Keine Haftung des Mieters für Steinschlag

  • Hallo liebe MWT-Gemeinde,


    bin eben auf ein interessantes Urteil des Amtsgerichts Aschaffenburg (Urt. v. 28.04.2004 Az 16 1891/03) gestoßen, das hier vielleicht von Interesse sein könnte. Das Urteil bezieht sich auf die Haftung des Mieters für Steinschläge:


    Allgemeine Geschäftsbedingungen eines Autovermieters: Wirksamkeit einer Klausel über die verschuldensunabhängige Haftung des Mieters für Fahrzeugschäden


    Orientierungssatz
    1. Die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Autovermieters enthaltene Klausel, die eine verschuldensunabhängige Haftung des Fahrzeugmieters für während der Mietzeit entstehende Schäden begründet, stellt eine unangemessene Benachteiligung des Mieters dar, die zur Unwirksamkeit der Klausel nach § 307 BGB führt.

    2. Eine Haftungsreduzierung, die vom Mieter durch Zahlung einer Zusatzvergütung gesondert erkauft werden muss, kann nicht als ein die Haftungsregelung rechtfertigender Vorteil angesehen werden.



    Viele Grüße


    Marcy Darcy


    edit: Überschrift und Formatierung überarbeitet, w7

  • Danke für diese Information und das Az.
    Wenn der Text wörtlich umgesetzt wird, würde sich bei bei allen "fremdverschuldeten Schäden", wie zB zerkratzte Motorhaube der Gang zum Anwalt lohnen (RSV vorausgesetzt).

  • Mal ganz ruhig bleiben, das ist eine Entscheidung des AG Aschaffenburg, nicht eines OLG oder des BGH! Außerdem wäre es interessant zu wissen, was jetzt detailliert in der Urteilsbegründung an den AGB beanstandet wird... Und noch interessanter: ob entsprechende Klauseln überhaupt in den AGB der großen Vermieter vorhanden sind, oder ob es sich nur um einige kleinere AVs handelt. Ich würde nämlich die Rechtsberater von Sixt, Europcar und Konsorten nicht unterschätzen...

  • Mal ganz ruhig bleiben, das ist eine Entscheidung des AG Aschaffenburg, nicht eines OLG oder des BGH! Außerdem wäre es interessant zu wissen, was jetzt detailliert in der Urteilsbegründung an den AGB beanstandet wird... Und noch interessanter: ob entsprechende Klauseln überhaupt in den AGB der großen Vermieter vorhanden sind, oder ob es sich nur um einige kleinere AVs handelt. Ich würde nämlich die Rechtsberater von Sixt, Europcar und Konsorten nicht unterschätzen...


    :59:

  • Ich persönlich war ja auch schon immer der Meinung, dass gerade Steinschläge zu Gebrauchsspuren zählen, auch wenn sie die Windschutzscheibe betreffen!


    Das Urteil wäre in jedem Fall sehr interessant, um die genaueren Umstände geklärt zu haben.

  • Habe mir das entsprechende Urteil des AG Aschaffenburg heute mal über Beck Online besorgt und durchgelesen.


    Die vom AG beanstandeten AGB Klauseln des (sehr großen!) Autovermieters sind im Volltext des Urteils abgedruckt. Ich habe diese mal mit den aktuellen AGB auf der Homepage verglichen, und der Vermieter scheint (ohne das jetzt detailliert geprüft zu haben) bereits nachgebessert zu haben.