IT-Chaos bei Sixt?

  • Ich kann die Stornierung einer prepared-Miete schließlich auch nicht damit begründen „war halt Hakedicht“, beziehungsweise kann ich es schon aber dann bleib ich eben trotzdem auf einem Teil der Kosten sitzen.

    ..bei der prepaid-miete wuerde ich dann sixt einfach 3 tage des neuen preises in rechnung stellen - die wollen es ja vom kunden auch so einfordern!

  • Ich gebe Dresdner und mettcar größtenteils recht.


    Hier kommt noch juristischer Senf, der nur für diejenigen Interessant sein könnte, die überlegen, was sie bei den prepaid-Reservierungen noch rausholen können. Ich schreibe den Text nur, weil die aufgeworfenen Rechtsfragen auch für mich selber interessant sind:


    Ich möchte ergänzen (hier war Kami etwas schneller), dass sich die Urteile von Dresdner auf andere Umstände beziehen und daher die hier abgeschlossenen prepaid-Mieten nicht automatisch nach § 242 BGB nichtig sind. In den Urteilen haben die Kläger Waren zu einem Preis bestellt, der mehr als 98 % unter dem regulären Verkaufspreis lag. Außerdem wurden größere Mengen bestellt.


    Hier im Forum ist es aber so, dass Preise erzielt wurden, die fernab von einem rechtsmissbräuchlichen Ausnutzen liegen. So haben einige, so wie ich es in Erinnerung habe, den Mietpreis auf mehr als 10 € am Tag durch das Buchen von Optionen erhöht. Auch wurden offenbar nur einzelne Mieten eingespielt. Hier im Forum liegt zwar erhebliches Insiderwissen vor aber das dürfte Sixt kaum gelingen nachzuweisen. Es dürfte einem normalen Kunden aufgrund des völlig undurchsichtigen Preissystems von Sixt und der zahlreichen buchbaren Optionen nicht zuzumuten sein, den angezeigten Preis (sofern er denn künstlich auf mehr als 10 € am Tag erhöht wurde) als offensichtlichen IT-Fehler zu erkennen. Ich würde das eher als normale Schnäppchenjagd bezeichnen, die nicht automatisch zum Rechtsmissbrauch nach § 242 BGB führt. Es wurde ja auch gezeigt, dass EC in der Vergangenheit mal ähnliche Preise hatte. Damit Sixt aber nicht völlig schutzlos ist, gibt es ja das Anfechtungsrecht nach §§ 142, 119 ff. BGB.


    Sollte jemand tatsächlich den Rechtsweg beschreiten, wird der Ausgang des Verfahrens nicht in Stein gemeißelt sein und hängt wie immer vom konkreten Fall ab. Sixt wird sich zunächst weigern, die 3,89 €-Mieten zu bedienen. Daraufhin zu klagen, dürfte unter Berücksichtigung der Rechtsprechung von Dresdner einen Fall des Rechtsmissbrauchs nach § 242 BGB darstellen. Wenn Sixt diese Miete aber bedient, wie oben bereits passiert, können sie nicht einfach nachträglich den eigentlichen Mietbetrag nachbuchen, das dürfte offensichtlich sein. Den Mietvertrag können sie aber weiterhin anfechten. Dabei muss Sixt die Anfechtungsfrist beachten, nämlich unverzüglich. Hier im Forum wurde aufgeworfen, dass spätestens mit Erstellung des Mietvertrags die Frist abgelaufen sei. Dem würde ich nicht zustimmen, denn es geistern Zeiträume bis zu 14 Tage durch die Rechtsprechung. Somit kann Sixt auch während der laufenden Miete den Mietvertrag anfechten und den Mietwagen gemäß § 812 I BGB herausverlangen.


