Schadensanzeige nach 4 Monaten???

  • Hallo zusammen,
    habe gerade eine Schadensanzeige von Sixt aus dem Briefkasten gefischt. Ich dachte mich trifft ein Schlag. :cursing: Mich würde ja mal eure Meinung Interessieren und ob man dagegen etwas machen kann bzw. ob es sich lohnt. Ich hatte eine B-Klasse vom 20.02.2009-23.02 2009. bei SIXT gemietet. Jetzt kam die Rechnung am 6.7. Reparaturkosten aus Rechnung 171,79 und Auslagenpauschale 20Euro. Bitte? Der Schaden war ein Nagel im Reifen. Ich habe das Auto ordentlich abgestellt und habe nix gemerkt. Die Rechnung für den Reifen ist vom 27.02.09. Wie schon geschrieben die Rechnung kam Jetzt. Ist das alles Ordungsgemäß???

  • Herzlich Willkommen im Forum!


    Ob das Ganze ordnungsgemäß ist, kann man natürlich nur beantworten, wenn du uns mitteilst, ob du den Nagel in den Reifen gefahren hast oder nicht.


    Wieso sollte eine Rechnungslegung nach 4 Monaten nicht "ordnungsgemäß" sein?


    Falls du den Schaden verursacht hast, kannst du doch froh sein, dass dir Sixt über 4 Monate "Zahlungsziel" gibt. ;)


    In der Regel verläuft die Schadensabwicklung bzw. Anzeige doch etwas zügiger.

  • Also so korrekt finde ich das nicht. Mir wurde für nen Reifenschaden, das Standardformular für Unfälle zugeschickt, wo ich zu dem Sachverhalt und Unfallhergang Stellung nehmen konnte aber einfach so ne Rechnung schicken ohne den Mieter vorher über den Schaden zu informieren finde ich nicht in Ordnung.


    Klären lässt sich das ganze sicher mit der Schadensabteilung.

  • Mir ist nicht bewusst das ich einen Nagel im Reifen hatte. Ich musste weder Luft pumpen noch ist mir irgendetwas anderes aufgefallen.
    Er war in Ordnung. Über 4 Monate soll ich froh sein? Ich kann das doch jetzt gar nicht mehr nachvollziehen.
    Angerufen habe ich schon. Die Dame meinte das vom Datum her alles stimmig ist. Mehr kann sie jetzt nicht sagen.

  • Falls du mit der Hotline telefoniert hast, würde ich an deiner Stelle mal direkt mit der Station sprechen.


    Hast du keinen Schadensbericht vorab erhalten? Also mit Schadensbeschreibung und Fotos?


    Falls nicht, würde ich der Rechnung erstmal widersprechen und o.g. anfordern.

  • Es ist aber eine richtige Rechnung mit Angabe der Bankverbindung, ja?


    Dann zahle erst einmal nicht. Ggf. muss Sixt mahnen und schlimmstenfalls klagen. Das hat alles Zeit.
    Schreibe denen, dass deines Wissens keine Forderung von Sixt offen sei, du wärst erstaunt und sie mögen dir doch bitte Ihre Forderung und deren Berechtigung schriftlich belegen, damit du deren Richtigkeit mithilfe deines Anwalts überprüfen kannst. Im Übrigen hättest du gerne den Aufenthaltsort des Reifens erfahren, um den Schaden ggf. in Augenschein nehmen zu können. Mach ruhig darauf aufmerksam, dass du im Falle deiner Haftung -falls sich dies nach Prüfung so darstelle- das Eigentum an dem Reifen erworben hast und ihn zu gegebener Zeit abholen würdest.

  • Also ich finde das absolut nicht in Ordnung. Denn bei der LH KK z.B. gibts ja nen Zeitraum innerhalb dessen man den Schaden melden muss, sonst erlischt der Anspruch auf ein Einspringen der Vollkasko (sind glaub ich 14 Tage?). Zwar liegt dein Schaden ja unter der SB 230.-, die hätten also eh nicht gezahlt. Und wie dein Fahrzeug versichert war weiß ich auch nicht. Aber dennoch find ich es nicht okay, wenn man solange wartet.

  • Ich habe weder eine vorab Schadensanzeige noch Bilder erhalten. Jetzt war nur eine Kopie der Rechnung vom Reifenhändler dabei.

  • Ich würds auf keinen Fall zahlen. Warum solltest ausgerechnet du innerhalb der letzten Monate den Nagel da reingefahren haben? Das sollen sie dir erstmal nachweisen. Hat eine Blödklasse nicht sogar eine Druckanzeige?

  • Also ich finde das absolut nicht in Ordnung. Denn bei der LH KK z.B. gibts ja nen Zeitraum innerhalb dessen man den Schaden melden muss, sonst erlischt der Anspruch auf ein Einspringen der Vollkasko (sind glaub ich 14 Tage?). Zwar liegt dein Schaden ja unter der SB 230.-, die hätten also eh nicht gezahlt. Und wie dein Fahrzeug versichert war weiß ich auch nicht. Aber dennoch find ich es nicht okay, wenn man solange wartet.


    Kenne keine VK die bei einem Reifenschaden zahlt. Wie schon geschrieben Foto zusenden lassen und dann halt bezahlen.

  • Also normalerweise muss bei einen Schaden wie zum Beispiel diesen eine Schadenanzeige gemacht werden innerhalb 48 Stunden den Kunden mitgeteilt werden. Ab 6 Monate wäre der Schaden verjährt nach dem Bundesverbrauchergesetz. Da dieses aber nicht zutrifft muss die AV dir beweisen das du diesen Reifenschaden verursacht hast.
    Wurde bei der Rückgabe das Fahrzeug besichtigt? Ist sichergestellt das die AV 2 - 3 Tage nach Rückgabe des Fahrzeugs nicht diesen Schaden Telefonisch oder Post bzw. Email gemeldet hat.