Darf ein ehemaliger Mietwagen als Jahreswagen verkauft werden?

  • Ein Ex-Mietwagen als Jahreswagen verkaufen, ist das ok? 63

    1. Ja (22) 35%
    2. Nein (41) 65%

    Angelehnt an diesen Artikel mit der dazu vorläufigen Entscheidung des Landgericht Ingolstadt interessiert uns eure Meinung.


    Darf ein Fahrzeug, welches vorher als Mietfahrzeug genutzt wurde, trotzdem noch als Jahreswagen oder Werkswagen verkauft werden?
    Ja? Nein? Vielleicht? Wir wollen eure Meinung!


    HINWEIS:
    Die Diskussionen zum Umgang und Erlebnissen bitte weiterhin in diesem Thread posten:
    Ex-Mietwagen kaufen?

  • Ich denke, dass das schon so passt. Kann zwar nicht jeder einen Mietwagen anhand der Erstzulassung und des Kilometerstandes oder sonstigen Merkmalen erkennen, aber nach meinem Kenntnisstand, muss der Käufer vor Vertragsunterzeichnung darauf hingewiesen werden, dass es ein Mietwagen war. Korrigiert mich da aber gerne, wenn das doch nicht so ist.


    Der Fairness halber könnte man auch gleich hinter "Jahreswagen" in der Preisauszeichnung in Klammern setzen, dass es ein Mietwagen war.

  • Ja? Nein? Vielleicht?


    Ich habe nicht abgestimmt. Es gibt nämlich keien "Vielleicht " option 8)


    Ich finde dass es nicht pauschal zu beantworten ist. Ein Mietwagen, z.B. Kleinwagen der wirklich taglich den besitzer wechselte, durch viele Hände ging, und sicher nicht geschont wurde, ist für mich nicht unbedingt als Jahreswagen "zu verkaufen".


    Fahrzeuge aus dem oberens Segment die bekanntlich längere Standzeiten, und auch deutlich weniger Mieter zu verzeichnen haben, unter anderem auch durch Langzeitmieten, könnten für mich schon eher als Jahreswagen durchgehen.

  • Warum sollte ein ehemaliger Mietwagen nicht als Jahreswagen verkauft werden dürfen?


    Das Wort Jahreswagen sagt doch nur, dass er <=12 Monate alt ist und nicht, das es kein Mietwagen war.


    Da hat wohl wieder so eine windiger Abmahnanwalt Langeweile oder er braucht Geld

  • Denke, dass ein Hinweis schon Pflicht sein sollte. Mietwagen werden (von fast allen Mietern) anders und nicht sehr schonend gefahren. Und haben eine hohe Kilometerleistung in kurzer Zeit. Also ich wuerd mir keinen kaufen :)

  • eindeutig nein, und wenn dann nur mit der bezeichnung: jahreswagen einer autovermietung !


    Zitat

    Laut Definition sind Jahreswagen Fahrzeuge, deren Erstzulassung meist nicht mehr als 12 Monate zurückliegt. Die Vorteile von Jahreswagen sind eindeutig: Die Fahrzeuge sind in gutem gepflegten Zustand, weisen meist nur wenige Kilometer auf dem Tacho vor und verfügen noch über eine relativ lange Restgarantie. Der große Preisnachlass lockt die Käufer natürlich - je nach Tachostand und Allgemeinzustand kann man als Käufer eines Jahreswagens so 20 bis 30 % sparen. Aber auch ausrangierte Vorführwagen oder Mietfahrzeuge werden gern unter der Kategorie "Jahreswagen" verkauft, obwohl sie diesen "Titel" aufgrund der Nutzung nicht verdienen.


    http://www.im-auto.de/jahreswagen.html


    da jedem hier bekannt ist, dass viele mieter einen mietwagen NICHT pfleglich behandeln (siehe entsprechende threads im forum oder videos auf youtube) waere einzig und allein die angabe jahreswagen (von einer av) als verschoenerung des verkaeufers zu betrachten, da der kaeufer eines solchen kfz eine feste vorstellung von einem jahreswagen hat (aeltere leute verbinden damit auch haeufig noch die verkaeufe durch werksangehoerige eines herstellers)

  • was m.E. einen gewaltigen Unterschied macht ist die Deklaration des Vorbesitzers im Zusammenhang mit dem Begriff "Jahreswagen".
    Wenn in den Fahrzeugpapieren eines Mercedes Benz als Vorbesitzer Mercedes Hauptniederlassung (also kein Autohaus) steht, dann erwarte ich nicht, dass der davor z.B. bei Europcar eingesetzt wurde.