    Bei den Mieten, die mehr als 10 € am Tag gekostet haben, dürfte es aber nicht ganz klar sein. Aus meiner Sicht wird Sixt, wie mettcar schon gezeigt hat, die Reservierungen (über deren Rechtsnatur man sich streiten kann) anfechten, aufgrund eines Erklärungsirrtums nach § 119 I Alt. 2 BGB. Die Anfechtung kann auch dadurch erklärt werden, dass der RSA sich weigert, den Wagen ohne das Hinzubuchen des regulären Mietpreises herauszugeben. Allerdings macht sich Sixt dadurch schadensersatzpflichtig nach § 122 BGB. Als Schaden könnte man beispielsweise an die vergeblichen Fahrtkosten zur Sixtstation denken. Hier stellt sich die Frage, ob die Schadensersatzpflicht nach § 122 II BGB ausgeschlossen ist, weil man den Grund der Anfechtbarkeit (also den IT-Fehler) kannte. Zumindest kann man hier fordern, dass man selbstständig bei Sixt anruft und sich erkundigt, ob der (doch auffällig niedrige) Preis richtig ist und ob die Miete bedient wird. Sollte man dies nicht getan haben, wird man auch die 5 € Fahrtkosten nicht als Schadensersatz geltend machen können.


    Sehr lange Rede, kurzer Sinn: Es gibt nichts zu holen und alles andere würde nur unnötigen Aufwand für alle Beteiligten bedeuten.


    Disclaimer: Mein Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar und soll unter keinen Umständen den Gang zum Rechtsanwalt oder direkt zum Gericht ersetzen. schauschun Mich würde die Einschätzung deiner Anwälte sehr interessieren, gerne auch per PN.

  • so wie ich den fehler verstanden habe wurden ja "nur" kosten für die optionen generiert, also ist für den bucher wie die einträge es hier ja beweisen absolut ersichtlich gewesen dass es sich um einen fehler bzw. irrtum handeln muss. mein beispiel ist ja gerade die bestellung eines laptops zu einem preis der auf einen fehler schon hindeutet und sogar zu diesem preis ausgeliefert wurde.

  • (...)
    Mit Aussagen wie „es ist ja wohl selbstverständlich dass es für den Preis kein Auto geben wird“ und „war halt ein IT Fehler“ in Kombination mit dem angeschlagenen Ton will ich mich dann doch nicht so einfach abspeisen lassen.
    Ich kann die Stornierung einer prepared-Miete schließlich auch nicht damit begründen „war halt Hakedicht“, beziehungsweise kann ich es schon aber dann bleib ich eben trotzdem auf einem Teil der Kosten sitzen.

    Definitiv sollte man sowas freundlicher klären, daran gibts keinen Zweifel. Hinsichtlich "hakedicht" kann es unter gewissen Umständen schon sein, dass du nicht geschäftsfähig warst und damit da wieder rauskommen würdest. Müsstest allerdings schon wirklich voll sein.


    blitzbub und Kami ja natürlich sind die Beispiele nicht 1:1 übertragbar, es ist aber schon die gängige Meinung der Gerichte, dass bei besonders krassen Missverhältnissen ein Vertrag nicht zustande gekommen ist. Ich habe zumindest beim überfliegen der Begründungen nicht herauslesen können, dass die Masse der Bestellungen der einzig entscheidende Faktor waren. Und für das Zubuchen von Optionen bekommt man ja auch eine entsprechende Gegenleistung, das Auto selbst würde ja immer noch nichts kosten. Klar - wenn Sixt tatsächlich ein Auto rausgibt und durch die Station mittels Mietvertrag das alles bestätigt, dann ist das eine andere Situation. Wenn aber innerhalb weniger Tage das alles im Vorfeld zurückgenommen wird, dann ist meiner Meinung nach auch bei Prepaid Sixt im Recht. Wie gesagt - meiner Meinung nach, kann jeder versuchen ob ein Gericht das anders sieht.

  • Ich habe zumindest beim überfliegen der Begründungen nicht herauslesen können, dass die Masse der Bestellungen der einzig entscheidende Faktor waren. Und für das Zubuchen von Optionen bekommt man ja auch eine entsprechende Gegenleistung, das Auto selbst würde ja immer noch nichts kosten.

    Da hast du recht. Genau genommen habe ich aber auch nicht mit der Masse der Buchungen argumentiert, sondern mit der Offensichtlichkeit des IT-Fehlers. Und diese Offensichtlichkeit ist bei einem komplexen Buchungssystem wie bei Sixt nach meinem Empfinden nicht gegeben, wenn der Mietpreis bei über 10 Euro am Tag liegt. Im Laufe des Buchungsprozesses wurde ja erst ein richtiger Preis angezeigt, der nach Buchung der unbegrenzten Kilometer bei 0 Euro lag und bei weiterem Hinzufügen von beispielsweise der Diesel-Option etc wieder auf mehr als 10 Euro am Tag anstieg. Der reine Mietpreis wird im Laufe der Buchung auch nicht mehr gesondert aufgeführt. Woher soll man als unbedarfter Kunde also wissen, dass die eigentliche Miete 0 Euro kostet, ohne selbst nochmal die Optionen herauszurechnen?

