Sinn und Unsinn von Altersbeschränkungen

  • Moin!


    Ich habe mich eben ein bisschen aufgeregt, als ich bei den Autovermietern im Umkreis mal nach den Anmietbedingungen geschaut habe. Denn unter 21 gibt eigentlich kaum jemand was raus, das wesentlich größer als ein Fiat Panda ist - Ok, Sixt und Europcar mal aussen vor, aber die sind mit ihrer Kilometerbegrenzung schnell unattraktiv.


    Avis oder Terstappen zum Beispiel. Haben eigentlich ein gutes Angebot, aber unter 21 gehts halt nicht. Natürlich kann man jetzt mit dem Vorurteil kommen, dass Junge Fahrer mehr Unfälle bauen und die Versicherung teurer ist. Aber wenn es über den Umweg der Firmenmiete möglich ist, die auch für Under-Ager freizugeben, verstehe ich das System nicht mehr. Sogar R8-München.de schaffts ja, ne Vollkaskoversicherung für alle klar zu machen und Mieten ab 18 anzubieten.


    So viele junge Leute, die sich den Spaß leisten können gibt es eh nicht. Und die, die es sich zusammensparen können gehen deshalb in Anbetracht einer eventuell fälligen Kaution oder SB vielleicht sogar viel sorgsamer um, als manch Manager, den das alles nicht so wirklich juckt.


    Ich verstehe ja, das eine gewisse Fahrpraxis vorrausgesetzt werden sollte. Europcar geht da mit 19 Jahren / 1 Jahr Fahrpraxis meiner Meinung nach einen guten Mittelweg. Aber eigentlich besitzt jeder, der die Führerscheinpüfung besteht die körperliche, geistige und charakterliche Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen.


    Ich bin fast 20 und habe meinen Führerschein knapp 3 Jahr lang und meine Probezeit erfolgreich bestanden. Trotzdem meint Avis oder Enterprise, das ich mit einem Auto mit ziemlich großer Sicherheit Cobra 11-like durch die Luft fliegen werde. Irgendwie hab ich auch ein bisschen das Gefühl, dass die Autovermieter ihre AGBs eh voneinander kopieren, ohne recht zu schauen, was sie sich damit wirklich einbrocken.


    Jede Miete die ich nicht machen darf, mache ich nicht. Wenn man kein Geld verdienen möchte, trage ichs halt zum Orangen, und fahre dort unfallfrei. Nur überleg ich mir dann auch später, wenn ich "mal groß bin" wo ich früher schon gute Erfahrungen gemacht habe. Oder eben nicht.


    Just my 2 cents, Metronom

    2 Mal editiert, zuletzt von Metronom ()

  • Ich denke, dass Altersbeschränkungen schon seinen Sinn haben. Es geht halt auch darum, welche Werte man bewegt und mit welcher Vorsicht und mit welchem respekt man diese Fahrzeuge bewegt....


    ich weiß ich werde hier gleich wieder gesteinigt... :P

  • Also, es gibt sicher sehr viele Vertrauenswürdige Fahrer, denen man sofort und ohne zu zucken ein Auto in die Hand drücken würde.
    Das ist aber leider nicht die Regel.


    Mach mal eine Woche, nein 2 Tage Praktikum bei einer Frequentierten AV. Einen tag Counter, und einen Tag Wagenrückgabe. Das machst du dann mal bei denen mit hohen Altersbeschränkungen, und bei denen mit eben nicht so hohen. Ich bin mir sicher, du wirst deine Einstellung zum Mindestalter überdenken.


    Alternativ hilft ein Blick auf Youtube auch weiter.

  • Sicherlich haben solche Altersbeschränkungen ihre Daseinsberechtigung. Andererseits kann z.B. Sixt potentielle Kunden schon in frühem Alter an sich binden. Erstmieter, welche bei anderen AV (noch) nicht mieten dürfen, gehen dann z.B. zu Sixt und ein großer Prozentsatz derer wird sicherlich auch dort bleiben. Wer einmal gute Erfahrungen mit einem Anbieter gemacht hat, wird nicht unbedingt wechseln. Das ist Zukunftssicherung ;)

  • Naja, man muss halt schauen, wer da was bekommen kann. Wenn nen 18 Jähriger zum Führerscheinerhalt nen Tag 118i von Sixt bekommt kann er meiner Meinung nach auch nen 318i bekommen, das wird sich in Sachen Gefahren/Risiko nicht viel nehmen. Problem ist nur, dass in der Gruppe des 318i auch nen 330d angetroffen werden kann, sicherlich sehr selten vertreten, aber es gibt ihn(jedenfalls bei Sixt). Weiß nicht, ob das dann noch so sinnvoll ist, jemandem der maximal 140-150km/h in der Fahrschule gefahren ist ne 245Ps Rakete in die Hand zu geben die den Sprint von 0-100 in 6 Sekunden vollzieht....
    Sicherlich kann man sagen, der bekommt den dann nicht, aber das das in der Praxis nicht immer in die Tat umzusetzen ist wissen wir ja nun alle.
    Von daher wird da konsequent nen Strich gezogen, und der ist halt bei nem 1er Bmw als höchstes der Gefühle erreicht, wenn man unter 21 ist und/oder nicht lange genug die Pappe hat. Und sonen 120d ist ja nun auch nicht das schlechteste.

