Sixt - Führerscheinbesitz 2 Jahre : ab wann?

  • Moin,
    ich hab eine kurze Frage:


    Gilt der Führerscheinbesitz bei Sixt ab dem Datum auf der Vorderseite (Ausstellungsdatum) oder ab dem auf der Rückseite?


    Die Hotline gabs mir 3x eine unterschiedliche Antwort, darum hoffe ich hier auf evtl. Erfahrungswerte!


    Grüße
    snt0r

  • Das Ausstellungsdatum kann es ja gar nicht sein. Bsp.: Lappen verloren und neu ausgestellt, oder nen zusätzlichen Schein gemacht, dann gibt es auch nen Neuen ... Es kann sich also nur um das Erteilungsdatum auf der Rückseite handeln.
    Das wird ja nach Entzug der Fahrerlaubnis und Neuerteilung auch geändert.

  • Ich würde das Datum angeben, ab wann die Fahrerlaubnis gilt, denn darum geht es ja.
    Das Ausstellungsdatum des Führerscheins kann aus verschiedenen Gründen vom Datum des Erwerbs der Fahrerlaubnis abweichen:


    - du bist durch praktische Fahrprüfungen durchgefallen, dann kann dann weicht das Erteilungsdatum u.U. Monate vom Ausstellungsdatum ab
    - du hattest den FS mal verloren und dir musste ein neuer FS ausgestellt werden, dann weicht das Ausstellungsdatum ebenfalls ab


    Ich persönlich gebe immer, das Datum des Erwerbs der Fahrerlaubnis an. Denn wann das Kärtchen ausgestellt wurde ist absolut irrelevant.

  • Danke für die Antworten. Ich muss das nirgends angeben, sondern möchte eine Kategorie mieten, bei welcher man 2 J den FS haben muss.


    Mietdatum soll der 17.2. sein, Datum auf der Vordereite ist 02.02., Datum auf der Rückseite 18.2.


    Daher mein Dilemma. Die Hotline sagte 2x "vorne" und einmal "hinten", also auch nicht aussagekräftig.


    Rein logisch ist es natürlich das Erteilungsdatum (also die Rückseite). Ich schreibe nochmal eine Email dorthin, hoffe, die sagen "Vorderseite", druck mir das ganze dann aus und miete. Wenn die sich querstellen, zück ich die Email! :)

  • Ausschlaggebend ist das Datum au der Rückseite. Jedenfalls mache ich das bei der Arbeit nie anders. Das Datum au der Vorderseite zu nehmen ist für mich einach unlogisch. Beispiel Führerschein wurde 1986 gemacht und wurde 2009 vom roten Lappen auf die Karte getauscht. Vorne steht dann 2009. Wenn es das vordere Datum wäre dann würde der Mann bei Sixt kein LDAR bekommen, obwohl er seit 23 Jahren einen Führerschein hat 8| fänd ich etwas komisch^^

  • Geh das doch offensiv an und sprich den RA vor Ort darauf an und frage ob die wg. des 1 Tags ein Auge zudrücken können.


    Nur will ich eben online mieten... da ist das doof, wenn ich dann vorm RA stehe und er sagt "Nö , geht nicht"



    Eben kommt die Email:


    Zitat


    Sehr geehrter Herr XX,


    vielen Dank für Ihre E-Mail.
    Es gilt das Datum auf der Rückseite, das Datum des Erhalts des Führerscheines.


    Mit freundlichen Grüßen


    Mist!

  • Vorweg: Hier kann dir niemand die Antwort geben, die du suchst. Bitte wende dich doch an die betreffende Station.


    In meinem Fall war es _immer_ das Datum der Ausstellung (Vorderseite). So ist das auch auf meiner Expresskarte hinterlegt.
    Sicher kann ich nicht für jeden RA sprechen, aber das wurde noch nie bemängelt.

  • Gerade unter "Mein Sixt" nachgeschaut.
    Bei mir ist es das Datum auf der Rückseite.


    Bei mir ist es das Datum auf der Vorderseite...
    Ich denke was unter "Mein Sixt" steht hat immer was mit der Brainpower des RA zu tun der den FS zum ersten mal einträgt.


    Relevant ist natürlich das auf der Rückseite.



    Edit: Ich korrigiere mich mal schnell:
    Unter Mein Sixt steht Ausstellungsdatum, damit wäre das Datum auf der Vorderseite korrekt.
    Aber relevant bleibt das Erteilungsdatum

  • Meiner Meinung nach soltle natürlich das Datum auf der Rückseite zählen, logisch.
    Im System eingetragen wird wohl jedoch meistens das auf der Vorderseite, denn es geht ja um das Ausstellungsdatum des (aktuellen) Führerscheins. Auch beim oben geschilderten Fall mit LDAR, 23 Jahre Führerschein aber den neuen Führerschein erst seit 6 Monaten, sollte meiner Meinung nach korrekterweise das neue Ausstellungsdatum eingetragen werden. Ist ja nicht so, dass das System dann was sperrt...


    Ich würde tippen: Zu 90% guckt der RA nur auf die Vorderseite des Führerscheins, trägt dieses Datum ein und alles passt. Imho besteht nur zu 10% die Gefahr, dass die Rückseite angeguckt wird...
    Daher: Geh das "Risiko" ein. Falls es doch ncit passt, nimmst Du halt ne kleinere Kategorie...

  • Kurzes Update:


    Hab nun meinen Charme spielen lassen, die Dame an der Email-Hotline hat die Station angerufen. Der eine Tag ist kein Problem! 8)


    Danke für die Antworten & Grüße
    snt0r

  • Darüber hatte ich auch mal mit einer RSA diskutiert, die meinte, das Datum der Ausstellung des Dokuments wäre ausschlaggebend und nicht der Erwerb der Erlaubnis des Führerscheins. Da ich gerade meinen "neuen" kleinen Führerschein nach Diebstahl meiner kompletten Dokumente bekommen hatte, wollte sie LDAR damals nicht rausrücken, obwohl 28 Jahre alt und 11 Jahre Führerschein. Nach kurzer Hotlinerücksprache und Hinweis auf meine Buchungshistorie ging es dann doch. Ich habe dann einfach in meinem Online-Profil das richtige Datum (also Erwerb der Fahrerlaubnis) nachgetragen und hatte (natürlich) auch nie wieder damit Probleme.