Funrent Schaden an Seitenschweller bei Mietantritt nicht erkennbar

  • hallo, wäre nett, wenn mir mit folgender problematik geholfen werden könnte.


    ich hatte vor kurzem bei funrent einen kombi mit dem wochenendtarif gemietet, weil ich mit meinen kumpels nach hamburg zu einer veranstaltung wollte.
    hatte das ganze bereits knapp einen monat im vorfeld gemacht, weil ich sicher gehen wollte, dass es auch klappt.


    nachdem ich mich bei der wahl zwischen einem renault mit automatik und einem ford mit gangschaltung entscheiden musste und ich mich für den ford focus entschied, wurde mir dieser auch versprochen und gesagt "das da oben in der bestellung ist immer nur ein beispielauto für die kategorie (war ein audi), für sie reserveirt ist aber ein ford focus".


    reserviert war er für 12 uhr, ich war schon gegen 11:15 da, weil ich wusste, dass es durch evtl. stau eng werden könnte, die veranstaltung pünktlich zu erreichen.
    ich habe das fahrzeug dann am ende erst gegen 13 uhr bekommen und dann auch nicht den focus, sondern den renault mit automatik.
    da das zeitlich nun extrem eng wurde, hatte ich mir dummerweise nicht die zeit genommen, alles genaustens unter die lupe zu nehmen, zumal es stark regnete - war natürlich blöde von mir, keine frage.
    an den seiten/türschweller, also diese leisten unter den türen bis hin zu den radkasten waren starke verschmutzungen, die ich dem angestellten bei der übergabe auch sagte. er meinte, dass durch die aktuellen wetterbedingungen sowas nicht zu vermeiden ist, meinte aber, ich müsse natürlich auch nicht mit dem wagen vor der rückgabe durch die waschstraße.


    während der gesamten nutzung hatte ich nie probleme und es gab auch keine situationen, aus denen schaden hätten entstehen können.
    bei der rückgabe war nun ein teil des schmutzes durch die fahrt abgefallen oder abgespült worden, zudem war es am rückgabe tag auch trocken.
    als mir der RA nun sagte, dass da, wo die verschmutzungen waren, ein schaden ist, dachte ich, dass ich verarscht werde. unterm dem schmutz und durch den nun trockenen bereich konnte man jetzt kratzer sehen, die bei nässe nicht sichtbar waren.


    ich habe das übergabeszenario geschildert und mir wurde gesagt, dass nun geprüft werden wird, ob es sich um einen vorschaden handelt.


    nach zwei woche bekam ich nun eine rechnung und einen kostenvoranschlag in höhe von knapp 850€, da die selbstbeteiligung der vollkasko bei 1000€ müsste ich das also bezahlen - was ich aber logischerweise nicht will, da ich mich übers ohr gehauen fühle.


    wie sieht da die rechtliche lage aus? hat man nie eine chance, wenn beim übergabeprotokoll nichts dokumentiert ist?


    im vorfeld schonmal vielen dank für hilfreiche antworten.

  • Also zum Ersten:
    Mit Funrent hast du schön die berühmt berüchtigte Ar....karte gezogen.....Habe mittlerweile mehrere Berichte auch ausserhalb dieses Forums gehört, bei denen die nachträglich angebliche Schäden in Rechnung stellen wollten/haben...


    Das bringt dir natürlich nicht viel im Moment. Ich gehe einfach mal davon aus, das es stimmt, das du den Schaden nicht verursacht hast.
    Also würde ich schriftlich Widerspruch gegen die Schadensrechnung einlegen. D.h. du schreibst an Funrent, dass du nicht verantwortlich für den Schaden bist, da er während deiner Mietzeit nicht entstanden ist bzw. du keinen "Feindkontakt" o.ä. hattest und nicht bereit bist, die Schadensrechnung zu bezahlen.
    Dieses Schreiben würde ich als Einschreiben mit Rückschein an Funrent schicken, damit du sicher sein kannst, dass der Brief bei denen angekommen ist, und darüber hinaus auch beweisen kannst, dass du Widerspruch eingelegt hast.
    Dann heisst es abwarten, was kommt. Zur Not zum Anwalt gehen, und den das klären lassen. So weit ich weiß, muss wenn es vor Gericht kommt Funrent beweisen, dass der Schaden vor deiner Miete nicht vorhanden gewesen ist. Das können die meisten Av´s nicht (wenn der Mieter es wirklich nicht gewesen ist), und somit lassen sie es erst gar nicht so weit kommen.
    Und eins draus lernen, nämlich Funrent zu meiden. Du siehst, die günstigen We- Preise werden bei denen gerne mal mit ominösen Schadensrechnungen kompenisert......

