Edith erzählt noch einen Funfact: An einer Tankstelle den Pächter gefragt, ob er mir das Öl abnehmen würde, Antwort: "Kippen Sie das Öl einfach in den Gully, wir haben einen Ölabscheider"...
Für ihn ändert das nicht soooo viel. Ob er es im Altölbehälter oder im Leichtflüssigkeitsabscheider entsorgt, bezahlen muss er beides. Auch wenn ein LFA dafür natürlich weder vorgesehen noch zugelassen ist.