Zweiten Fahrer später eintragen

  • Dass die VA den Führerschein des Mieters kontrollieren müssen, ist unstrittig.
    Hier habe ich dazu übrigens einen interessanten Fall gefunden, was es für Konsequenzen haben kann, wenn nicht.....
    http://www.frag-einen-anwalt.d…hrerlaubnis-__f34611.html


    Nach meinem Rechtsempfinden sind sie aber nicht unbedingt verpflichtet, die Führerscheine der eingetragenen Zweitfahrer zu kontrollieren.
    Das wäre IMHO die Aufgabe des Mieters, wenn er "den Schlüssel an den nächsten Fahrer weiterreicht".
    Daher muss nach meinem Verständnis der Mieter bei der Übergabe in der Regel zugegen sein, bzw. wird bei Firmenverträgen derjenige kontrolliert, der den Wagen abholt. Die mietende Firma bzw. der Mieter ist dann verpflichtet, sich regelmäßig oder vor Schlüsselübergabe von der Existenz einer Fahrerlaubnis des Zweitfahrers zu überzeugen.


    Die Eintragung von Zweitfahrern im Mietvertrag hat aus meiner Sicht eher versicherungstechnische Gründe, nicht gesetzliche.
    (Daher müssen ja Firmenangehörige und Familienmitglieder auch nicht unbedingt eingetragen werden). Eine Vorlage des Führerscheins der Zweitfahrer hilft also im Zweifel Übertragungsfehler zu vermeiden, viel mehr eigentlich nicht.
    Insofern verhalten sich die VAs schon richtig, wenn sie nicht auf das Erscheinen der Zweitfahrer bestehen. Die Verantwortung für diese liegt eigentlich beim Mieter. (So sehe ich das jedenfalls)
    Aber ob das auch alle VA so sehen? Der Rechtsfall oben im Link zeigt, dass an der rechtlichen Kompetenz mancher VA sicher Zweifel angebracht ist. ;)

  • Die Eintragung von Zweitfahrern im Mietvertrag hat aus meiner Sicht eher versicherungstechnische Gründe, nicht gesetzliche.

    In der Regel sind Mietfahrzeuge nicht versichtert (Ausgenommen der gesetzlich vorgeschriebenen Haftpflichtversicherung). Die "Regeln" schreiben die Autovermietungen selbst vor, also ist es sache der Autovermietung wenn sie diese im Bezug auf Führerschei/Personenkontrolle nicht einhält.


    Sollte jemand einen Schaden mit einem Fahrzeug verursachen bei dem er nicht als zweitfahrer eingetragen ist, besteht also wohl die Möglichkeit das die Autovermietung die Schadenssumme vom Mieter einfordert.


  • Sollte jemand einen Schaden mit einem Fahrzeug verursachen bei dem er nicht als zweitfahrer eingetragen ist, besteht also wohl die Möglichkeit das die Autovermietung die Schadenssumme vom Mieter einfordert.


    Marvin, habe ich jemals etwas anderes behauptet? (siehe dazu auch mein Beitrag #17)


    Hier ging es gerade nicht darum, OB ein Zweitmieter eingetragen werden sollte,
    sondern ob bei Eintragung der Zweitmieter bei der VA persönlich zur Eintragung vorstellig werden muß.

  • ... und lasse alle weiteren Fahrer eintragen. Kostet ja bei Sixt auch nicht extra wie bei Europcar oder Hertz ( :63: 15€ pro Person)


    ..mal kurz off topic:


    wer die europcar first card hat, kann einen zweitfahrer kostenlos eintragen lassen.


    und jetzt wieder kurz on topic:
    habe sowohl bei sixt, europcar als auch hertz schon haeufiger einen zweitfahrer eintragen lassen (bei sixt -wie hier im thread erwaehnt ueber den onkline check-inn). zweitfahrer war dabei nie anwesend - hat BEI MIR bisher immer ohne probs geklappt.
    habe auch in dieser angelegenheit einmal unseren rechtsanwalt konsultiert. dieser teilte mir mit: zweitfahrer muss eingetragen sein, damit die cdw der av wirkung entfalten kann. der zweitfahrer braucht nicht anwesend sein, da der hauptmieter per se als verantwortlicher gilt (und sich auch ueber besitz und gueltigkeit der fahrerlaubnis versichern muss)


  • Marvin, habe ich jemals etwas anderes behauptet? (siehe dazu auch mein Beitrag #17)


    Hier ging es gerade nicht darum, OB ein Zweitmieter eingetragen werden sollte,
    sondern ob bei Eintragung der Zweitmieter bei der VA persönlich zur Eintragung vorstellig werden muß.

    Du fühlst dich ja schon fast persönlich angegriffen... Dann muss ich dir entgegen: Habe ich behauptet du hättest das behauptet? nein....


    Langsam nervt mich die rumdiskutiererei hier ziemlich, gibt es zu dem Thema ja nicht mehr viel zu diskutieren.


