Hallo,
kurze Beschreibung des Vorfalls: Landstraße, Höchstgeschwindigkeit 100km/h, vor mir ein Fahrzeug das vor einer Kurve sehr stark runterbremst. Ich also am Kurvenausgang zum Überholen angesetzt, das zu überholende Auto machte noch einen kleinen Linksschlenker, wir sicherheitshalber ebenfalls, ein Hinterrad rutscht vom Asphalt weg, der Wagen gerät ins Schleudern (zu dem Zeitpunkt waren wir schon aus der Kurve raus auf dem geraden Straßenabschnitt!) - nach einer Drehung folgte der Graben mit Betonrohr.
Ich tippe mal auf nahezu Totalschaden, da wir eine absolut ungünstige Stelle im Graben erwischt haben ... ein Rad war abgerissen, Karosserie total verbeult ringsum usw..
Vollkaskoversicherung mit reduzierter SB ist abgeschlossen - die gute Dame die wir überholten behauptet nun aber (da ihre Tochter einen "Schock" bekommen hatte usw.) recht verärgert, dass wir ja "viel zu schnell" gefahren wären. Mehr als 100km waren es aber sicher nicht, da hierzu auch der Beschleunigungsweg überhaupt nicht ausgereicht hätte bis es dazu kam!
Was gebe ich nun bei der Sixt Schadensmeldung an? Denke die Polizei wird "erhöhte Geschwindigkeit" sicherlich aufgenommen haben, wobei ich vor Ort nochmals betonte, dass sie aber sicher nicht überhöht war (also nicht mehr als die erlauben 100km/h). Die Bremsspuren sind durch den langen "Schlidderweg" wo ich auch vom Pedal gegangen war damit der Wagen sich wieder einfängt unterbrochen, hierran kann man nichts ermitteln.
Kann die Versicherung nun darauf pochen, dass ich grob fahrlässig gehandelt habe mit Unterstützung der Aussage der benannten Frau? Oder brauche ich in der Hinsicht nichts zu befürchten, weil ihre rein subjektive Aussage hierrüber nicht rechtsgültig ist?
Wenn irgendjemand einen Tipp hat, was wie am besten sowohl bei Sixt als auch der Polizei angegeben werden muss, um den Punkto Fahrlässigkeit bei der Versicherung auszuschließen wäre das klasse ...
Grüße
Jascha