  • Und, was ist aus der Geschichte bis jetzt geworden?

    So weit ich weiß, muss wenn es vor Gericht kommt Funrent beweisen, dass der Schaden vor deiner Miete nicht vorhanden gewesen ist.

    Als Beweis dient der Mietvertrag: wenn der Schaden an der Mietsache nicht eingetragen war und die Sache vom Mieter als in vertragsgemäßem Zustand abgenommen wurde, wird der Gegenbeweis schwierig.

  • Naja also ich persönlich halte die Schadensangaben im Mietvertrag/Übergabeprotokoll für nicht wasserfest.


    Zum Einen kommt es (bei mir jedenfalls) sehr häufig vor, dass das Fahrzeug mehr Schäden hat, als im Vertrag angegeben.
    Und zum anderen kann man m.E. dem Kunden nicht anlasten, dass er aufgrund der starken Verschmutzung Schäden nicht erkennen konnte.


    Dieses Problem hatte ich zuletzt auch bei Hertz. Hatte eine E-Klasse in einer Hotel-Station abgeholt.
    Aufgrund des Wetters (und der Entfernung zur nächsten Waschstraße) war es an den Türen stärker verschmutzt. In der Tiefgarage, in der es bei Abholung stand, konnte man dadurch keinen Schaden sehen. Erst nachdem ich das Auto während der Miete selbst nochmal gereinigt hatte, wurde ein größerer Kratzer sichtbar. Hatte den Kratzer dann eben telefonisch nachgemeldet.


    Bei Abgabe kam noch das Glück hinzu, dass in der Tiefgarage der Kratzer wieder nicht zu sehen war - der RA meinte daraufhin, dass er diesen Schaden nicht feststellen kann und alles ok sei.


    Dennoch mein Fazit: Auto's die bei Abholung verschmutzt sind am besten Fotografieren und dem RA diese Verschmutzung melden - sollte die Argumentation bei einer späteren auseinandersetzung leichter gestalten!

  • aktueller stand ist, dass meine verkehrsrechtschutz zum glück doch die anwaltlichen kosten trägt, es wurde zwar gemeint, dass bei dem streitwert die SB von 150€ an anwaltlichen kosten wohl eh nicht ausgeschöpft wird. (was mich ein wenig verwundert hat, wenn ich die gebühren bedenke, die ein bekannter von seinem mietrechtanwalt über seine versicherung liefen ließ)


    mir wurde dann noch ein fachanwalt aus mitte (berlin) empfohlen, den ich nun auch nächste woche mit dem fall beauftragen werde.


    der versicherungsbearbeiter selber meinte aber, dass es mit dem türschweller schlecht aussieht, da eben dieser nicht im übergabeprotokoll bei anmietung angegeben war und so ich nun den gegenbeweis antreten müsste.


    allerdings wurde von funrent auch der stoßfänger hinten im kostenvoranschlag angegeben - meiner interpretation der arbeits- und materialkostenaufschlüsselung zu folge würde dieser aber knapp 400-500€ der gesamtkosten darstellen und von dem stoßfänger war bei schadensaufnahme nicht ein einzgies mal die rede, auf dem schadensprotokoll wurde lediglich die rechte untere seite eingekringelt und nur dazu gab ich ein statement ab, dass jegliche schadenswahrnehmung ausschließt und auf die verschmutzung bei übergabe hinweist.


    was mich diesbezüglich allerdings beunruhigt, ist, dass ich davon keinen durchschlag bekommen habe - nicht, dass die jetzt einfach noch andere stellen am auto einkreisen udn als schadensbereich angeben.

  • kurze nachfrage:


    was für ein zeitrahmen ist denn als frist für den widerspruch gegen die schadensrechnung vorgesehen? 14 tage oder 1 monat? oder was ganz anderes? kann nichts konkretes finden...

  • Da gibt es keine Frist, wahrscheinlich nur eine Fristsetzung vom Vermieter. Widerspruch ist auch das Nichtzahlen. Der Kollege wird dir da schon weiterhelfen. Die Schadensberechnung muss vom Vermieter vorgelegt und bewiesen werden, im Zweifel durch ein Sachverständigengutachten.
    Die Kosten Deines Anwaltes werden bei einer außergerichtlichen Beendigung ohne Vergleich tatsächlich 150€ nicht überschreiten. Bei einem Prozess oder außergerichtlichem Vergleich sieht es dann schon anders aus.