    • Wer nicht eingetragen ist, darf nicht fahren (ausgen. angehörige 1. grades)
    • Wer sich eintragen lassen will, muss laut AGB vor ort anwesend sein
    • Oftmals tragen die RA den 2. fahrer auch einfach so ein/nach
    • Kein unfallschutz wenn man nicht eingetragen ist

    so :113:

  • Wie ist denn folgende Konstellation:


    Ich miete bei Europcar einen Wagen, fahre damit in eine andere Stadt und habe dort einen Termin (ohne Auto). In der Zwischenzeit kommt ein Kollege am Bahnhof an und will mich mit dem EC Wagen ein paar Stunden später wieder abholen. Kann ich dann das Auto bei EC am Bahnhof "zwischenparken" und den RSA die Sache erklären und den Schlüssel in der Station abgeben so dass dann später mein Kollege in der Station als Zweitfahrer eingetragen wird und dann dort den Schlüssel bekommt?
    Wäre praktisch weil ich bei der Anmietung nicht den Führerschein vom Zweitfahrer habe und es eine gute Möglichkeit wäre den Schlüssel zu übergeben.
    Kommt vermutlich auf die Tageslaune des RSA an, ist mir schon klar, aber vielleicht hat ja hier jemand schon ähnliches gemacht oder hat anderweitig gute Europcarkenntnisse wie man sowas handhaben kann... ;) achja, Firstcard und MRA ist vorhanden.

  • so eine kleine Vollmacht für den Zweiten der dann kommt, wäre sicherlich hilfreich. kann ja sonst jeder kommen und mit dem Auto abhauen.
    Wenn der sich als Zweitfahrer eintragen läßt, dann wäre das das erste geklaute Auto, bei dem der Fahrer auch noch versichert ist :P

  • zum Thema Zweitfahrer:


    Ich hatte letzte Woche in Berlin eine Sixti-Miete. Ich wollte bei Abholung einen Zweitfahrer nachtragen lassen. Es reichte nicht aus nur den Führerschein der betreffenden Person vorzulegen, sie muß auch physisch anwesend sein und unterschreiben. Nach Aussage des RSA eine neue Vorschrift bei Sixti :?: Glücklicherweise saß er im Auto vor der Station ;) . Leider stand das so nicht in den Sixti Mietbedingungen. Wäre schade wenn sowas von der momentanen psychischen Verfassung des RSA abhängig wäre...

  • so eine kleine Vollmacht für den Zweiten der dann kommt, wäre sicherlich hilfreich. kann ja sonst jeder kommen und mit dem Auto abhauen.
    Wenn der sich als Zweitfahrer eintragen läßt, dann wäre das das erste geklaute Auto, bei dem der Fahrer auch noch versichert ist :P

    Naja, der FS wird ja ohnehin überprüft. und wenn du dem RA sagst das der Herr XXX das auto abholt, sollte das auch klappen...

  • Kurze frage:


    Angenommen man hat ne Wochenmiete von Donnerstag bis Donnerstag. Ists möglich, den zweitfahrer erst z.B. am Dienstag einzutragen, um dann nur 3x5€ anstatt 7x5€ zu zahlen?


    Und: Kann auch der zweitfahrer das Fahrzeug abgeben wenn die Miete rum ist?


    Dongschee.

  • Angenommen man hat ne Wochenmiete von Donnerstag bis Donnerstag. Ists möglich, den zweitfahrer erst z.B. am Dienstag einzutragen, um dann nur 3x5€ anstatt 7x5€ zu zahlen?


    Ich nehme an, es geht um Sixt?
    Wenn ja, dann ist das nicht möglich.
    Die tragen immer über die komplette Mietdauer ein.
    Ob das gut und rechtens ist steht auf einem anderen Blatt, jedenfalls ist mir nur diese Handhabung bekannt.
    Zweitfahrer muss man immer über die gesamte Mietzeit bezahlen, auch rückwirkend.


    Und: Kann auch der zweitfahrer das Fahrzeug abgeben wenn die Miete rum ist?


    Das geht ohne Probleme.


    Dongschee.


    Biddeschee.

  • Dir wird der Zweitfahrer für den gesamten Mietzeitraum berechnet.
    Ich hab da selbst mit dem Kundenservice noch keinen Nenner gefunden.


    Das bedeutet bei einer Wochenmiete: 5x5€ = 25€ (das ist der Maximalbetrag dafür).
    Sparpotential ist also nur begrenzt gegeben, denn wann du den Zweitfahrer einträgst ist egal.


    Zweitfahrer kann abgeben - das ist überhaupt kein Problem.

  • Sorry dann nochmal was: Bei sixt in den vermietbedingungen ist das irgendwie komisch bzw. nicht ganz klar formuliert:
    Kostet es 5€/Tag, PRO zweitfahrer oder kann man für 5€/Tag soviele eintragen wie man will (genauer:2)? :D