Digitaler Tachograph

  • Moinsen!
    Ich hab da mal eine Frage an alle Experten in dieser illustren Runde...
    Also, nachdem wir uns jahrelang erfolgreich darum gedrückt haben, schaffen wir uns in der Firma neue 7,49 to. an, die natürlich mit dem neuen digatalem Tachographen ausgestattet sind - so, nun haben wir uns lange schlau gemacht, doch zwischen meinem Chef und mir besteht da ein gewisser "Klärungsbedarf" und vielleicht kann mir da ja jemand helfen?!
    Ich bin ja der Meinung, daß jedes anmietende Unternehmen sich erst mit der eigenen Unternehmerkarte anmelden muß und dann der jeweilige Fahrer mit der Fahrerkarte fährt...


    a) Wißt ihr als selbstvermietende genaueres bzw


    b) wie läuft das bei den großen AV ab?


    Können Privatpersonen ohne Fahrerkarte überhaupt noch diese Fahrzeuge anmieten?
    Vielen Dank schon einmal für die Antworten ;-)

  • Fahrerkarten brauchen alle die, die im gewerblichen Güterverkehr fahren.
    Privatpersonen die einen Umzug fahren oder ähnliches, benötigen diese nicht.


    Interessant wäre die Frage: Berufskraftfahrer mit Fahrerkarte fährt privaten Umzug mit MIet-LKW. Muß er die Karte einlegen oder nicht?
    Geht ja schliesslich um seine Ruhezeiten.

  • In diesem Falle würde ich mal bei TÜV/Dekra nachfragen.


    Ich denke aber das Privatpersonen problemlos damit fahren können auch wenn sie keine Fahrerkarte haben, ist allgemein üblich, da ihre privaten Fahrten ja keine gewerbeliche Güterbeförderung(gemäß Verordnung (EG) Nr. 2135/98 geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1360/2002) sind.


    Weitere Infos kannst du sicherlich auch bei der BAG erfragen.


    MfG Jan


    p.S.: Dieses Posting ist keine Rechtsberatung und erhebt keinen anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben

  • Es gibt eine Regelung in dem Angestellte einer AV Überfürungsfahrten und Zustellungen ( ohne Ladung ) keine Fahrerkarte bzw. Unternehmerkarte brauchen der Tacho muss dann auf Log Out gestellt werden.Ich kann dir den Schrieb gern zukommen lassen ist vom BAV.Sonst gilt Privatfahrten sind nicht Aufzeichnungspflichtig bei gewerblichen Fahrten muss der Tacho auf das jeweilige Unternehmen angemeldet ( Unternehmerkarte ) und dann selbstverständlich mit einer Fahrerkarte Aufzeichnungspflichtig. hatte einen ziemlich langeweiligen Lehrgang über das Thema.

  • Ja ist sehr bürokratisch... vorgeschrieben sind ein einen Fuhrpark ( Spedition, Autovermietung ) ein Datenauslesegerät und eine Auswertungssoftware. da gibt es momentan sehr viele Anbieter Siemens, usw wir haben uns ein Auslesegerät von Actia angeschafft was damals bei Einführung von den Digi Tachos am Kostengünstigsten war. Laut EU Gesetz ist jeder Unternehmer verpflichtet das Gerät regelmässig auszulesen und die Daten zu sichern und zwar auf einer DVD und auf einer Festplatte.
    Hier den Link zu der gestern angesprochen Regel bei internen Fahrten der Autovermieter----- http://www.bav.de/component/se…rdering=&searchphrase=all -------

  • wieviel muß man für die notwendige hardware ungefähr kalkulieren und wo habt ihr / eure Firmen so bestellt?


    Fahrerkarte: 40€ bei der Führerscheinstelle
    Unternehmenskarte: 40€ bei der zuständigen Behörde (bei mir war's das Umweltamt :wacko: )
    Downloadkey für 169€


    Auswertesoftware hab ich nicht. Ich speichere nur, da ich nur für mich selbst fahre.


    Für Privatfahrten muss man keine Karte stecken, solange man unter 7,5t (?) bleibt. Auch dann nicht, wenn man als Berufsfahrer eine Fahrerkarte hat.

  • Fahrerkarte: 40€ bei der Führerscheinstelle
    Unternehmenskarte: 40€ bei der zuständigen Behörde (bei mir war's das Umweltamt :wacko: )
    Downloadkey für 169€


    Auswertesoftware hab ich nicht. Ich speichere nur, da ich nur für mich selbst fahre.

    Bei der Software lohnt sich vergleichen! Die kann schnell über 1000€ kosten. Alternative: Die Dekra bietet Auslesestationen an, an denen man gegen eine Jahresgebühr alle Daten auslesen lassen kann (in Autohäusern oder bei der Dekra) die dann auf einem Server der Dekra gespeichert werden und auf Abruf verfügbar sind. Das Angebot sollte man auf der HP der Dekra finden.


    Zitat

    Für Privatfahrten muss man keine Karte stecken, solange man unter 7,5t (?) bleibt. Auch dann nicht, wenn man als Berufsfahrer eine Fahrerkarte hat.

    Richtig! Ab 7,5 to müssen auch Privatleute eine Fahrerkarte benutzen. Also 12 to oder SZM für nen Umzug mieten -> Fahrerkarte muss vorher beantragt werden!

  • Fahrerkarte gibt es aber nur mit EU-Kartenführerschein, auch Gültigkeit von 5 Jahren beachten.


    Unternehmenskarte ebenso 5 Jahre Gültigkeit, Digi Tacho muss mit Unternehmerkarte auf die Firma angemeldet werden.


    Wie bereits gesagt Privatfahrten bis 7,5to sind ausgenommen von Aufzeichnungspflicht.
    Auch kann man mit einem 7,5to am Sonntag fahren, da kein Fahrverbot, lediglich LKW-Überholverbot beachten, sofern keine Gewichtsangabe.


    Wg. Downloadkey und Auslesesoftware Angebote einholen und evtl. erstmal wie schon vorgeschlagen über die DEKRA
    oder den Händler auslesen und archivieren lassen.


    Was für 7,5to sollen es denn werden???



  • n kleiner Tip noch; Pfeift auf die paar Euro und kauft Euch einen Benz und keinen Iveco. MAN ist eh uninteressant, da zu teuer