Selbstbeteiligungs-Versicherung

  • Ich werde dann jetzt auch die Schadensabwicklung von carassure testen müssen. Vermutlich in der letzten Nacht ist mir jemand ins Auto gefahren, Delle am Kotflügel...

    Bist du dafür wirklich haftbar? Welche Schuld trifft dich? War das ein vorhersehbares Ereignis?

  • Der Schaden wurde heute bei Abgabe festgestellt, war auf der Beifahrerseite. Ich bin heute früh eingestiegen und los zur Station. Soll laut Auskunft der RSA 410€ kosten. Da kein Schädiger feststeht, wird es ein Fall für die Vollkasko.

  • Der Schaden wurde heute bei Abgabe festgestellt, war auf der Beifahrerseite. Ich bin heute früh eingestiegen und los zur Station. Soll laut Auskunft der RSA 410€ kosten. Da kein Schädiger feststeht, wird es ein Fall für die Vollkasko.

    Wenn du nicht als Schädiger feststehst, dann haftest du auch nicht.


    Bei mir war es kein Steinschlag, aber weil Sixt einen bereits erfassten Schaden nochmal abgerechnet hat, hat sich Carassure mit der Sixt Schadensabteilung direkt in Verbindung gesetzt. Es wurde dann nur noch der wirklich von mir verursachte Schaden von Sixt berechnet.

  • Ich bin gespannt, wie Carassure reagiert. Ich hoffe natürlich, dass für Dich alles reibungslos abläuft, aber im Sinne der Versichertengemeinschaft sollte Carassure eigentlich zunächst prüfen, ob im vorliegenden Falle überhaupt eine deinerseitige Einstandspflicht gegenüber Sixt besteht (Thema wurde ja schon zur Genüge behandelt).

    Ja bisher keine Probleme, hatte vor 2 Monaten schon bei fast neuen X3 30D kleinen Steinschlag. Der wurde nicht in Rechnung gestellt. Vermieter ist übrigens beides mal Europcar, nicht Sixt.

  • Im Sinne der Versichertengemeinschaft sollte Carassure eigentlich zunächst prüfen, ob im vorliegenden Falle überhaupt eine deinerseitige Einstandspflicht gegenüber Sixt besteht (Thema wurde ja schon zur Genüge behandelt).

    Das ist zwar absolut logisch, wenn aber die Versicherung sehr genau prüft, dann sitzt man hat mit dem Mist allein herum. Ich hab bei Schraube im Reifen nach einem Monat und 2 fachen Pingpong das Diskutieren mit Sixt aufgehört und war sehr froh, dass ICHI dann auch gezahlt hat.


    Ist ja nicht so, dass man Sixt sagen kann "der Versicherungsonkel sagt aber nein" und die dann sagen "äh ja, dann beachten wir deswegen jetzt die Rechtslage"

  • Ich kenne die Station sehr gut, die hängen einem nix an was nicht sein muss. In den Schadensbedingungen stehen alle Pauschalabrechungskosten diverser Schäden usw drin. Das habe ich ausführlich studiert. Ohne das würde ich ansonsten Einspruch einlegen, aber so nicht.

  • Ist ja nicht so, dass man Sixt sagen kann "der Versicherungsonkel sagt aber nein" und die dann sagen "äh ja, dann beachten wir deswegen jetzt die Rechtslage"

    Gut zu wissen. Gibst du mir mal deine Daten? Dann mache ich auch ein paar unberechtigte Ansprüche geltend, jetzt wo ich weiß, dass du nicht 'nein' sagen kannst.

  • Gut zu wissen. Gibst du mir mal deine Daten? Dann mache ich auch ein paar unberechtigte Ansprüche geltend, jetzt wo ich weiß, dass du nicht 'nein' sagen kannst.

