Mietwagenschrott

  • Zeitnah die LWV zu informieren ist sicherlich nicht verkehrt.


    Meine Erfahrung mit einem Wildschaden bei Sixt: Sixt schickt ein Gutachten mit der Bitte um Überweisung der Selbstbeteiligung.
    Eine Antwort mit den entsprechenden Urteilen (Stichwort: unvorhersehbares Ereignis) vom ADAC hat Sixt dazu bewegt die Forderung direkt wieder zurückzunehmen

  • Zeitnah die LWV zu informieren ist sicherlich nicht verkehrt.


    Meine Erfahrung mit einem Wildschaden bei Sixt: Sixt schickt ein Gutachten mit der Bitte um Überweisung der Selbstbeteiligung.
    Eine Antwort mit den entsprechenden Urteilen (Stichwort: unvorhersehbares Ereignis) vom ADAC hat Sixt dazu bewegt die Forderung direkt wieder zurückzunehmen


    Die Erfahrung habe ich so auch gemacht.

  • Falls es jemanden interessiert, was der Zusammenstoß mit einem jungen Reh einen 5er Besitzer kostet:


    Das Gutachten beläuft auf sich auf einen Gesamtschaden von stolzen 10.213,73€.
    Dabei sind folgende Schäden aufgeführt:

    Frontstoßfänger gebrochen -> erneuern
    Träger Frontstoßfänger verformt -> erneuern
    Ultraschallgeber innen rechts gebrochen -> erneuern
    Sensor Spurwechsel angestoßen -> erneuern
    Scheinwerfer rechts gebrochen -> erneuern
    Nebelscheinwerfer rechts gebrochen -> erneuern
    Luftklappe vorne rechts gebrochen -> erneuern
    Kühler Niedertemperatur angestoßen -> erneuern

    Vor allem der Kühler (ca. 500€ + Einbau) überrascht mich, abgesehen von ein paar Steinschlägen waren dort keinerlei Beschädigungen, schon gar keine durch den Unfall entstandene, zu erkennen. Aber soll mir egal sein.



  • Wenn der, der den Gutachter bezahlt ein Interesse daran hat, dass das Gutachten möglichst teuer ist, dann kommt sowas zustande.


    Hatte mal einen Schadensfall mit einen Vivaro, da wurde der Reifen berechnet, obwohl da weder auf den Bildern was zu sehen war, noch der Reifen jemals Kontakt mit irgendwas hatte. Karosserieplastikteile mit Mini Kratzern, die vermutlich schon vorher da waren wurden auch berechnet. Und natürlich als Komplettaustausch.


    Gutachter sagte auf Nachfrage: "dem Schadensbild nach zu urteilen ist der entstandene Schaden am Reifen und an der xxx passend zum restlichen Schaden und ist wie in unserem Gutachten hinterlegt zu beachten.
    Da wir weder den genauen Schadenshergang noch Umstände die auf einen Vorschaden hindeuten oder andere Kausalitäten kennen bleibt es wie bereits im Gutachten Kalkuliert."


    So viel wie: Könnte dabei entstanden sein, also wird es berechnet.


    Wird natürlich nicht getauscht und gibt ein netten Gewinn für den Vermieter, da winzige Kratzer niemandem Auffallen, gerade nicht bei einem Vivaro Bauarbeiterausführung und somit die Teile und Reparaturkosten für die Sachen einbehalten werden können. Und das alles dank der kreativen Auslegung des Gutachters, welcher sich über sichere Folgeaufträge freut.


    Ein tolles System!


    :)

  • Wenn ich da an die guten alten Zeiten denke, ein Frontalcrash mit meinem Golf II GT Special mit einem stehenden Trabbi hat mich damals gut 1.000 Mark gekostet, bei VW wären es glaube 1.800 Mark gewesen (also irgendwann so 1998 herum). Und da war wirklich was kaputt und der hatte immerhin Doppelscheinwerfergrill :-)

  • Die meisten Vermietfahrzeuge (abgesehen von Exoten) werden nur haftpflichtversichert. Das restliche Risiko wird durch den Vermieter getragen, der es auf den Vermieter ggf. mit einer Selbstbeteiligung abwälzt.


    Edit: zu langsam...

  • Das meinte ich und vor allem war es bei mir ein Fall, wo der Schaden durch eine externe Versicherung getragen wurde, daher war es natürlich im Sinne von Sixt den Schaden so hoch wie möglich zu haben, besonders bei Sachen, die man dann nicht reparieren lässt, da sie gering oder gar nicht beschädigt waren.


  • So sah mein zusammen stoß auch aus mit einen jungen Reh, Kostetet bei einen er 7ner BMW rund 13.000€ laut Gutachten.

  • Vielleicht auch eine neue Subroutine der Dieselsteuergeräte. Bevor wieder etwas neues entdeckt werden kann einfach spontan selbst entzünden.


    Zu dem Wildschaden:


    Der Schadensminimierungspflicht wird auch der Gutachter unterliegen der den Wagen angeschaut hat. Und nur weil man es bei seinem eigenen Auto vielleicht nicht reparieren würde weil "geht ja noch" sind dies nun mal Leihgegenstände die in den Zustand versetzt werden müssen der vor dem Vorfall geherrscht hat. Wenn nun der Kühler doch einen weg haben sollte und irgendwann mal undicht ist oder an der Stelle platzt zahlt die Zeche im Endeffekt irgendjemand anders.


  • So sah mein zusammen stoß auch aus mit einen jungen Reh, Kostetet bei einen er 7ner BMW rund 13.000€ laut Gutachten.


    Nach einem Unfall mit schwerstem Hagel (Leitplanke gestreift) vor Jahren wurde ebenfalls ein Schaden von ca. 12.500 € lt. Gutachten an einem 5er BMW festgestellt. Dabei wurden im Gutachten auch die Türen als austauschwürdig betrachtet - obwohl diese (interessanterweise) gar keine Deformierungen oder Kratzer/Schäden hatten. Es wurde einfach alles aufgelistet, was irgendwie kaputt sein KÖNNTE. Außerdem wird der Gutachter ja auch nach Aufwand bezahlt, ein großer Schaden bedeutet eben auch einen großen zeitlichen Aufwand zur Schadensermittlung und Gutachtenerstellung. Also hat auch ein Gutachter ein Interesse daran, dass das Gutachten hoch ausfällt. In unserem Fall trat SIXT als Selbstversicherer auf und hat (angeblich, wir wissen es nicht) den gesamten Schaden selbst bezahlt (nach Zahlung der Selbstbeteiligung). Wenn wie in solchen Fällen von "größeren" Unfällen üblich geschätzt wird, ist nunmal jede Schraube, jede Aufhängung oder was auch immer erstmal austauschwürdig, da man nicht immer gleich erkennen kann, was genau beschädigt ist.