Zeitnah die LWV zu informieren ist sicherlich nicht verkehrt.
Meine Erfahrung mit einem Wildschaden bei Sixt: Sixt schickt ein Gutachten mit der Bitte um Überweisung der Selbstbeteiligung.
Eine Antwort mit den entsprechenden Urteilen (Stichwort: unvorhersehbares Ereignis) vom ADAC hat Sixt dazu bewegt die Forderung direkt wieder zurückzunehmen