Servus,
wie handhabt es Hertz mit Upgrades in Fahrzeug-Kategorien, die der Kunde nach den AGB's nicht fahren dürfte?
Beispiel: Gebucht wird Kategorie J (ab 25) und es soll ein Upgrade auf K (ab 27) geben. Darf der RA das Fhz rausgeben bzw. der Kunde es fahren (wenn dieser 25 Jahre alt ist)?
Laut AGB denk ich nicht?! Allerdings lassen die AGB Abweichungen zu:
ZitatDie Anforderungen können bei Vertragskunden abweichen. Bitte kontaktieren Sie die entsprechende Abteilung.
Ich buche zwar über eine Firmenrate, allerdings weiß ich nicht ob darin eine Ausnahme für das Anmietalter geregelt ist.
Zumindest für die Gruppen I, I6 und J ist auch das Mindestalter von 25 Jahren vereinbart.
Ich habe hierzu leider keine konkreten Antworten im Forum gefunden