Zweiten Fahrer später eintragen

  • Hallo, die Suche hat mir nur indirekt das richtige Ergebnis ausgespuckt.


    Ich muss heute alleine das Auto abholen (wenn es denn eins gibt) und meine Freundin soll aber auch damit fahren.
    Ich werd versuchen sie mit ihrem Personalausweis und Führerschein gleich eintragen zu lassen, aber wenn das nicht klappt?
    Nachträglich wird doch sicher kein Problem sein?
    Und muss ich auch dann zur selben Station zurück?


    Vielen Dank


    Edit: ich werde bei Sixt mieten.

  • Wenn Du den original Führerschein dabei hast, reicht das vollkommen aus... ansonsten ist auch ein späteres NAchtragen kein Thema...

    Nein. Der 2. Fahrer muss Anwesend sein, samt gültiger Fahrerlaubnis. Es besteht die Chance das der RA deine Freundin einfach so einträgt, das ist aber nicht selbstverständlich.


    Einen 2. Fahrer kann man auch nachträglich an einer beliebigen Sixt Station nachtragen lassen - kostenlos.

  • Nein. Der 2. Fahrer muss Anwesend sein, samt gültiger Fahrerlaubnis. Es besteht die Chance das der RA deine Freundin einfach so einträgt, das ist aber nicht selbstverständlich.


    OK, dann sorry für die Fehlinformation - bei mir war das nur eben bisher immer der Fall, dass der Führerschein ausgereicht hat...

  • Versichert ist deine Freundin als Fahrerin aber erst NACH der Eintragung - das ist schon klar, nicht?


    Das sehe ich eigentlich genau so... und lasse alle weiteren Fahrer eintragen. Kostet ja bei Sixt auch nicht extra wie bei Europcar oder Hertz ( :63: 15€ pro Person)
    Doch sagt mir meine RA, dass das eigentlich nicht nötig sei, da bei Vollkasko alle versichert sind die die Voraussetzungen erfüllen. Also Alter und Führerschein...
    Mir kommt das immer suspekt vor. Da von der Lufthansa KK weiß ich dass nur die versichert sind, die auch eingetragen sind...
    Also was stimmt wirklich und ist nicht nur eine Vermutung oder "Glaube" sondern Fakt .. ???
    Bsp.: ich buche bei Sixt einen Golf fürs WE mit VK oder über ADAC. Also Vk dabei. Ich bin als Fahrer eingetragen. Lasse alle meine Freunde mal mit dem Auto fahren, die auch alle Bestimmungen erfüllen und es passiert einem ein Unfall. Ist das Auto jetzt VK versichert oder nicht???
    Wie erwähnt. Meine RA meinte, dass so lange alle Bestimmungen erfüllt sind das Auto VK hat. Natürlich bin ich der Ansprechpartner und es läuft über mich auch mit der SB aber es geht ja hier um die VK... ?(
    Kann man das irgendwo schwarz auf weiß nachlesen und muss sich nicht auf irgendwelche vermutungen oder falschen Aussagen von RAs verlassen, die im Schadensfall ja eh nicht tragen ???


    mfg Josch

  • Zitat

    Marvin, da steht nicht, ob du es schon probiert hast, also scheint deine Aussage nur auf hörensagen zu beruhen!! Gibt es jemand, der es probiert hat und bei dem es noch nicht geklappt hat oder steht es irgendwo in den AGB´s, dass es nicht mäglich ist so einen Fahrer eintragen zu lassen??


    Edit: Beiträge sind vorher gelsen worden!! Ich weiß, dass es um Sixt geht!!

  • ich habe bereits einen Mitfahrer eintragen lassen, ohne das dieser anwesend war. Das zählt aber nicht, weil ich den RA schon Jahre kenne und der mich - sagen wir mal - auch mal unkonventionell bedient. HAllo, wir reden hier von RA's. Der eine is super locker, und die andere meint vorschriften zu kennen die es garnicht gibt...


