Wir kriegen Euch alle! Gruß Euer Flensburg.

  • Gerade gelesen in einem Beitrag im Radarforum:

    Zitat

    Ich arbeite bei einer Autovermietung und mein Chef will alle 6 Monate den neuen Punktestand in Flensburg. Und leider sind 3 Punkte der Grenzwert.


    Das flenst ja. ;)
    Mich würde mal interessieren, ist das bei AV üblich, dass die Mitarbeiter eine Maximal-Flensburg-Rate vorgegeben bekommen oder ist die erwähnte Eigenauskunft des zitierten Posters eine absolute Ausnahme? Wie läuft das bei Euch?


    edit: hab da mal ein eigenes Thema draus gemacht...w7

  • Kann ich mir nicht vorstellen, da die Punkte in Flensburg reine Privatsache sind. Er braucht einen Führerschein. Solange der vorhanden ist.. muss das genügen. Alles andere kann er durch ein polizeiliches Führungszeugnis erfragen.
    Punktestand in Flensburg ist Schmarrn.

  • Vielleicht ist es ja auch n Mittelding aus beidem...
    3Punkte Grenzwert wäre ja als einmal-Vorfall gleichbedeutend mit vorrübergehendem Führerscheinentzug.
    Also, wer auf einmal 3 Punkte bekommt müsste eigentlich immer den Lappen abgeben.
    Ohne Lappen dürfte er eigentlich (vorrübergehend) nicht in der AV arbeiten.
    Tut er es doch ist es ja fahren ohne Führerschein und vielleicht auch ne Versicherungsfrage.
    Somit ist das sehr wichtig zu wissen, wenn man seinen Mitarbeitern nicht traut.
    Da die 3Punkte aber auch zusammengesammelt werden können innerhalb von 6Monaten macht eine absolute Grenze von 3 Punkten so keinen Sinn.


    Ob es gerechtfertigt ist, dass der Arbeitgeber diese Informationen einfordert ist mir unklar.
    Führungszeugnis darf er ja auch erbitten.


    Ich höre hier das erste mal von so einer Regelung.

  • Ich halte die Flensrate Überprüfung für Sinnvoll und legitim. Die genauen, bzw. evtl weitere Bedingungen dieser AV kennen wir nicht, also ist auch schwer zu sagen ob die Punkte auf einen Schlag oder per Rabattsammelaktion beim Arbeitgeber eingelöst werden können, wenn die 3 Punkte erreicht sind.

  • Marvin / Harald:
    Ich kann euch da überhaupt nicht bepflichten. Wenn zur Ausübung einer Tätigkeit eine Fahrerlaubnis notwendig ist, dann ist dieses bei Abnahme dem Arbeitgeber mitzuteilen. Das kann auch arbeitsvertraglich geregelt sein.
    Von mir aus kann der Führerschein auch jeden Tag vorgezeigt werden.
    Die Eintragungen im Zentralregister in Flensburg haben keinerlei Aussagekraft gegenüber dem Arbeitgeber, da der Punktestand auch gesammelt werden kann ohne einen Führerscheinentzug.
    Sollten dem AV-Mitarbeiter bestimmte vertrauenswürdige Dienste angeeignet werden so ist die Einholung und Abschrift eines Führungszeugnis legitim. Sollten verkehrsbedingte Straftaten vorgefallen sein (Trunkenheit / Fahrerflucht etc) so stehen diese auch im Führungszeugnis drin.
    Möchte sich der Arbeitgeber ein Bild über die Eigenschaften des Angestellten beim Führen von Fahrzeugen machen (da dieser immer nur Ferrari oder Rolls Royce fahren muss) so kann er diese nicht am Punktestand festmachen, sondern nur am Verhalten der Person: Arbeitsrechtlich ist hier der sorgsame und Umgang mit Firmeneigentum im Arbeitsvertrag zu regeln und auch die daraus resultierende Haftung.


    Sollte der Punkteregisterauszug tatsächlich erlaubt sein, so ist ein äzrtliches Attest, regelmäßige Blutwertekontrolle / Drogenüberprüfung, Alkaoholwerte etc alle 4 Wochen unabdingbar, da ja sonst davon ausgegangen werden kann, dass der Fahrer immer alkoholisiert fährt. Diese Checks werden dann jeden Morgen bei Atemkontrolle durchgeführt und dei Blutwerte werden jede Woche Montags eingesammelt.


    Executive Summary: Für die Vertrauensstellung eines Arbeitnehmers für den Arbeitsplatz gibt es das Führungszeugnis.


