Europcar Wochenende SDMR für 69,99 inkl. aller KM und Vollkasko (nur Payback Kunden!)

  • Ich kann dir grad nicht ganz folgen. Letztendlich ist ein Voucher doch ein Gutschein, der einem zu einem greifbaren Wert (hier: 70 Euro?) eine Leistung (SDMAR) mindestens garantiert.


    Folglich ist eine Vereinbarung geschlossen worden und das Thema Gültigkeit eindeutig. Mindestens drei Jahre, es sei denn, es gibt dann entweder Europcar nicht mehr, oder SDMR, Autos, ...

  • Der Wert ist in Zahlen NICHT greifbar.


    Der Wert sagt: 'Mittelklasse für ein WE mit freien km und inkludierter VK mit SB'


    Fakt ist: es steht ein Gültigkeitsdatum drauf. Und dass auf allen Vouchern dort. Egal ob Payback oder Firma XYZ, die die Voucher an die Mitarbeiter verteilt.


    Da kannste Dich auf die Hinterfoten stellen und Kravall machen. Verlängert werden die Gutscheine auch, wenn Du nett fragst. Stellt generell kein Problem dar.

  • Fakt ist: es steht ein Gültigkeitsdatum drauf. Und dass auf allen Vouchern dort. Egal ob Payback oder Firma XYZ, die die Voucher an die Mitarbeiter verteilt.


    und bei Bestellung wirst du auf die Gültigkeit explizit hingewiesen, also ein Bestandteil des Kaufvertrages(Leistung).

  • Hau mal auf Deinen Hinterkopf (nicht zu doll, sonst fliegt die Brille von der Nase;) ) und lass mal den Begriff Gutschein weg.


    Es geht hier um einen Beleg, der Dir erlaubt, auf Kosten der Firma XYZ ein Fzg. gemaß der Bedingungen zu übernehmen.
    Der Zeitraum, an dem das Möglich ist, ist einfach beschränkt.


    Wir reden hier nicht von nem Mediamarktgutschein, für den Du ne CD oder n Staubsauger kaufen kannst.
    Der Mediamarktgutschein ist n Wertgutschein.


    Der Voucher von Payback ne Kostenübernahme.

  • Da hat der Harald recht. Das Urteil des LG München bezieht sich ausschließlich auf Wertgutscheine, also Gutscheine, auf denen ein konkreter Betrag / Wert angegeben ist. Der Payback Gutschein dürfte als Sachgutschein einzuordnen sein, da mit diesem "lediglich" eine Dienstleistung (Bereitstellung eines Fahrzeuges) verknüpft ist.

  • Wenn du das Wort Gutschein streichst, kann ich dich verstehen.


    Aber ich möchte Payback zitieren:


    Zitat

    Europcar Mittelklasse Weekend
    ... und rein ins Wochenend-Vergnügen. Hier ist der Wochenendgutschein für viel Fahrspaß mit tollen Fahrzeugen der Mittelklasse: startklar stehen für Sie zum Beispiel der Audi A4 bereit. Als PAYBACK Prämie wie immer sensationell günstig. Also, Gas geben bei der Prämienbestellung, schnell noch ein paar Sachen zusammenpacken und los geht’s!

    Ist es nun ein Gutschein, oder nicht?


    Die Frage führt uns doch dahin: Wann zahlst du bzw. Payback an Europcar. Wenn du den "Gutschein" haben möchtest, zahlst du sofort. Payback darf das Geld nicht solang behalten, bis du den "Gutschein" einlöst, da es sonst treuhänderisch verwahrt werden müsste, folglich erfolgt die "Begleichung" sofort. Damit wurde im Nennwert von 70 Euro dir ein "Gutschein" erkauft, den du zu einem späteren Zeitpunkt einlösen kannst.


    Ich verstehe das nicht als Kostenübernahme (bei der zahlst du erst bei Beanspruchung der Leistung), sondern als echten Gutschein.

