Zu großes Auto - konnte nicht damit umgehen

  • Habe gerade folgende Mail an Europcar geschrieben:


    Ich habe keine Erfahrung, wie es mit der Kulanz bei Europcar & seiner Versicherung Charters Europe steht. Aber mal schauen was draus wird...


    Martin

  • "Nun habe ich beim Einparken einem anderen Auto beim zurücksetzen auf unserem kleinen Uniparkplatz die Tür eingedrückt, da ich einfach die Länge des Fahrzeugs nicht abschätzen konnte"


    Naja, nicht gut!
    Rückwärtsfahren ohne Einweiser und dass, obwohl du schon Sorge wegen der Länge hattest?
    Das Rückwärtsfahren ohne Hilfe und dann ein Schaden ist nach StVO schon eine Ordnungswidrigkeit.


    Soooo groß ist der Unterschied zwischen einem kleinen Sprinter und einem VW-Transporter übrigens auch nicht:


    Ganz ehrlich, ich finde, du suchst jetzt einen Schuldigen für deinen Fehler.

  • Klar bin ich Schuld. Keine Sache. Ich habe die Karre gefahren. Ich habe die Beule verursacht.


    Findest du nicht den den Unterschied der beiden Autos gewaltig? Ich meine schau dir das Ladevolumen an, es ist beim Sprinter doppelt so groß. Der Vito hat Ausmaße, die kaum über die eines normalen Autos hinausgehen. Ich habe ihn schon öfter gefahren (oder das Pendant von Renault) und traue mir zu damit umgehen zu können. Bei einem Sprinter weiß ich nicht wo vorn und hinten ist, es ist ein sehr unübersichtliches Auto.


    Ich stelle mir dann immer ein kleines Persönchen wie meine Frau vor, die man mit Mühe und Not zu etwas minimal größerem als einem Polo überreden konnte und dann setze ich die in nen großen BMW oder so. Klar ist das auch nur ein Auto - und bei Europcar wären da auch viel mehr Klassen dazwischen. Schaust du dir die Maße an, sind das aber dann schon ähnliche Verhältnisse.

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  • So oder so, du bist gefahren, also musst auch du dafür gerade stehen und nicht Europcar. Wenn du dir schon bewusst warst, dass du das Auto nicht hättest fahren können, hättest du einfach eine Anmietung ablehnen müssen, so bist du das Risiko eingegangen und musst nun auch die Kosequenzen dafür tragen.
    Der Umstand dass du dir einerseits bewusst warst die Länge des Fahrzeuges nicht einschätzen zu können und trotzdem ohne Einweiser o.ä. rückwärts gefahren bist kann dir schon als fahrlässig ausgelegt werden, würde mich sogar nicht wundern, wenn Europcar dir den vollen Schaden berechnet und nicht nur den Selbstbehalt der Vollkasko, da fahrlässiges Rückwärtsfahren ohne Einweiser und dadurch entstandene Schäden durch die Vollkasko meistens nicht bezahlt werden. Ich wäre da etwas vorsichtiger mit der Schilderung wie es zu dem Schaden gekommen ist gewesen.


    Sorry, aber es war nur nen Sprinter, wer nicht mal sowas fahren kann der sollte evt. auf das Fahrrad umsteigen.......

  • 1.) Kenne sowohl Sprinter als auch VW-Bus (u.ä.) zu Genüge und kann dir zustimmen. Der Sprinter ist gefühlt deultich Größer. Muss mich da auch immer erst dran gewöhnen.


    2.) Die wichtigere Frage: Da es sich um einen Schaden an einem anderen Fahrzeug handelt müsste doch die Haftpflicht einspringen, oder? Verstehe ich hier im Versicherungsdschungel was nicht ganz korrekt?


    3. Ruf Europcar an - gerade in solchen Fällen hast du so schnellere und verbindlichere GEwissheit als wir dir mit unseren Glaskugeln geben können.


    Ich drück die Daumen!



    @all: Können wir nicht aufhören, ihm noch eins reinzudrücken? Er hat den Fehler eingesehen, weis was er verkehrt gemacht hat!

  • Ich will ihm keine Reindrücken, nur andere für den eigenen Fehler verantwortlich zu machen stößt bei mir auf Unverständnis.....


    Wenn ich dir meinen Ferrari leihe und du damit geblitzt wirst kannst du ja auch nicht sagen " Warum hast du mir den gegeben, du hättest mir sagen müssen, das der so schnell fährt".......also das ist alles.....

  • Und was machst Du, wenn Du ein Upgrade auf einen PS-stärkeren PKW bekommst und damit einen Unfall hast?
    Soll Dir dann auch Europcar entgegenkommen, weil Du mit der höheren Leistung überfordert warst?
    Wenn Du Dich mit einem Fahrzeug nicht sicher im Verkehr fühlst, dann nimm es doch erst gar nicht mit.

  • Klar bin ich Schuld. Keine Sache. Ich habe die Karre gefahren. Ich habe die Beule verursacht.



    Und einen Einweiser... woher? Ich war allein unterwegs und an unserer recht kleinen (6000 Studenten) Uni ist nicht gerade viel los um diese Zeit, erst recht nicht auf dem Pakplatz. Sollte ich das Auto mitten auf die Straße stellen und erstmal jemanden suchen? Ich weiß nicht wie sich ein Geetzgeber das vorstellt.