    Alles andere ist juristisch überaus fragwürdig und mit dem Schutz der Privatsphäre nicht vermittelbar.

  • Ja, Japan ist halt weit weg, und da die sich in Japan regelmäßig abends besaufen ist die Regelung auch wichtig.


    Aber wir sind in DE und natürlich kann es der Wunsch sein, dass das Punktregister nicht zu voll ist. Aber den Nachweis musst Du nicht erbringen, wenn Du einen gültigen Führerschein vorweisen kannst. Und wenn Dich der ARbeitgeber dazu zwingt, dann kannst mal gleich den EU-Arbeitsparagrafen im Glechbehandlungsgesetz zitieren. Die Frauen müssen ja auch nicht nachweisen, dass sie die Pille nehmen und nicht Schwanger sind etc....

  • Das war vor 25 Jahren bei der Bundeswehr schon so:


    Wenn man das Glück hatte auf LKW Führerschein geschickt zu werden, war die Hürde, dass das Flensburger Punktekonto < 7 Punkte sein musste.


    Gerade wenn man bei einer Autovermietung arbeitet sollte man eigentlich wissen, wie wichtig der Führerschein ist und sich eben ein wenig zusammenreissen.
    Wenn der Arbeitgeber die Spielregel mit den Punkten oder Handyverbot während der Arbeitszeit aufstellt, dann ist das sein gutes Recht.

  • NEIN AVM, das ist es definitiv nicht. Das Verbot während der Arbeitszeit dienstfremde Dinge zu tun ist etwas anderes als das PRIVATE Kundenkonto in Flensburg einzusehen:
    NOCHMAL: Es gibt ein polizeiliches Führungszeugnis, und einen Führerschein: Mehr darf der Arbeitgeber nicht einfordern..!


    Ansonsten kannst Du mal als Arbeitgeger jedem Angestellte die Bilanzen der letzten 5 Jahre vorlegen, eine Bonitätsprüfung machen und alle Arbeitvertragsunterlagen der Gerichte und Klagen gegen die Arbeitgeber vorlegen lassen.. gehts Noch?????
    So ein Schmarrn:------



    EDIT: Den Arbeigeber möchte ich kennen der das macht. Da werde ich mich gleich bewerben mit der Angabe von mehr als 7 Punkten in Flensburg und wenn der mich deswegen nicht einstellt obwohl ich einen legitimen Führerschein besitze gehts vor Gericht mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz.

  • Wenn der Arbeitgeber es beim Einstellungsgespräch sehen will ( und das ist ja wohl bei Autovermietungen nicht weit hergeholt ) dann kannst Du Dich ja dagegen wehren und es nicht herzeigen.
    Wie gross dann Deine Chancen sind den Job zu bekommen, kannste Dir ja selber ausrechnen.


    ---


    Ich hab das noch nie gemacht / verlangt, denke aber mal, dass es schon o.k. ist, wenn ein Kollege versucht sich "Rambos" ganz gezielt vom Hals zu halten.

  • Das mit dem BW-Führerschein habe ich anders erlebt, wenn dort der Punktestand abgefrag wurde dann ohne mein Wissen/Einverständnis, was ja schonmal so nicht geht und da ist die BW eigentlich sehr pingelig bei sowas damit man ihnen nicht auf die Füße treten kann.


    MfG Jan

    1982 werden die Uhren wohl nicht soviel anders gegangen sein als in den letzten Jahren. Uns war es ganz offiziell bekannt, dass es abgefragt wird. Ob ich dazu etwas unterschrieben habe, weiss ich nicht mehr.


    ( Es waren die 4 schönsten Wochen bei der Bundeswehr : Ein alter MAN, der knapp älter war als ich damals, ein Superausbildung bzgl. Technik ( Bremsen ) etc. und der richtige Erste Hilfe Kurs dazu war spitze ) Und genau am 21. Geburtstag hatte ich Fahrprüfung und habe den Schein dann sofort umschreiben lassen )

  • Meine Führerscheinausbildung beim Bund waren die 6 Wochen mit dem meisten Schlaf, während die anderen gefahren sind auf der Ladefläche eines MB1017 im Winter eingemummelt im Schlafsack. Zum Unterhalten war es zu laut, also hat man geschlafen, festgegurtet auf der Holzsitzbank die man mit auf die Ladefläche geschmuggelten Schaumstoff Stücken gepolstert hat. natürlich die Plane runter gemacht wegen der Kälte. Unschön war hingegen die Technikausbildung auf der "Platte" wo der Wind nur so gepfiffen ist und dann bei -10-15°C. Der Technikausbilder hats ja auch nie länger als 30 min. ausgehalten.