    Schau selber auf das Schadensmanagement /Richtlinien von Europcar. Kratzer unter 2 mm usw.. Auch bei Carassure sind diese Schäden aufgeführt, deshalb kein Problem. Beim X3 war der Steinschlag (2mm) mitten im Sichtfeld - keine Berechnung. Mit dem Mietvertrag schließt Du diese Bedingungen mit ab und auch die Versicherung zahlt genau wie bei zu großem Kratzer. Sollte Carassure nicht zahlen, haben Sie am Telefon übrigens nix gesagt, Unterlagen waren in 2 Tagen da, gehts über den Rechtsschutz und Sache ist geritzt.

  • Gut zu wissen. Gibst du mir mal deine Daten? Dann mache ich auch ein paar unberechtigte Ansprüche geltend, jetzt wo ich weiß, dass du nicht 'nein' sagen kannst.

    Kannste schon machen. Du musst allerdings den Spagat zwischen "Geschäftsbeziehung aufrecht erhalten wollen" und "nicht meinen sportlichen Ehrgeiz wecken" hinbekommen

    und zudem ein Risiko wählen, bei dem ich einen äußerst bequemen Ausweg (hier: ICHI anmailen und wenige Stunden später Kostenübernahme) habe.


    Da Du mir egal bist, wirst Du aber schon an Hürde 1 straucheln.

  • Das hat mit guten Kontakt oder guter Geschäftsbeziehung aufrechterhalten nichts zu tun. Andersrum betrachtet, sollte man sich, so wie argumentierst, fragen ob die AV an einer guten Beziehung interessiert ist, wenn sie dir Schaden abrechnet, den du per Gesetz nicht zu tragen hast.

  • In den Versicherungsbedingungen von Carassure steht eindeutig, Vermieter bestimmt Schadensrichtlinien und nach diesen richtet sich auch Carassure - einfach mal durchlesen.


    Steinschlag über 5 mm , Kratzer , Reifenschäden...


    Normale Gebrauchsspuren (kleiner Steinschlag) , keine Berechnung. Mit Unterschrift Mietvertrag gelten diese Bestimmungen. Steht nix davon drin (vielleicht Sixt-keine Ahnung, bisher nicht gebraucht) gelten auch diese Vermietbestimmungen. So steht es übrigens auch bei Carassure eindeutig drin.

  • Es ist völlig egal welcher Vermieter meint, Steinschlag abrechnen zu müssen. Das einzig richtige was carassure hier machen sollte: den Schaden ablehnen. Da du Geld einstreichen würdest, was du nie zu bezahlen hast.

    Die Problematik der Versicherung ist, dass sie damit den VN dem Risiko eines Rechtsstreits aussetzt und die wenigsten einen missionsrischen Eifer wider dem bösen Vermietwichtel entwickeln, sondern die Versicherung verdammen.

    Außer ein paar alten AG Urteilen, um die auch der ADAC inzwischen nur noch herumschwurbelt, hat auch der überdurchschnittlich informierte Mieter ja erstmal nur die Aussicht, sich mit einem Konzern anzulegen und die Hoffnung, dass das ganze irgendwann schon eingestellt wird.

  • Also bisher war, bei mir zumindest, immer spätestens dann Ruhe, wenn ich das entsprechende Urteil hingelegt habe. Eine gute Rechtsabteilung wird dann schon von selbst einsehen, dass ein Verfahren mehr kostet, als ein Storno der Rechnung. Weiss nicht, warum da eine Versicherung einlenken sollte. Aber gut, wenn das jeder so macht, wird die Prämie halt teurer.

  • Die Erfahrung zeigt indes, dass die Vermieter solche Forderungen regelmäßig einstellen, wenn der Mieter halbwegs hartnäckig bleibt. Hierzu muss man natürlich gewillt sein, mehr Arbeit zu investieren als das bloße Weiterleiten der Forderung an die Versicherung. Das wäre jedoch in Anbetracht der Rechtslage und des Prinzips von Versicherungen, wonach unterm Strich die Versicherungsgemeinschaft sämtliche Zahlungen trägt, zu wünschen.