Nachträglicher Schaden? Bezahlen?

  • Hallo zusammen,



    ich hatte in den Sommerferien 2009 einen Wagen bei Buchbinder in Österreich angemietet. Nach Abgabe hat man angeblich , natürlich nach dem Waschen, einen leichten Hagelschaden festgestellt. Bei der Abgabe hat sich aber kein Mensch das Auto angeschaut.Es hat zwar in unserer Zeit 2 Unwetter gegeben, welche aber an unserer Region vorübergezogen sind. Für mich ist das reine Abzocke, so ein Unwetter kommt ja vielleicht auch mal ganz recht :whistling:


    Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht und wie kann man sich wehren?



    Ich danke Euch schon mal.

  • Ich denke die Aufforderung zur Zahlung kam per Post.


    Daher würde ich erstmal schriftlich widersprechen (sicherheitshalber per Einschreiben Rückschein) und dann die Reaktion abwarten.


    Gruß bungee1

  • Hallöchen,


    ne Ankündigung per Post? Man das wäre schön gewesen. Nein, einfach den Betrag von der Mastercard abgebucht, ohne Ankündigung.
    Schon einen Tag später haben sie festgestellt, dass der Schaden 458,06 € beträgt. Woher haben die so schnell einen Gutachter und einen Werkstatttermin bekommen ( Wunder !!)?
    Ich habe soeben das Ganze soeben an meine Rechtsschutzversicherung gegeben. Mal sehen was passiert...


    Naja, falls jemand Tipps und Tricks hat... Immer her damit.

  • Also 458,xx erscheint mir auch ein sonderbarer Preis für einen Hagelschaden zu sein. ( viel zu billig )


    Die Uhren gingen bei unseren südöstlichen Nachbarn zwar immer schon etwas anderes, aber was für eine Sb hattest Du denn in der Teilkasko.
    Denn darunter fällt ein Hagelschaden. Doch wohl kaum so einen krummen Betrag....

  • Ne, den Wagen hatte ich ja schon vor der Anmietung bezahlt und das KFZ wurde äußerst pünktlich und voll betankt abgegeben. Ich habe ja mit den Menschen von Buchbinder telefoniert und diese gaben mir die Auskunft, dass dsas alles von einem Hagelschaden stammt.


    Naja, morgen spreche ich noch einmal mit einem anderen Menschen von Buchbinder, ansonsten habe ich bereits alles an meine Rechtsschutzversicherung zur überprüfung gegeben. Wenn ich etwas erfahre, melde ich mich.



    Erstmal vielen dank!

  • Zurück buchen lassen, bei Kreditkarte ohne weiteres möglich und eine genaue Aufstellung des Schadens mit Rechnung verlangen. Dann erst kannst Du dagegen richtig vorgehen....