telefonier ja nicht ^^ )


    Glaube sie werden dich damit nicht rauswinken weil sie es dir nicht wirklich nachweisen können, und meist werden sie es einfach nicht sehen. Aber wenn doch könnte es meiner Meinung nach Ärger geben.


    Charly

  • 1. In einen Handyhalter geklickt darf ich das sicher ganz legal benutzen?

    In einen Handyhalter geklickt dürfte man wohl ein Handy benutzen.

    2. In der Mittelkonsole oder auf dem Beifahrersitz liegend (lose, ohne Halter) darf ich es auch benutzen?

    Schwierig, würde mich nicht darauf verlassen. Obwohl... das Handy würde ja nicht in der hand gehalten...

    3. In der Hand haltend, aber nicht am Ohr, darf ich es nicht benutzen?

    Das wäre definitiv verboten.

    Das ganze steht in §23 I a StvO. Danach beurteilt sich die Benutzung allein danach, ob das Mobiltelefon in der Hand gehalten wird oder nicht. Gibts mittlerweile auch diverse Gerichtsurteile dazu.

    Ganz nebenbei interessant zu wissen, dass bei bei bloßem Wechsel des Ablageortes keine Handynutzung vorliegt :D so zumindest das OLG Köln, 83 Ss OWi 19/05 in NZV 2005, 547.

    Regards, RosaParks

  • danke für eure Antworten. Der entscheidende Punkt ist also das "in der Hand halten" des Handys. Gut zu wissen auch daß das weglegen oder an einen anderen Ort legen des Handys nicht bestraft wird. Denn mittlerweile hat man ja schon ein schlechtes Gewissen das Gerät überhaupt während der Fahrt anzufassen. ;)


    Letzten Endes ist es aber wohl am Besten beim Fahren garnicht zu telefonieren. Obwohl mit Freisprecheinrichtung absolut legal bleibt doch immer eine erhebliche Ablenkung. Oder?


    jürgen

  • Naja, ich empfehle trotzdem, es nicht darauf ankommen zu lassen.
    Gerade die Polizei in München macht (und das ist die Originalaussage eines befreundeten Polizisten) "zur Zeit hauptsächlich Jagt nach Handysünder, da dies besonders einfach und erträglich ist". Und damit ist gemeint, daß es keinen Augenzeugen geben muß. Alleine die Aussage eines Polizisten scheint hier auszureichen. Und an der Ampel stehend.. da wird sehr schnell die Aussage kommen, daß dies nicht der Tatsache entsprach - selbst wenn.
    Einen Kollegen hatte es letztens auf einem Supermarktparkplatz erschscht. Er telefonierte - vor einer Parklücke stehend - mit dem Telefon.
    Laut Polizei ist dies zwar Privatgrund, aber für jeden zugänglich und damit auch ohne Hinweis auf die StVO mit einer Geldbuße zu belegen.
    Der Anwalt meines Kollegen bestätigte dies und nahm den Fall nicht an.


    Gruß
    Kerry


    :202:

  • sehe ich genauso wie Kerry...


    aber heißt das dann, das ich, wenn ich nur rechts ranfahre und den Motor nicht ausmache um zu telefonieren, auch ein Ticket bekomme??


    bei uns (Land Brandenburg) wird im Moment auch verstärkt das Stoppen am Stopschild und das Blinkverhalten kontrolliert...


    wieland7


    :206:

  • Hallo,


    also steht doch ganz klar in §23 Abs. 1a StVO:

    Zitat


    Dem Fahrzeugführer ist die Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons untersagt, wenn er hierfür das Mobiltelefon oder den Hörer des Autotelefons aufnimmt oder hält. Dies gilt nicht, wenn das Fahrzeug steht und bei Kraftfahrzeugen der Motor ausgeschaltet ist.


    Ich frage mich, was es da unverständliches gibt? Da gibt es keinen Spielraum. Wenn das Auto steht und der Motor aus ist, darf man telefonieren.
    Punktaus.


    Naja, wenigstens hat sich die nächsthöhere Instanz richtig entschieden.


    Lustig ist aber, dass das Ganze ja dementsprechend nicht gilt, wenn man das Gerät in einer Halterung hat.
    Also ich habe einen XDA Orbit, der auch ein Navi integriert hat, somit hängt das bei mir immer an der Scheibe.
    Ich darf also nicht das Gerät zum telefonieren in die Hand nehmen, darf mir aber Videos anschauen, SMS lesen und tippen usw., wenn das Gerät in der Halterung steckt und ich es nicht in die Hand nehme :106:


    Ich liebe die Gesetzgebung in diesem Land :122:


    Gruß, Nick