    Um mal ontopic zu kommen. Bei einer Tätigkeit in der ich als Kraftfahrer beschäftigt bin hätte ich kein Problem meinen Punktestand dem Arbeitgeber mitzuteilen, das ich allerdings in regelmäßigen Abständen dann noch eine Auskunft einholen muss die mich jedesmal entsprechend Porto und Zeit kostet finde ich aber etwas überzogen, anders sieht es bei Leuten aus die Personenbeförderung speziell Kinder- und/oder Behindertentransport machen.


    MfG Jan

  • Wenn der Arbeitgeber es beim Einstellungsgespräch sehen will ( und das ist ja wohl bei Autovermietungen nicht weit hergeholt ) dann kannst Du Dich ja dagegen wehren und es nicht herzeigen.
    Wie gross dann Deine Chancen sind den Job zu bekommen, kannste Dir ja selber ausrechnen.


    ---


    Ich hab das noch nie gemacht / verlangt, denke aber mal, dass es schon o.k. ist, wenn ein Kollege versucht sich "Rambos" ganz gezielt vom Hals zu halten.


    Und die Frage nach einem medizinischen Gutachten, Schwangerschaftstest im Büro, Drogeblutwertekopie, IQ Test und so etwas is ja alles i.O.? Oder? Ich bin selbst Arbeitgeber, aber solch eine Aussage habe ich hier in diesem Forum auch nur von Dir AVM erleben können. Du, der ja die Kunden erziehen will, Du findest solches legitim oder? Klar, die Frau kann ja die Antwort verweigern, ob Sie Schwanger ist. Sie kann auch das medizinische Gutachten verweigern... ob sie dann eigestellt wird..? Es gibt GESETZE zum Schutze der persönlichkeit und der Flensburger Punktekatalog ist solange persönlich, da es keinerlei Wertung der Fahreigenschaften voraussetzt bis zu dem Punkt, wenn der Führerschein abgenommen wird UND ERST DANN beeinträchtigt es die Eigenschaft zur Ausübung eines Berufes beim AV! NICHT vorher.
    Und wer die Rambos nicht beim Einstellungsgespräch erkennen kann oder nicht in der Probezeit, der sollte sich entweder einen einstellen, der das kann oder seine ganze Arbeit selber machen ...




    Selbst wenn dem so wäre ist es ein leichtes dieses Papier zu fälschen, und dann? Hat der Arbeitgeber auch nichts davon?


    Hier sei nochmals auf legitime und echte Auskünfte verwiesen:
    SCHUFA
    Polizeilisches Führungszeugnis
    Ausweis
    Führerschein (inklundiert Sondergenhmigungen für spezielle Transporte)
    Gesundheitszeugnis für "Hygiene und medizinisch spezifische Berufe"
    Spezielle Nachweise bestimmter Fähigkeitskriterien (Doktortitel etc..)




    wenn dem Arbeitgeber das nicht reiche sollte, dann müsste er einen erhöhten Anspruch auf weitere Informationen anmelden. Zum Beispiel Luftsicherheitsgesetzt, Verschlusssachenberechtigung etc.


    Ihr seid nur Arbeitgeber, liebe AVs und nicht die Götter der Mobilität und Ihr seid auch nicht gleicher als andere Arbeitgeber. ....


    Alles andere gerne weiter per PM

  • Das Thema ist zwar schon etwas älter, aber um es dennoch aufzuklären, bei Sixt werden generell bei Fahrern nur 1/2-Jahresverträge vergeben. Hierbei muss auch ein Führungszeugnis sowie die Auskunft über Eintragungen im Zentralregister in Flensburg abgegeben werden. Maximal dürfen 3 Punkte eingetragen sein. Bei einer Vertragsverlängerung müssen jedes mal wieder aufs neue Führungszeugnis und Flensburger Punkteauskunft abgegeben werden.

  • In München ist es auf jeden Fall so. Spreche ja aus eigener Erfahrung. Ob es aber in anderen Teilen Deutschlands vielleicht anders ist, kann ich leider nicht sagen.


  • Schufa-Auskunft darf sich auch kein Arbeitgeber "einfach so" holen.
    Würde auch bezweifeln, dass man als AN verpflichtet ist, der Auskunft zuzustimmen ;)