  • Da hat der Harald recht. Das Urteil des LG München bezieht sich ausschließlich auf Wertgutscheine, also Gutscheine, auf denen ein konkreter Betrag / Wert angegeben ist. Der Payback Gutschein dürfte als Sachgutschein einzuordnen sein, da mit diesem "lediglich" eine Dienstleistung (Bereitstellung eines Fahrzeuges) verknüpft ist.

    In anderen Urteilenwird darauf verwiesen, dass es keinen Unterschied zwischen Sach und Geldgutschein gibt. Auch bei einem Sachgutschein wird der Geldwert bei Erwerb bezahlt, sodass die Gültigkeit mindestens drei Jahre beträgt. Es gab hierzu ein Urteil vom OLG Stuttgart zum Thema dürfen Theatergutscheine verfallen. (Antwort: Nein! Es sei denn, das Theater wird in 2 Jahren nicht mehr aufgeführt)

  • Ok. Ich weiss nicht, wie das rechtlich zu betrachten ist,
    aber ich würde erst gar keinen Streit anfangen, sondern
    entweder das Ding nutzen oder nicht bestellen.


  • Du als Paybackkunde zahlst an Europcar bezüglich des Fzg. gemäß den Bedingungen NIX!


    Du bezahlst an Payback, damit sie Dir die Kostenübernahme (Voucher) zur Verfügung stellen.
    Du gehst mit dem Voucher zu Europcar.
    Du bekommst das Auto.
    Du gibst das Auto wieder ab.
    Europcar schreibt ne Rechnung und schickt sie an Payback.
    Payback guckt, ob die Rechnung stimmt und bezahlt.


    Treuhand? Mach es nicht komplizierter, als es ist!

  • Weisst du eigentlich, wie schwierig es für ein Unternehmen ist, Gelder zu verwalten, die dem Unternehmen nicht gehören? Welche Auswirkungen das auf die Bilanz hat?


    Ok, ich muss zugeben, ich habe gerade gesehen, dass das Gültigkeitsdatum nicht von europcar kommt, sondern von Payback. Das sollte dann (31.12.2009, so wie es auf der hp steht) auch bialanziell keine großen Auswirkungen (Rückstellungen!!!) bedeuten.


    Das Gültigkeitsdatum bezieht sich damit nicht auf die Anmietung selbst, sondern deren Verechnung zwischen Payback und Europcar. Da die Verrechnung i.d.R. nach der Anmietung (bzw. dem Einlösen) erfolgt, passt das dann auch wieder ;o)


    p.s. Upgrade-Voucher, die direkt von der AV kommen, haben somit die Gültigkeit von mindestens drei Jahren. :-)

  • Nette Sache :o) Vielleicht muss man dann den Kaffee im Büro auch zu 1% versteuern ;o) Nein, das Problem ist, das ein Unternehmen kein eigenes Geld verwahren darf, ohne es bilanziell (und was weiss ich wo noch) auszuweisen. Sofern es im selben Zyklus ist, sollte das dann ja wieder neutral wirken.


    Weiter mag ich gar nicht denken: Rückstellungen bilden, spätere Versteuerung (Gewerbesteuer), ...

  • Du buchst das als Verbindlichkeit. Solange das Geld von EC nicht eingefordert wird, ist es deins und du musst es versteuern. Es wirkt sich erst mindernd auf die Bilanz aus, wenn EC es einfordert, also der Kunde den Voucher eingelöst hat.

  • Ich denke nicht, dass es so einfach geht. Du (Payback) erhälst von einem Kunden Geld für eine Leistung (Mietwagen), die erst später in Ansprich genommen wird. Sprich, du hast das Geld vom Kunden bevor es beim Dienstleister (EC) fällig wird. Für diesen Betrag müsstest du eigentlich doch Rückstellungen bilden, denn was passiert, wenn du zwischen Kunde zahlt an dich und Kunde nimmt Dienstleistung in Ansprich pleite gehst bzw. Verlust machst? Wenn du die Rückstellung hast, wirkt sich das auf deinen Gewinn aus und du musst ihn später wieder nachversteuern. Den buchalterischen Aufwand sollte man nicht unterschätzen