Selbstbeteiligungs-Versicherung

  • Maßgeblich ist aber nicht, was irgendein Sachbearbeiter per E-Mail mitteilt, sondern was die Parteien vereinbart haben. Wenn der Versicherungsvertrag hier ungenau ist, ist dieser eben nach üblichen Regeln auszulegen (§ 157 BGB).


    Und die LWV spricht nur davon, dass Fahrzeuge ausgeschlossen sind, deren „Wert 80.000€ überschreitet.“ Wenn ich nun ein 5 Monate altes Fahrzeug miete, dass bereits 20k km runter hat und vielleicht mal einen BLP von 85.000€ hatte, "überschreitet" es zum Zeitpunkt der Miete diesen Wert aber ganz bestimmt nicht mehr. Zudem ist die Heranziehung des BLP als Wertandatz ganz grundsätzlich ungeeignet, denn als „Wert“ kann doch nur verstanden werden, was ein Käufer bereit wäre für die Sache zu bezahlen. Aber wer bezahlt denn den BLP? Niemand. Das ist eine reine Phantasiezahl des Herstellers.


    Auch das Argument des notwendigen Gutachtens halte ich für nicht zwingend. Ein solches wird schließlich bei fast jedem Bagatellschaden angefertigt, wenn es um die Frage des wirtschaftlichen Totalschadens geht. Das ist i.d.R. ein Knopfdruck durch den Gutachter, nachdem er ein paar Zahlen eingegeben hat.


    Muss natürlich jeder selber entscheiden, wie er damit umgeht. Ich würde jedenfalls mit den Argumenten jederzeit in eine streitige Auseinandersetzung ziehen. :)

  • Es ist halt eine nicht endende Diskussion hier im Thread, weil Mitarbeiter der LWV immer was anderes sagen. Das haben hier ja schon genug Leute berichtet. Der eine Mitarbeiter sagt Zeitwert, der andere redet vom Listenpreis.

    Aber auf der anderen Seite hat hier auch noch niemand davon berichtet (soweit ich mich erinnere), dass die LWV irgendeine Kostenübernahme mit Bezug auf den Fahrzeugpreis abgelehnt hätte.

  • Gibt es irgendwo eine Übersicht welche Versicherung ein Auto bis zu welchem BLP deckt?

    Bei der LWV sind es 80000€, damit schonmal komplett unbrauchbar für mich da ich oft LDAR miete.

    Hat die ICHI einen anderen Schwellenwert?

    Bei der Allianz und Merkur konnte ich auch nichts finden. Keine Ahnung wo das stehen soll, hab die Versicherungsblätter schon durchgescrollt :/

    :60:

  • Ich habe die Jahrespolice bei Verias24 abgeschlossen, da bekommst du bis 5000 Eur SB versichert und 150 000 Eur BLP versicherbar. Aber du musst bei Sixt immer den Reifen und Scheiben Schutz nehmen für 4.49 EUR (bei mir) nehmen, weil die nicht von Verias versichert sind. Soweit bin ich zufrieden.


  • Nachdem dieser Fakt mit den 75k bei der LWV auch leider von Dir hier zum x-ten Mal im Kontext falsch wiedergegeben wurde, hier die Richtigstellung:


    Der Wert bezieht sich auf den Zeitwert des Fahrzeugs und zudem auf den Nettowerte bezogen.

    Ein aktueller und neuer AUDI A6 (LDAR Klasse) mit BLP 100k läge also was den Nettowert angeht schon mal bei 84K (also ohne die 19% MWST).

    Sobald so ein Neuwagen den Hof verlässt sind 10-15% Abzug von diesem Wert realistisch, womit wir recht schnell unter die 75k kommen, die die LWV angibt.

    Somit gibt es keinen Grund nervös zu werden. :-)


  • Das kann sein, es scheint aber so als ob sich hier niemand einig ist, manche schreiben es so, manche so. 80000€ sind trotzdem zu wenig, ich habe auch ab und zu Autos im Bereich eines 740Li, der hatte z.B. einen BLP von 137000. Von daher kommt eher die ICHI in Frage.

    So wie ich das sehe vom Aufbau und Co sind die LWV und die ICHI gleich? Also sieht aus wie die das selbe Unternehmen, komisch das die ICHI billiger ist als die LWV, aber Autos bis 111.000€ euro versichert (100000GBP).

    Gibt es andere Unterschiede zwischen der ICHI und der LWV?

