Fahrzeugunterschlagung

  • sooo.... und gibts jetzt nen happy end?


    ich waaaaaarte... hab alles gelesen und jetzt hörts mittendrin auf...

  • Klasse,


    Auch meine Anerkennung an unseren Autovermieter aus München. Super wie du dich dafür eingesetzt hast.


    Im übrigen möchte ich meine kritischen Töne im Laufe des Threads wieder entkräften. Die Story klang mir einfach zu konstruiert. Man möge es mir es verzeihen, dass ich in Foren Storys 5 mal hinter frage. Sollte ich mit den TE zu hart in die Kritik gegangen sein, möchte ich mich dafür entschuldigen.

  • Ich habe ihm sehr gerne geholfen, denn man muss als Autovermieter bzgl. Unterschlagung, zahlungssäumigen Kunden etc. einfach zusammenhalten.


    Und ich gebe auch offen zu, dass es für mich eine absolute innerer Befriedigung war, diesen Mieter "in den Arsch zu treten".


    Hoffentlich bekommt er vor Gericht noch ein gutes Nachspiel!

  • So wahr diese Geschichte auch sein mag, so uneignützig AVM geholfen... Tolle Unterstützung. Letztendlich ist die Geschichte aber trotzdem kein Beispiel für eine solche Tat. Es gibt bestimmte regeln (auch juristisch) und die sind einzuhalten. Es gibt in der Bundesrepublik nur eine Möglichkeit auf sein Pfandrecht zu beharren und das haben Vermieter von Liegenschaften. Ob es den Leuten gefällt oder nicht. Es ist immer Anzeige zu erstatten und der Rechtsweg muss eigehalten werden. Ansdonsten können wir gleich das Rechstsystem von Montenegro oder Albanien einführen.


    Gruss
    Makli


    Und in 4 Stunden bin ich auf den Weg in den Urlaub :P

  • Erst mal schönen Urlaub.


    Bzgl. Rechtsstaat geb ich Dir im Prinzip recht, allerdings grenze ich mein "rechtsstaatliches Benehmen" da schon etwas ein, wenn sich ein Kunde "nichtrechtsstaatlich" benimmt.
    Ich würde niemals jemand bedrohen oder irgendeine Gewalt anwenden, aber ich werde auch in Zukunft weiterhin nicht mit der Wimper zucken und mir meine Autos ggf. mit dem Zweitschlüssel zurückholen. P.S. Bei Sixt & Co. läuft es ebenfalls nicht anders ab und das ist auch gut so.

  • Hierzu möchte ich auch einmal etwas loswerden.
    Nicht nur Ostofwm hat er geholfen sondern mir auch. Ich hatte u.a. eine falsche Formulierung in meinen AGBs auf welche er mich aufmerksam gemacht hat.


    H. ist wirklich ein wahnsinnig toller typ. Ich danke dir an dieser stelle auch noch einmal.
    Also wenn jmd einen Transporter in München brauch wisst ihr wo ihr mieten müsst ;)


    Viele Grüße,
    Michael

  • Es gibt bestimmte regeln (auch juristisch) und die sind einzuhalten. Es gibt in der Bundesrepublik nur eine Möglichkeit auf sein Pfandrecht zu beharren und das haben Vermieter von Liegenschaften.

    Das Auto ist kein Pfand sondern sein Eigentum, der Kunde hatte es nur gemietet. Und da der Mietvertrag abgelaufen war ist es vollkommen legitim das Auto zurück zuholen. Anders sähe es aus wenn keine Pflichtverletzung des Mieters vorläge.

  • Hallo Zusammen,
    tausend Dank an Alle die hier über mein Problem diskutiert.der Mitglied autovermietung München hat sich ehr engagiert und hat geholfen dass ich mein Fahrzeug wieder bekomme. Ich bin nach seinem anruf gestren um 23 uhr nach Müchen . Um 4 uhr könnte ich das Fahrzeug abholen. Ich war heute um 10 Uhr wieder zuhause. Tausend Dank
    Gruss
    Ostofwm

  • avm und R8M
    Danke für die Urlaubswünsche. Ich erhole mich hier bei 35 grad, Sonne und Happyness mit Familie.