  • Also, es gibt sicher sehr viele Vertrauenswürdige Fahrer, denen man sofort und ohne zu zucken ein Auto in die Hand drücken würde.
    Das ist aber leider nicht die Regel.


    Mach mal eine Woche, nein 2 Tage Praktikum bei einer Frequentierten AV. Einen tag Counter, und einen Tag Wagenrückgabe. Das machst du dann mal bei denen mit hohen Altersbeschränkungen, und bei denen mit eben nicht so hohen. Ich bin mir sicher, du wirst deine Einstellung zum Mindestalter überdenken.


    Alternativ hilft ein Blick auf Youtube auch weiter.


    :59:

  • Mich beschäftigt seit einiger Zeit die Frage, warum man bei Mieten OHNE Haftungsbeschränkung (CDW) NICHT das Mindestalter weglässt.
    Der Mieter haftet ja eh voll!
    Bei der Lufthansa Gold Business würde sich zwar auch das Mindestalter von 21 einstellen, aber es würde vielen hier helfen.
    Eventuell gibt es auch Karten, die unter 21 greifen.
    Wer so ne Karte in dem Alter bekommt kann auch als Zahlungs - und Mietfähig eingestuft werden.


    Nur meine Meinung!
    Die RSAs müssten dann natürlich geschult werden, welche Karte die entsprechende LDW/CDW auffängt.

    Einmal editiert, zuletzt von Harald ()

  • Also, Die Fahrzeugpreise sollte man nicht ausser Acht lassen.


    Ich weiß nicht ob ich als Autovermieter lust dazu hätte meine Mietwagen von unreifen "jugendlichen" auf meine Kosten vernichten zu lassen.


    Bei R8 München z.B. ist das ein bisschen anders.


    • Ist R8 MUC versichert
    • Ist der Kundenkreis durch den Preis sehr stark selektiert
  • Gut. Dann hier meine Begründung:


    Der Autovermieter hätte bei einer MW Buchung ohne CDW den Vorteil in einem Schadensfall die Kosten für das Fahrzeug erstattet zu bekommen (Bei einer Buchung mit CDW müsste die Autovermietung den schaden schließlich selbst tragen!).


    Nun gibt es aber hier auch einige Schwierigkeiten.


    z.B. Der Mieter verfügt über keine Externen Versicherungen und kann die Kosten nicht aufbringen


    Selbst wenn der Mieter also über eine Externe Versicherung (z.B. Kreditkarte mit VK) verfügt, bedeutet dies noch lange nicht, dass diese auch den Schaden übernimmt. Beispielsweise greift die Versicherung nicht für das Fahrzeug, oder verweigert die Zahlung, weil Bestimmungen nicht eingehalten wurden (z.B. zweitfahrer, Benutzung auf Rennstrecken, oder andere Dinge die zum Ausschluß der Versicherung führen würden).
    Versicherung greift z.B. bei der LH KK auch nicht, wenn bereits ein weiteres Fahrzeug zuvor angemietet ist.


    Das Bedeutet, dass selbst wenn die Autovermietung prüfen würde ob eine Kreditkarte mit Mietwagenversicherung vorliegt, eine Übernahme der Kosten durch den Versicherer noch lange nicht gegeben ist. In diesem fall könnte also der zuerst angesprochene Fall der Zahlungsunfähigkeit wieder ein Problem werden.


    Daher ist die AV meines Erachtens noch lange nicht "Problemfrei", wenn sie ein Auto ohne CDW vermietet.


    Übermäßiger Verschleiß der evtl. durch diverse Fahrstile auftreten kann ist jetzt mal gänzlich aussen vor gelassen.

