Unfallumstände können höheren Tarif für Mietwagen rechtfertigen. Weiter lesen...
Amtsgericht Hof
Urteil vom 04.09.2009
Aktenzeichen: 14 C 1695/05
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Oh, als ich es gepostet habe, war es noch öffentlich. Nehme an, die Sperre greift nach kurzer Zeit oder so. Egal. Sachverhalt war, dass ein (Geschäfts-?)Reisender kurz hinter Berlin gegen Abend einen Unfall hat, er will/muss noch 200-300km nach Hause weiterreisen. Laut dem LG Leipzig müsse er Abends nicht mehr Preise vergleichen, sondern könne das erstbeste Angebot nehmen (auch, wenn es teuer ist). Ob man dann sobald möglich gegen einen günstigeren Mietwagen tauschen muss, ließ das LG Leipzig allerdings offen. Ist aber ganz interessant, die Gegenseite argumentiert ja oft damit, der Mietwagen sei nicht günstig genug gewesen etc. Wenn man wirklich mal in einer prekären Situation (Abendstunden, lange Heimfahrt vor sich usw.) ist, muss man sich im Nachgang ergo nicht darauf verweisen lassen.