    Der Gesetzgeber stellt sich das so vor, dass du dir VOR Fahrtantritt alles zusammenstellst was du brauchst. In dem Fall heißt das: Jemanden mitnehmen.
    Wenn man einen Lieferwagen für Privat für etwas brauchst, dann hat man ja im Regelfall jemanden als Helfer mit wegen Beladung etc. Und dieser Jemand kann ja auch mal geschwind den Einweiser machen.


    Und Europcar dafür zu beschuldigen, dass du dir ein Auto genommen hast von dem du wusstest dass es über deine Fähigkeiten hinaus geht ist schon fragwürdig.
    Die einen beschweren sich das sie etwas kleineres oder das Gebuchte bekommen haben und kein Upgrade, dann kommt der nächste an und sagt das EC Teilschuld am Unfall hat weil Upgrade zu groß.


    In einer Woche kommt einer an der sich beschwert weil er auf den Innenraum von Mercedes allergisch reagiert und deshalb einen Unfall gebaut hat.


    Ich bin ja auch Verfechter davon, das AVs Serviceunternehmen sind aber irgendwann hört der Spaß auf.

  • 2.) Die wichtigere Frage: Da es sich um einen Schaden an einem anderen Fahrzeug handelt müsste doch die Haftpflicht einspringen, oder? Verstehe ich hier im Versicherungsdschungel was nicht ganz korrekt?


    Ja, da springt die Haftpflicht für ein. Am Sprinter sollte aber bestimmt auch ein Schaden entstanden sein. Dafür ist dann die CDW zuständig mit entsprechender SB.

  • Ja, da springt die Haftpflicht für ein. Am Sprinter sollte aber bestimmt auch ein Schaden entstanden sein. Dafür ist dann die CDW zuständig mit entsprechender SB.


    Und gibt es bei der Haftplicht auch eine SB?
    Wenn er ne Hängerkupplung hatte gehts auch ohne Schaden am Sprinter. Vllt kann der Threadersteller mal was dazu schreiben, wie die Schadensverteilung aussieht?




    Wegen Reindrücken:
    OK, ich sehe es auch so, dass man für eigene Fehler gerade stehen sollte. Allerdings sah ich ein wenig die Gefahr, dass er einfach nur noch "beschimpft" wird und wenig vllt doch hilfreiches erfährt. Daher der Satz.

  • Nein, bei der Haftpflicht gibt es keinen SB, da kann dir beim eigenen Auto nur passieren, dass du in der Versicherung hochgestuft wirst, also höhere Beiträge zahlen musst, kann dir aber bei nem Mietwagen egal sein....

  • Erstmal vielen Dank, die Idee mit der Haftpflicht wird am Montag morgen gleich aufgegriffen. Mal schauen wie die das sehen.


    Zur Schadensverteilung: Der Sprinter hat nichts abbekommen. Also wirklich nichts. Die Tür vom "gegnerischen" Fahrzeug ist eingedrückt und der Lack hat dort was abbekommen. Beim Sprinter konnte selbst derjenige an der Station bei der Abgabe nicht sagen, womit ich das andere Auto getroffen habe.


    Zur Beladung: Ich hatte einen Schreibtischstuhl und eine 50er Simson hinten drin. Beides habe ich da allein reinbekommen, für raus habe ich dementsprechend auch keinen Helfer bekommen.


    Nochmal danke für die Tipps.


    Martin


  • Dann möchte ich meine Aussage entkräften :) Dafür braucht man wirklich keinen Helfer :)

  • Im Vorfeld hatten wir sogar überlegt, einen Caddy zu nehmen - Simme hinten quer rein und den Stuhl umgedreht auf den Beifahrersitz... ;)


    Ich sehs dann mal mit Humor - das Geld wäre so oder so weg gewesen, in irgendwelchen Löchern verschwindet das ja immer...


  • na dann hast du ja nochmal Glück gehabt.
    Die Haftpflicht des Sprinters zahlt die Tür und du musst nur nen Unfallbericht abgeben.
    Da der Sprinter nicht kaputt ist musst du auch nichts zahlen.
    Ansonnsten besorg dir doch beim nächsten mal nen Einweiser auf der Straße. Hab ich auch schon oft gemacht wenn ich allein unterwegs war. Die meisten Menschen sind so nett und nehmen sich die 5 Minuten.

  • Klingt gut, den Einweiser werde ich mir nächstes Mal schnappen, ist richtig. Ich hoffe nur dass ich den dann heile lasse ;) Dank euch allen!

  • Wer schon Auto fährt handelt eigentlich automatisch schon ein Stück weit fahrlässig *lach*
    Das würde ich als normalen Unfall einstufen, da er ja beabsichtigt hatte zu Parken und nicht das Fahrzeug zu "demolieren".
    Grob Fahrlässig hieße für mich dass man mit vollem bewusstsein gegen eine Wand fährt.


    Wünsche dir viel Glück!

  • ja selbst bei Vorsatz, allerdings wird man dann von der Versicherung in Regress genommen.


    Rückwärts ohne Einweiser ist ausserdem nur normal Fahrlässig. Grob Fahrlässig ist es wenn damit zu Rechnen ist das durch dieses Verhalten ein Unfall entsteht. Da aber das Rückwärts ohne Einweiser fahren zu 99% von Erfolg gekrönt ist und nur in einem Fall ein Unfall dabei passiert ist es nur einfache Fahrlässigkeit.