  • Naja, man muss halt schauen, wer da was bekommen kann. Wenn nen 18 Jähriger zum Führerscheinerhalt nen Tag 118i von Sixt bekommt kann er meiner Meinung nach auch nen 318i bekommen, das wird sich in Sachen Gefahren/Risiko nicht viel nehmen. Problem ist nur, dass in der Gruppe des 318i auch nen 330d angetroffen werden kann, sicherlich sehr selten vertreten, aber es gibt ihn(jedenfalls bei Sixt). Weiß nicht, ob das dann noch so sinnvoll ist, jemandem der maximal 140-150km/h in der Fahrschule gefahren ist ne 245Ps Rakete in die Hand zu geben die den Sprint von 0-100 in 6 Sekunden vollzieht....
    Sicherlich kann man sagen, der bekommt den dann nicht, aber das das in der Praxis nicht immer in die Tat umzusetzen ist wissen wir ja nun alle.
    Von daher wird da konsequent nen Strich gezogen, und der ist halt bei nem 1er Bmw als höchstes der Gefühle erreicht, wenn man unter 21 ist und/oder nicht lange genug die Pappe hat. Und sonen 120d ist ja nun auch nicht das schlechteste.

    :59: Zudem kann ich aus meiner Zeit beim Rettungsdienst, was aber jetzt nur subjektiv aus meiner Sicht gesprochen zutrifft, berichten, dass ich zu 99% nur Verkehrstote unter 21 Jahren hatte. Dort spielte Unerfahrenheit und Selbstüberschätzung auf jeden Fall eine große Rolle.


    Objektiv gesehen ist es aber ja nun mal auch kein Geheimnis, dass der verhältnismäßige Großteil der tödlichen Unfälle von Fahranfängern unter 24 begangen wird. Zudem meine ich letzten irgendwo gelesen zu haben, dass "Fahranfänger" über 40 % aller Verkehrsunfälle verursachen. Wenn man nun bedenkt, dass die Fahranfänger vielleicht einen Bevölkerungsanteil von 8 - 10 % ausmachen, ist das schon enorm. Ich denke es ist also schon ok, wenn die AV das Risiko des materiellen Schadens durch Altersbegrenzungen herabsetzen.

  • Naja, man muss halt schauen, wer da was bekommen kann. Wenn nen 18 Jähriger zum Führerscheinerhalt nen Tag 118i von Sixt bekommt kann er meiner Meinung nach auch nen 318i bekommen, das wird sich in Sachen Gefahren/Risiko nicht viel nehmen. Problem ist nur, dass in der Gruppe des 318i auch nen 330d angetroffen werden kann, sicherlich sehr selten vertreten, aber es gibt ihn(jedenfalls bei Sixt). Weiß nicht, ob das dann noch so sinnvoll ist, jemandem der maximal 140-150km/h in der Fahrschule gefahren ist ne 245Ps Rakete in die Hand zu geben die den Sprint von 0-100 in 6 Sekunden vollzieht....


    Deine Logik hat einen sehr entscheidenden Fehler:


    Ein 120d beispielsweise hat bessere Beschleunigungswerte als ein 525d.
    Von einem 123d brauchen wir hier erst garnicht anfangen... Dieser ist mit 204 PS bei ca 1400 Kg mit 7 Sekunden auf 100.


    Abgesehen davon das jeder einser um einiges "sportlicher" um eine jede Kurve zu fahren ist als ein 3er...


    Soll heißen: Mit nem 1er kann man besser hacken als mit einem größeren BMW, wie 3er oder 5er. Warum also, wenn nicht wegen des Fahrzeugwertes sollten hier nicht auch die größeren Fahrzeuge angeboten werden?

  • Selbst wenn der Mieter also über eine Externe Versicherung (z.B. Kreditkarte mit VK) verfügt, bedeutet dies noch lange nicht, dass diese auch den Schaden übernimmt. Beispielsweise greift die Versicherung nicht für das Fahrzeug, oder verweigert die Zahlung, weil Bestimmungen nicht eingehalten wurden (z.B. zweitfahrer, Benutzung auf Rennstrecken, oder andere Dinge die zum Ausschluß der Versicherung führen würden).


    Dieses Verhalten würde ja bei der klassischen CDW/LDW der AV auch zum Ausschluss führen.
    Hier ist ja der Audi am Laternenmasten, der hier im Forum besprochen wurde ein gutes Beispiel.


    Versicherung greift z.B. bei der LH KK auch nicht, wenn bereits ein weiteres Fahrzeug zuvor angemietet ist.


    Das ist wirklich die größte Gefahr! Da eine Kontrolle nicht möglich ist. Wiederum könnte man sich dann nach wie vor einreden, dass Mieter mit entsprechender Kreditkarte eine Chance haben die Schulden zu begleichen. Das Risiko liegt für die AV ja nur um x (Schadenssumme - 'normaler' SB) höher.


    Übermäßiger Verschleiß der evtl. durch diverse Fahrstile auftreten kann ist jetzt mal gänzlich aussen vor gelassen.


    Das stimmt. So ist doch die Quote der BMW-Mordenden Sixtmieter bei Youtube im unteren Alter recht hoch.


