Anderes Beispiel. Ich miete ganz günstig ein Auto. Zum Abholungszeitraum ist der Tarif teurer geworden. Mit deiner Argumentation hätte ich keinerlei Anspruch darauf, den günstigeren Mietpreis zu erhalten (weil man ja keinen Vertrag geschlossen haben soll)
Ich argumentiere mit einem vorvertraglichen Vertrauensverhältnis z.B., um an den günstigeren Tarif zu kommen. Mal ganz davon ab, dass den Vermietern ein unglaublicher Imageschaden entstehen würde, wenn sich kein Kunde mehr auf die Reservierungen verlassen könnte. Sixt ist ja nun auch nicht dazu übergegangen und hat die 60%-LH-Verträge angefochten.
Recht haben und Recht auch durchsetzen wollen ist wohl in diesem Fall auch mal wieder etwas anderes. Aber wie gesagt, ich will mich hier mal wieder nicht streiten, denn wie immer gilt: Zwei Juristen = Drei Meinungen.