Hi,
ich kämpf mich gerade durch den Antrag zur LH Gold (wieso muss ich denn vorher M&M Kunde werden? Das könnte man doch in dem Zuge mit erledigen ).
Im Anhang B (Vollkasko) §6 Verhalten im Versicherungsfall, Zusätzliche Maßnahmen steht
Zitatb) er hat dem Versicherer zu gestatten, die beschädigte Sache vor ihrer Reperatur oder Veräußerung zu begutachten und zu schätzen
Mal angenommen ich fahre ein Auto nach der Miete zu Klump, muss ich dies der AV ja sofort mitteilen. Werden die dann nicht gleich alles mögliche in die Wege leiten, den Wagen abschleppen, und weg ist er? Ich hab bis jetzt noch nie einen zu Totalschaden gefahren, aber ich könnte mir vorstellen, das das ganze Geschehen dann nicht mehr richtig in meiner Hand ist, wer wann den Wagen warum nochmal zu Gesicht bekommt.
Oder?
Grüße
Titel geändert,
René