    Meine Kritik ging nicht an AVM, den ich hier als einen überaus kompetenten, freundlichen, hilsbereiten und vertrauenswürdigen Schreiber kennengelernt habe. Meine Kritik äußert sich an die Vorgehensweise des Vermieters, der sich mit einer Geschichte hier im Netz ans Forum gewendet hat, die eine gehörige Portion misstrauen mit sich bringt.
    Wenn ich ein Unternehmen führen, dann muss ich das Worst-Case-Szenario durchgehen. Bei einer Vermietung von irgendetwas ist es die Unterschlagung, Vernichtung, Entwendung des Gegenstandes. Und meinem Vorgehen, wenn so etwas passiert. Dabeiist die Hilfe in diesem Forum nicht das allheilmittel. der einzig Gangbare weg ist die Polizei. Für alles andeer gibt es private Dienstleister.
    Ich halte die Vorgehensweise von OStofwm für falsch. Nicht ide Hilfsbereitschaft von AVM


    Gruss
    Makli

  • Habt Ihr schon neue Infos wg der Unterschlagung? Mich würde mal interessieren, ob man im kleinen Rahmen mit der Vermietung von Transportern Geld verdienen kann.


    Selber 500km fahren um die Kiste abzuholen, die total verschlissen ist und im Monat 20.000km gemacht hat...

  • Wie ging es eigentlich weiter?


    Erboster Anruf des Kunden?


    Geld erhalten?


    jetzt, da es schon eine weile her ist, würde mich das auch interessieren.


    ist die wiederinbesitznahme mit hilfe der polizei geschehen?


    wenn nicht, gab es irgendwelche rechtliche konsequenzen? anzeige des ex-mieters?
    der hätte sich übrigens sogar mit gewalt wehren dürfen und sogar mit gewalt das fahrzeug später wieder bei dir abholen können.
    oder auch selbst die polizei rufen können und du hättest ihm das fahrzeug rausrücken müssen.
    stichwort: selbsthilferecht des besitzers NACH verbotener eigenmacht des eigentümers,


    klingt paradox, unsere rechtssprechung sieht das aber leider genauso.
    verbotene eigenmacht, in dem fall eigenmächtig dem besitzer das fahrzeug entziehen, ist eine heikle sache...

  • makli:


    Ich finde deine Entrüstung nicht gerechtfertig. Es ist toll, wie sich hier einige Forummitglieder helfen...


    und zu dem, der das Fahrzeug unterschlagen hat...


    "Packt den Sack an den Eiern" :106:

  • Ich denke auch, das es eine ausführende Gewalt gibt in Deutschland und das ist die Polizei und die Gerichte. Selbstjustiz in jeglicher Art lehne ich ab.


    Aber erstmal hören, wie die Sache jetzt gelaufen ist, vll. war ja alles ok und die Polizei war eingeweiht, oder sogar mit vor Ort.


    Also ich bitte um Infos.

  • In laufe meiner Dienstzeit hab ich schon ein paar dutzend Fgz Unterschlagungen bearbeitet und gute 40 % haben wir durch eigene Ermittlungen wieder zurückerhalten 20% durch Glück und Zufall und die Restlichen durch Sicherstellungen der Polizei. Ich kenne einen Fall von einer anderen AV wo das Fahrzeug 8 Monate abgängig war.Es ist in keine Polizeikontrolle gekommen ist und durch eine selbst in die Wege geleitete Suchaktion an Tankstellen, Werkstätten, Fähren usw sichergestellt worden.

  • In laufe meiner Dienstzeit hab ich schon ein paar dutzend Fgz Unterschlagungen bearbeitet und gute 40 % haben wir durch eigene Ermittlungen wieder zurückerhalten 20% durch Glück und Zufall und die Restlichen durch Sicherstellungen der Polizei. Ich kenne einen Fall von einer anderen AV wo das Fahrzeug 8 Monate abgängig war.Es ist in keine Polizeikontrolle gekommen ist und durch eine selbst in die Wege geleitete Suchaktion an Tankstellen, Werkstätten, Fähren usw sichergestellt worden.


    eigene ermittlungen sind sicherlich notwendig heutzutage.
    was aber nicht möglich ist und was ich sagen wollte: eigenmacht, also die selbstständige wiederinbesitznahme geht nicht!
    nach den eigenen ermittlungen und dem finden des fahrzeugs MUSS die polizei hinzugerufen werden.
    selbst da ist es noch fraglich, ob die die sofortige wiederinbesitznahme ermöglichen kann, da sie ja nicht die ganzen rechtlichen hintergünde prüfen kann.