    Auf der Reservierungsbestätigung sind dann in der Tat nur die Optionen aufgeführt. Allerdings werden diese unterm Strich als voraussichtlicher Mietpreis zusammengefasst. Für meinen Geschmack fehlt es hier an einer Offensichtlichkeit.

    Die Frage, ob Rechtsmissbrauch ja oder nein ist entscheidend, ob man überhaupt über Schadensersatz welcher Form auch immer nachdenken kann.

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  • Die Frage, ob Rechtsmissbrauch ja oder nein ist entscheidend, ob man überhaupt über Schadensersatz welcher Form auch immer nachdenken kann.

    Welcher Schaden soll denn entstanden sein? Beim Bauen gibts sogenannte Sowieso-Kosten, vielleicht damit vergleichbar? Schaden sehe ich jedenfalls weit und breit keinen.

  • so wie ich den fehler verstanden habe wurden ja "nur" kosten für die optionen generiert, also ist für den bucher wie die einträge es hier ja beweisen absolut ersichtlich gewesen dass es sich um einen fehler bzw. irrtum handeln muss.

    Das mag für Dich und mich gelten, aber mein Vater sieht einen Mietzeitraum von bis, eine Klasse, Beispielfahrzeuge dieser Klasse und nur noch vielleicht fällt ihm auf, dass die Miettage fehlen. Darunter stehen dann knapp 140 Euro die Woche für FWAR, Preise die ich zu Corona-Zeiten auch erzielt habe.


    Meine Buchungshistorie verrät mich als jemand, der das hat ahnen und sich hinterher hat herleiten können.

  • Ich sag nur 35TDI – „uuh heut haste sogar ne 3,5 Liter-Maschine am Start“ (Vaddern hat so viel Ahnung von Autos wie der Papst vom horizontalen Gewerbe :106:).


    Was für uns als „Experten“ noch herleitbar ist, ist für den Laien nicht unbedingt genau so zu erwarten. Ein bisschen schlägt sich der Anbieter mit seinem undurchsichtigen Preissystem dann selbst ;) Das scheint in irgendeiner Weise auch in Pullach jemandem bewusst zu sein, sonst würden die Prepaid‘ler ebenso einfach per Mail abgebügelt (persönliche Annahme meinerseits).

  • Gilt man auch als unbedarfter Nutzer mit mehr als 50 Mieten/Jahr? Würde es einen Unterschied machen, wenn Sixt vorweisen kann, dass der Kunde Vielmieter ist?


    Wurde auch von ner freundlichen Mitarbeiterin angerufen und nach Nennung des neuen Preises habe ich stornieren lassen.

    Ich bin kein Richter und kein Rechtsanwalt, sondern möchte nur meine Auffassungen zur Diskussion stellen: Grundsätzlich sind im Prozess alle Umstände des Vertragsschlusses zu berücksichtigen. Darunter kann unter Umständen auch die Erfahrung der einen Vertragspartei zählen, insbesondere wenn man mit Auffangklauseln wie der des Rechtsmissbrauchs nach § 242 BGB argumentiert. Aber auch als erfahrener Mieter hat man nicht die Aufgabe, IT-Fehler von Sixt aufzuspüren. Vielmehr ist der Buchungsprozess aus einer objektiven Perspektive zu betrachten. Während der Buchung wurde nicht ausreichend klar, dass man nur für die Optionen zahlt, sondern es wurde ein Gesamtpreis für die Buchung genannt, bevor man auf "Jetzt zahlen" klickte. Das hat man auch als erfahrener Mieter nicht weiter zu hinterfragen, weil es die Aufgabe von Sixt ist, für ausreichende Transparenz zu sorgen. Ob Sixt den Gewinn über den Mietpreis oder teure Optionen erzielt, ist für den Mieter grundsätzlich nicht von Relevanz. Für das eben Gesagte ist natürlich Voraussetzung, dass der Mietpreis nicht 3,89 Euro für 1 Woche FDMR ist, denn dann haben wir wieder das Problem mit der Offensichtlichkeit.

