Mietwagen steuerlich absetzen?

  • Hi Leute,


    da ich gerade die Einkommenssteuererklärung mache wollte ich fragen ob man die Mietwagenrechnungen ( privat ) steuerlich absetzen kann.


    Beispiel folgender Fall:


    1. Wohnsitz: Frankfurt am Main, Arbeitsort: Frankfurt am Main.


    Freundin ( keine Ehe, keine Kinder ) wohnt in Köln. Bin dort nicht gemeldet wegen Zweitwohnsteuer. Mein Lebensmittelpunkt ist dort.


    Ich fahre jedes Wochenende mit dem Mietwagen von Frankfurt nach Köln. Am Montag fahre ich von Köln nach Frankfurt zur Arbeit.


    Jetzt meine Frage.


    Ich habe eine 5 Tage Woche. An 4 Tagen beträgt die Einfache Entfernung zwischen Wohnort und Arbeitsstätte 50 Kilometer.
    Aber an einem Tag in der Woche beträgt die Einfache Entfernung 200 Kilometer.


    Als Beweis habe ich die Mietwagenrechnungen wo die 200 Kilometer klar ersichtlich sind.


    Die Frage ist nicht ob ich die Mietwagenrechnung brutto absetzen kann , sondern ob ich die erhöhte Kilometerzahl absetzen kann
    An einem Tag ist ja die Entfernung 200 Kilometer, da möchte ich die Pauschale von 0,30 € .
    Geht das ?


    Gruss


    Verschoben! Mietwagenrelevante Themen sind kein Smalltalk.


    //René


  • Na Du hast aber Ideen.


    Die Fahrten zur Arbeit gehen immer vom gemeldeten Wohnsitz aus.


    Die privaten Fahrten zur Freundin sind Dein Privatvergnügen....

  • Blöd halt, dass du keinen 2. Wohnsitz in Frankfurt (keine Zweitwohnsitzsteuer!) angemeldet hast...
    Du hättest sonst problemlos pro Woche (max. 52x pro Jahr) eine "Familienheimfahrt" nach Köln,+ Miete in FFM + Verpflegungspauschalen, etc. steuerlich geltend machen können. Hast einen schlechten Steuerberater ;(

  • Die Fahrten zur Arbeit gehen immer vom gemeldeten Wohnsitz aus.


    Die privaten Fahrten zur Freundin sind Dein Privatvergnügen....


    Nein - definitiv nicht!


    Denn inzwischen ist man dazu verpfichtet, dort seinen Hauptwohnsitz anzumelden, wo man sich die meiste Zeit aufhält. Dieser Ort muss nicht der Lebensmittelpunkt sein. Somit kann man sehrwohl steuerlich die Heimfahrten zum Lebensmittelpunkt absetzen. Läuft dann unter doppelter Haushaltsführung.


    Damit allerdings eine doppelte Haushaltsführung anerkannt wird dürfte es jedoch nicht ausreichend sein, eine Freundin übers Wochenende zu besuchen. Ich denke, dass das Finanzamt sowas nur dann anerkennt, wenn man bei beiden Wohnungen im Mietvertrag steht.


    In dem hier geposteten Fall sieht es so aus, als wenn man die 200km Fahrt zur Freundin nicht absetzen kann.


  • 8|
    Wie, dann hat AVM doch recht oder?
    Oder defintiv nicht ;)

  • Da muss ich wohl mal was richtig stellen.


    Die Fahrten zum Lebensmittelpunkt, auch wenn es der 2. Wochsitz ist werden IMMER erstattet.


    1. Wohnsitz ist zb in München und die Arbeitsstätte auch, hat man aber zb in RLP einen 2 Wohnsitz und dort ist auch der Rest der Familie oder die Freundin muss man das mit einem Fahrtenbuch (Software zur auto. Erstellung gibt es bei google) und evtl. Rechnungen von Werkstätten oder eben Mietwagenrechnungen nachweisen können und dann bekommt man es auch erstattet, da es dien Lebensmittelpunkt ist.


    Ich mache es schon Jahre so.

  • Ja, aber er hat keinen Zweitwohnsitz angemeldet, also wird das wohl nichts.