    Daher ist die AV meines Erachtens noch lange nicht "Problemfrei", wenn sie ein Auto ohne CDW vermietet.


    Problemfrei ist es wahrlich nicht.
    Aber eine Überlegung könnte es wert sein.


    Abgeleitet ist die 'Firmenvariante' ja auch nicht viel Problemfreier.
    Szenario:


    Einzelunternehmer aus Westzipfel Deutschlands ermöglicht Jungmieter aus der Bundeshauptstadt die Miete von hochwertigen Fzg.
    Es ensteht nun ein Schaden am Fzg. jungmieter ist nicht in der Lage den Schaden zu begleichen.
    Sei es die reguläre SB oder aber im extremen Fall die komplette Schadenshöhe durch Vertragsbruch (falscher Fahrer, Alkohol etc)
    Ist der Einzelunternehmer nun verpflichetet die Zahlungen zu leisten?!


    Vielleicht kennst Du Dich mit der Situation ja aus, oder hast das Gedankenspiel schon durch?!


  • Einzelunternehmer aus Westzipfel Deutschlands ermöglicht Jungmieter aus der Bundeshauptstadt die Miete von hochwertigen Fzg.
    Es ensteht nun ein Schaden am Fzg. jungmieter ist nicht in der Lage den Schaden zu begleichen.
    Sei es die reguläre SB oder aber im extremen Fall die komplette Schadenshöhe durch Vertragsbruch (falscher Fahrer, Alkohol etc)
    Ist der Einzelunternehmer nun verpflichetet die Zahlungen zu leisten?!


    Nein ist er nicht, da nur Mieter1 für den entstandenen Schaden haftet, ganz egal wer gefahren ist, da Mieter1 der Jungmieter aus der Bundeshauptstadt ist, muss dieser auch den Schaden begleichen, der Einzelunternehmer hat damit nichts zu tun. Ebenso verhält es sich mit Ordnungswiedrigkeiten/Straftaten die mit dem Mietwagen begangen werden.


    Ist aber schon ein ziemlich realitätsfremdes Beispiel.


    edit: Da ich gerade Marvins Post unter diesem gelesen habe, muss man wohl differenzieren, um welche Art von Firmenmiete es sich handelt. Wird die Firmenmiete auf Rechnung getätigt, kann der Ablauf im Falle eines Schaden anders sein, als von mir oben beschrieben. Im Endeffekt zählt, wer im Mietvertrag als Mieter1 eingetragen ist.

  • Ist der Einzelunternehmer nun verpflichetet die Zahlungen zu leisten?!


    Ich möchte jetzt keine Gerüchte oder Mutmaßungen anstellen. Aber ich gehe doch davon aus, dass der Unternehmer zur Rechenschaft gezogen werden würde - weil der Fahrer sozusagen im Auftrag der Firma unterwegs war.


    Edit: Bei Firmenanmietungen z.B. bei Sixt, ist die Firma der Mieter (!), der Mieter der Fahrer. Bei Anmietungen auf Rechnung (Corporatecard haftet das Unternehmen dann wohl direkt, bei Anmietung auf Private Kreditkarte (des Mieters) gelten die AGB für den Mieter. Trotzdem vermute ich wird die Firma nicht aus dem Schneider sein, wenn bei dem Fahrer nichts zu holen ist.


    Aber: Firmenmieten bieten der AV doch deutlich mehr sicherheit als irgendwelche hinz und ali kunz privatmieten.


    Ausserdem ist bei Firmenmieten idr. eine Haftungsbeschränkung der AV vorhanden. Für die AV zwar eher nachteilig wenns zum Schaden kommt, aber wie bereits erwähnt denke ich das Firmenmieten generell unkritischer sind als Privatmieten.


  • Ich möchte jetzt keine Gerüchte oder Mutmaßungen anstellen. Aber ich gehe doch davon aus, dass der Unternehmer zur Rechenschaft gezogen werden würde - weil der Fahrer sozusagen im Auftrag der Firma unterwegs war.


    Wenn es so ist - ich habe selbst keine Ahnung von diesem Fall - dann ist die Geschichte für mich akzeptabel.


    Die generelle Frage nach Beschränkungen und den Chancen auf Aushebelung derselben wird wohl immer wieder zum Thema werden.
    Ich habe hier zum Glück sämtliche relevanten Grenzen mit Stolz und den ersten grauen Haaren überschritten.

  • Es haftet hier der Mieter, der den Mietvertrag eingegangen ist, da dieser Vertragspartner der AV geworden ist. Ob dann ein Ausgleichsanspruch gegenüber dem Fahrer besteht (aus dem Überlassungs- / Nutzungsvertrag), ist eine andere Geschichte.