    Welcher Schaden soll denn entstanden sein? Beim Bauen gibts sogenannte Sowieso-Kosten, vielleicht damit vergleichbar? Schaden sehe ich jedenfalls weit und breit keinen.

    Konkret hat hier noch niemand außer den Fahrtkosten etwas genannt, das stimmt. Denkbar wären zum Beispiel Stornogebühren einer Hotelbuchung, wenn man mit dem Mietwagen verreisen wollte oder Anfahrtskosten. Es gibt eine Vielzahl von denkbaren Schäden, die zugegebenermaßen aber auch bewiesen werden müssen.

  • Konkret hat hier noch niemand außer den Fahrtkosten etwas genannt, das stimmt. Denkbar wären zum Beispiel Stornogebühren einer Hotelbuchung, wenn man mit dem Mietwagen verreisen wollte oder Anfahrtskosten. Es gibt eine Vielzahl von denkbaren Schäden, die zugegebenermaßen aber auch bewiesen werden müssen.

    Man bekommt ja ein Auto, aber eben zu dem Preis, den es bei regulärer Buchung eben auch gekostet hätte.

  • Das muss man schon etwas auseinanderhalten. Schadenersatz weils eben kein Auto zum vorab geschlossenen Vertrag gab oder die einseitige Änderung eines Vertrags seitens des Vermieters...


    Zwei verschiedene Fälle (wobei der Zweite vemutlich ehrlicherweise dann nur für die am Samstag zu Stande gekommenen Mietverträge anwendbar wäre).

  • Für alle die hier mitlesen & bisschen mad sind wegen den Stornierungen.

    Bei den neuen Reservierungen ist mir aufgefallen, dass es vom 25. - 28. September sehr günstige Mieten gibt bei mir in Berlin. Vielleicht auch bei euch?

    CLAR Prepaid für 82,00€ - sind 27,00€ am Tag - das ist fair.

  • so, gerade eben die (von sixt eigenmaechtig) geaenderte reservierungsbestaetigungfuer meine postpaid-miete imn november erhalten:


    der mietpreis fuer ein 4-tage we ist mal eben von € 38,88 auf 241,12 € "korrigiert" worden.


    BTW: es ist fuer die meisten mieter NICHT ersichtlich, wie sich der angebliche mietpreis 0,- € zusammensetzen soll:

    es wird ausdruecklich benannt: Miettage: 4


    Beispielfahrzeug: BMW 3er Touring, Mercedes-Benz C-Klasse T-Modell
    Miettage: 4
    Charge Einheit Einzelpreis Netto Umsatzsteuer Gesamtpreis
    Innenraum-Schutz (SB 0) 4 x 2,51 10,04 16,00% 1,61 11,65 EUR
    Diesel-Option 4 x 5,87 23,48 16,00% 3,76 27,24 EUR
    voraussichtl. Mietpreis (netto) 33,52 EUR
    Umsatzsteuer 5,36 EUR
    voraussichtl. Mietpreis (brutto) 38,88 EUR


    na ja, habe die reservierung storniert.


    die prepaid gebuchte und bezahlte Weihnachtsferienanmietung ist unveraendert - gehe auch nicht davon aus, dass sixt sich da noch melden wird.

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  • Nachdem gestern die IT-Spezial-Miete storniert wurde, kam heute eine Mail mit Hinweis, dass ich ohne Schutz gebucht habe, mit Knöpfchen "Jetzt Schutz hinzufügen". Neugierig wie ich bin, hab ich da Mal drauf gedrückt, es war aber natürlich nicht möglich, die Miete zu bearbeiten, da bereits storniert. Wäre witzig, wenn das die Resi reaktiviert hätte.:107:

  • kam die mail mit den vouchern proaktiv, oder hattet ihr vorher telefonkontakt etc...

    Ich wurde angerufen und mir wurde mitgeteilt, dass die Mieten so leider nicht bedient werden können.

    Auf meine Nachfrage nach einem Upgrade Gutschein wurde ich gebeten, mit dem Kundenservice Kontakt aufzunehmen.


    Habe ein paar Tage Gras über die Sache wachsen lassen und dann das SMT ganz direkt gefragt :)