    Was bringt es wenn hier jetzt jeder sagt: "Jo, brauchst deinen 2.fahrer net mitbringen, FS reicht"


    Und am Ende steht man da, unter Zeitdruck, und irgendeine sache Platzt weil der zweitfahrer nicht rechtzeitig eingetragen wurde...


    Deshalb nochmal: es geht teilweise, Es ist aber laut Richtlinien notwendig den zweitfahrer mitzubringen. MAcht man dies nicht, riskiert man ohne eintragung des zweitfahrers abziehen zu müssen.


  • Doch sagt mir meine RA, dass das eigentlich nicht nötig sei, da bei Vollkasko alle versichert sind die die Voraussetzungen erfüllen. Also Alter und Führerschein...
    Mir kommt das immer suspekt vor.
    Also was stimmt wirklich und ist nicht nur eine Vermutung oder "Glaube" sondern Fakt .. ???
    Kann man das irgendwo schwarz auf weiß nachlesen und muss sich nicht auf irgendwelche vermutungen oder falschen Aussagen von RAs verlassen, die im Schadensfall ja eh nicht tragen ???
    mfg Josch


    Auszug aus den AGB von Sixt:
    http://www.sixt.de/informationen/agb/


    C - 1 : "Das Fahrzeug darf nur von dem Mieter, mit dessen Zustimmung auch von dessen Arbeitnehmern oder Mitgliedern seiner Familie oder den im Mietvertrag angegebenen Fahrern geführt bzw. genutzt werden."
    und
    F - 6 : "Jeder im Rahmen des Mietvertrages vereinbarte Versicherungsschutz entfällt insbesondere, wenn ein unberechtigter Fahrer das Fahrzeug gebraucht,..."


    Mitglieder der Familie ist (hier) definiert worden als Verwandte ersten Grades (also Eltern und Kinder), Arbeitnehmer gilt vermutlich nur bei Firmenverträgen.
    Eine Nichteintragung anderer Fahrer ermöglicht dem Vermieter zumindest, sich mit Berufung auf die beiden Sätze aus der Versicherungspflicht zu befreien.
    Ich würde daher auf die Informationen deiner VA lieber nichts geben und sehe das ähnlich wie du.


    edit: Link nachgetragen.

  • Und hier nochmal die Zitate meiner relevanten Aussagen:

    Nein. Der 2. Fahrer muss Anwesend sein, samt gültiger Fahrerlaubnis. Es besteht die Chance das der RA deine Freundin einfach so einträgt, das ist aber nicht selbstverständlich.


    Einen 2. Fahrer kann man auch nachträglich an einer beliebigen Sixt Station nachtragen lassen - kostenlos.


    Er reicht ja auch manchmal aus, kommt auf den RA an. Offiziel ist es so aber nicht möglich!

  • da mir wegen KK-VK und deren Bedingungen der stress einfach zuviel geworden ist, jedesmal mit meiner frau bei sixt aufzutauchen, habe ich jetzt ne wesentlich einfachere variante gefunden.
    ich weiß natürlich nicht, ob ich bisher nur glück hatte, aber ich mache folgendes:


    vor der abholung des wagens den online check-in ausfüllen, dort den zweitfahrer mit allen daten eintragen und bisher wurde ich beim abholen noch nie nach dem original führerschein gefragt.
    bis jetzt stand meine frau jedesmal auf dem mietvertrag als zweitfahrer.


    ich versthe dieses trara sowieso nicht, wenn ich keinen führerschein habe, darf ich sowieso nicht fahren, verliere den versicherungsschutz etc.pp


    genauso gut kann ich den führerschein auch 50m hinter der sixt-station verlieren.
    warum da der zweitfahrer mit original führerschein auch noch persönlich antanzen muss, ist mir ein echtes rätsel.


    selbst bei mieten ohne firmenraten steht meine firma immer automatisch als 2. mieter im vertrag, die mitarbeiter dieser dürfen auch automatisch fahren, ohne dass sie persönlich bei sixt vorstellig werden...