1% Regelung bei Mietwagen anteilig?

  • Hi,


    wenn meine Firma least und mich den Wagen auch privat nutzen lässt, versteuer ich ja 1% des BLNP über mein Gehalt. Wenn die Firma nun für ein langes Wochenende (5 Tage) ein Auto mietet, ich damit Do/Fr zu einer dienstlichen Sache fahre und die Firma mir erlaubt das Auto danach noch drei Tage privat zu fahren, versteuer ich dann 5 * (1% / 31) ?


    Im Prinzip ist es doch 1%-Regelung anteilig für die Fahrzeugtage, oder?


    Grüße

  • Genau. Es wird der Mietpreis über die Geamtdauer zu Grunde gelegt und durch die Anzahl der Tage errechnet. Nun wird der Preis für das Wochenende eingerechnet. Dazu zählen aber nicht der mitgenutzte Freitag und der abgegebene Montag, sofern dieses normale Arbeitstage sind. denn die Fahrt nach Hause müsste nur via km-Pauschale abgerechnet werden, diese werden dann aber wieder bei der Einkommensteuererklärung gegengerechnet und daher lässt man das eigentlich weg. Daraus resultiert der Freitag als voller Arbeitstag.


    Also bei einer Wochenmiete wäre das dann (Mietpreis_x-Tage) / (x_Tage) * (n[Anzahl der Sa/So-Tage)/100 Und das auf den Bruttolohn.
    Korrekt wäre es aber: (Mietpreis_x-Tage) / (x_Tage) * (n[Anzahl der Sa/So-Tage) + nH[km nach Hause_einfacher Weg]*0,30 cent) / 100