Europcar, Schaden bei parken, Rechnung erhalten

  • Hallo,


    ich hatte bei EC ein Wagen für 4 Tage gemietet. Dieser ist am Parkplatz durch unbekannt am Lack beschädigt worden. Dies habe ich Europcar und auch der Polizei gemeldet, die das aufgenommen hat. Nun kommt eine Rechnung ins Haus mit 750€. Meiner Meinung nach geht das lt. den EC-Bedingungen nicht, da kein Unfall, keine Fehlbedienung, keine unerlaubten Fahrer etc. Dies hätte auch bei Europcar an der Übergabestation geschehen können. Was würdet Ihr machen oder hat schon jemand solche Erfahrungen gemacht? :(


    Danke


    Marko


    Edit by René GER: In die Schadenskategorie verschoben

  • da muss du wohl in den sauren apfel beisen müssen...ist mir auch schon mal passiert :cursing:


    seit dem mache ich jedesmal bilder wenn ich irgendwo parke von den autos links und rechts neben den MW....hilft zwar nicht immer weil in der zeit können sich die parknachbarn wegfahren und andere dort stehen aber wenn man nur kurz parkt ist es der einzige schutz, fühl ich mich persönlich besser ist zwar aufwendig aber im notfall kann das mir dann helfen....!

  • 750 Euro ist die Höhe der normalen Selbstbeteiligung bei Europcar. Da in Deinem Fall der Verursacher nicht festgestellt werden kann, trägst Du die Kosten bis zur Höhe der Eigenbeteiligung. Kannst ja einen Anwalt einschalten, aber ich glaube der wird Dir das gleiche sagen...


    könnte es sein, dass die 'normale' SB in letzter Zeit auf 850 bzw 1050€ angehoben wurde...
    Bzw. 550€ bei Firmenmieten.. (im Normalfall)
    Hab ich jetzt öfter gesehen...


    Die 750er Regelung sollte ja schon etwas länger her sein.


    Aber auch meine Meinung:
    Sehr sehr ärgerlich, aber leider wirklich so:
    Du haftest dafür...
    Es haben schon einige User hier einen Vandalismusschaden erleiden müssen...

  • wenn es dein eigener wagen wäre, müsstest du auch selber zahlen. is zwar scheiße, aber so ist das halt.

    Ich hatte kurz vor Weihnachten ja das Vergnügen, dass an meinem Privatauto die Scheibenwischer entfernt und die Windschutzscheibe so stark beschädigt wurde, dass sie ausgetauscht werden musste. Und wenn man den / die Täter nicht findet, bleibt es an einem selbst hängen.


    Da kann man sich glücklich schätzen, wenn die SB niedrig gewählt wurde... :whistling: :cursing:

  • spooky ... du hattest dein Auto nicht zufällig in Neubiberg stehen gehabt? Hab auch von genau so einem Fall gehört - war bei nem nagelneuen Auto passiert.

    Ne, meins stand nähe Weltenburgerstr. Eigentlich ne friedliche Gegend, aber man kann sich täuschen. X(

  • Meiner Meinung nach geht das lt. den EC-Bedingungen nicht, da kein Unfall,


    doch es ist ein unfall


    Der Bundesgerichtshof (BGHSt 8, 264; 12255; 24, 382) hat den Begriff „Unfall“ wie folgt definiert: „Ein Unfall ist ein plötzliches Ereignis im Straßenverkehr, dass mit den Gefahren des Straßenverkehrs in ursächlichem Zusammenhang steht“. „Klassische Unfälle“ sind demnach solche, bei denen z. B. zwei Autos kollidieren oder ein Fußgänger von einem anderen Verkehrsteilnehmer z. B. Radfahrer oder Autofahrer, angefahren und verletzt wird. Ein Unfall liegt aber auch dann vor, wenn eine Sache, z. B. ein abgestellter Pkw, beschädigt wird, obwohl der Eigentümer des Fahrzeugs gar nicht anwesend war. Der Eigentümer des Fahrzeugs war dann zwar in diesem Moment nicht „Verkehrsteilnehmer“, dennoch fallen diese Beschädigungen von abgestellten Fahrzeugen unter den Unfallbegriff des § 142 StGB.


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