Urteil: Bei Unfall mit Mietwagen unbedingt Polizei einschalten

  • Aus einem Urteil des Landgerichts Koblenz geht hervor, dass wer nach einem Unfall mit einem Mietwagen die Polizei nicht einschaltet unter Umständen für den Schaden am Fahrzeug voll haftet. Eine solche Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist dem Urteil nach zulässig. Im vorliegenden Fall hatte der Kunde einer Autovermietung die Durchfahrtshöhe einer Brücke missachtet und dadurch den Aufbau des LKW beschädigt. Die Autovermietung hielt dem Fahrer grobe Fahrlässigkeit vor und verlangte nun Schadensersatz. Er Kunde sah das anders und wies darauf, dass er für fahrlässig verursachte Schäden nicht haften müsse. Diese Frage lies das Gericht allerdings offen. Es entschied aber dennoch zugunsten der Autovermietung, und verwies stattdessen auf die "Polizeiklausel" in den AGB. Danach hätte er die Polizei rufen müssen, da er das unterließ, haftet er allein.


    OLG Koblenz Az: 12 U 980/01
    Fundstelle: OLGReport-Koblenz 2003, 271