    Danke für eure Hilfe :)

  • Lies doch einfach dieses Thread einmal nen bisschen quer. Da stehen die Unterschiede aufgesclüsselt. ICHI hat zum Beispiel als Unterschied, dass der komplette Schriftverkehr in Englsich zu erfolgen hat/soll und das man in GB klagen müsste, wenn es denn soweit kommt, was bei einem Streitwert von 100000GBP sehr teuer werden kann.

  • Lies doch einfach dieses Thread einmal nen bisschen quer. Da stehen die Unterschiede aufgesclüsselt. ICHI hat zum Beispiel als Unterschied, dass der komplette Schriftverkehr in Englsich zu erfolgen hat/soll und das man in GB klagen müsste, wenn es denn soweit kommt, was bei einem Streitwert von 100000GBP sehr teuer werden kann.

    Ich hab mir die letzten 20 Seiten durchgelesen aber nichts gefunden. Aber die Info reicht mir schon um die ICHI auszuschließen. Ich werds wohl mit der Verias24 versuchen und dem Support einfach alle Fragen schreiben, ist leichter.

    Danke für die Info

  • Lies doch einfach dieses Thread einmal nen bisschen quer. Da stehen die Unterschiede aufgesclüsselt. ICHI hat zum Beispiel als Unterschied, dass der komplette Schriftverkehr in Englsich zu erfolgen hat/soll und das man in GB klagen müsste, wenn es denn soweit kommt, was bei einem Streitwert von 100000GBP sehr teuer werden kann.

    Korrespondenz in Englisch stimmt. Da der maximale Entschädigungswert pro Schadensfall 6.000 GBP ist, wäre das auch der Streitwert. Solange UK auch noch in der EU ist, wären Klagen von Privatpersonen in Deutschland möglich (beim zuständigen Amtsgericht des Wohnortes). Vorher würde ich aber den Ombudsmann für Versicherungen in UK kontaktieren (haben wir im übrigen auch).


    Was nach dem Brexit geschieht, wäre abzuwarten. Das ist aber nicht akut, da nach dem Austritt am 29. März 2019 noch eine Übergangsfrist vereinbart ist (2 Jahre?). In dieser Zeit ist UK praktisch noch in der EU.


    Ich würde aber auch nach einem Brexit mit schlechtest möglichem Ausgang (was sozusagen automatisch geschieht, wenn nichts anderes vereinbart wird) weiterhin die ICHI abschließen. Es gibt auch keinen Grund anzunehmen, dass die ICHI Kunden auch der EU ablehnen wird, denn man nimmt dort Kunden auch aus USA oder Kanada.

  • Gibt es denn eine Begründung / Quelle für diese Darstellung? Ich hatte es ein paar Seiten vorher schonmal gepostet: Auf die Frage, auf welchen "Fahrzeugwert" sich die Summe bezieht, antwortet die LWV ganz klar mit dem Brutto-Listenpreis. Zudem die Frage, wer im Schadensfall (bspw. kleiner Kratzer) den Zeitwert des Fahrzeugs feststellen soll?

  • Weil der Listenpreis die einzige fixe Größe ist. Der Zeitwert müsste doch dann jedes mal über ein Gutachten bestimmt werden.


    Ich weiß es auch nicht. Insgesamt gibt es extrem unterschiedliche Meinungen diesbezüglich - das ist in Versicherungsangelegenheiten eher schlecht wie ich finde.

  • Auszug aus den Versicherungsbedingungen der LWV:


    mietwagen-talk.de/attachment/86436/


    Das ist eine ziemlich eindeutige Regelung. "Ausgeschlossen sind Mietwagen, die einen Wert von über € 80.000" haben. Nicht "die im Neuzustand mal einen Bruttolistenpreis von € 80.000 hatten".


    Diese unterschiedlichen Meinungen resultieren meiner Meinung nach daraus, dass es Versicherungen über Kreditkarten gibt, in denen von einem Listenpreis die rede ist. Ist bei der LWV aber eben gerade nicht der Fall.

  • Nein, die unterschiedlichen Meinungen stammen aus konkreten Nachfragen bei LWV inkl. mir. Auf die Frage, welcher "Wert" gemeint ist, gab es diese eigentlich sehr eindeutige Antwort:


    "Hallo xyz,

    Vielen Dank fuer ihre E-Mail.

    Es handelt sich um den Brutto-Neuwert eines Fahrzeuges, dieser darf nicht über 80.000€ sein.

    Falls sie weitere fragen haben, wenden sie sich bitte an uns.




    Mit freundlichen Grüßen,

    abc

    Der Kundendienst"


    Deshalb fehlt mir bis jetzt eine schlüssige Argumentation, wieso es anders sein sollte.