    Andererseits würde ich gerade bei Werkswagen hellhörig werden und nach der genauen Vornutzung fragen (und diese Frage MUSS der Händler wahrheitsgemäß beantworten), ob z.B. der Wagen:
    - als Vorführwagen
    - Erprobungsfahrzeug
    - Mietwagen
    - etc.


    eingesetzt wurde.


    Ansonsten muss ich meinem Vor-Poster zustimmen, es kommt darauf an, was die meisten Menschen hinter einem solchen (Kunst-)Begriff erwarten.

  • Also ich finde die Bezeichnung Jahreswagen absolut ok, natürlich mit dem Hinweis auf einen Ex-Mietwagen.
    Andernfalls dürften ja alle Leasing Fahrzeuge auch nicht Jahreswagen heißen, da es ja auch nichts anderes wie eine LZM ist.

  • Ich glaube die meisten Händler wissen schon, warum sie nicht in die Artikelbeschreibung Ex-Mietwagen schreiben, denn dadurch springen sehr viele Käufer ab und kaufen das Fahrzeug nicht. Zudem müssten dann die Abschläge dieser sogannten Jahreswagen deutlich höher sein, als es bisher der Fall ist :thumbdown:

  • in meinen augen vollkommen in ordnung. abgesehen davon muss man bei vertragsabschluss angeben, dass es sich um einen mietwagen gehandelt hat.


    und mal ganz abgesehen davon, wenn ich mir anschaue wie mit fuhrparkfahrzeugen umgegangen wird, das ist doch keinen deut besser.
    oder wagen von werksangehörigen. von wegen "die sind immer vorsichtig mit den autos" :120: die einstellung "nach neun monaten ist die kiste eh weg, also was solls" trift die sache da schon eher.
    ehemalige werksfahrzeuge....das sind die besten. ich weiss von mindestens einem fahrzeughersteller, der erprobungsfahrzeuge die für missuse-untersuchungen (=>fehlbenutzung) genutzt wurden danach als jahreswagen verkauft....


    da wäre MIR ein ex-mietwagen viel viel lieber.

  • Ich kaufe allerdings lieber ein Fahrzeug von einem Werksangehörigen, denn der hat nicht unbedingt die Möglichkeit einer so professionellen Aufbereitung des Fahrzeugs, wie eine AV ! Somit sieht man diesem Fahrzeug eher den Zustand an als einem Ex-Mietwagen. Aber grundsätzlich sollte jeder selbst wissen was und wo er sein Fahrzeug kauft.
    Ich für meinen Teil kaufe garantiert keinen Mietwagen und es gibt sehr viele Händler, die einem auch bei Vertragsabschluss nicht sagen, dass man einen Ex-Mietwagen kauft oder es gar in den Kaufvertrag schreiben. Wenn der Händler dann auch noch die Zulassung übernimmt ist das ganze schon arg perfekt für den VK :cursing:

  • Naja aber im Fahrzeugbrief steht als erster Halter dann trotzdem die AV drin und den Brief bekommt man ja ausgehändigt. Also wäre es arg ungeschickt vom Verkäufer, es zu verheimlichen.

    Stellt sich nur die Frage, wieviel Kunden in den Fahrzeugbrief einen Blick werfen. Im neuen Fahrzeugschein steht da jedenfalls nix mehr und den sieht man meist an ;)

  • Muss die HU ein Jahr nach EZ nicht erneuert werden, kann es sich nicht um einen Ex-Mietwagen handeln, sofern sich bezüglich dieser Vorschrift nichts geändert hat.

  • Ich glaube die meisten Händler wissen schon, warum sie nicht in die Artikelbeschreibung Ex-Mietwagen schreiben, denn dadurch springen sehr viele Käufer ab und kaufen das Fahrzeug nicht. Zudem müssten dann die Abschläge dieser sogannten Jahreswagen deutlich höher sein, als es bisher der Fall ist :thumbdown:


    Sind nicht die meisten im Netz inserierten "Jahreswagen" ehemalige Mietfahrzeuge?


    Eine Privatperson verkauft doch selten seinen Wagen nach so kurzer Nutzungsdauer zu so einem Preis?!


    Nein, würde ich nicht machen und überall, wo die Steuer ausweisbar ist, sind es doch eh gewerblich genutze Fahrzeuge, wer also billig an den neuen kommen will, kommt somit kaum um ehemalige "Mieter" drum rum. :126:


    :110:

  • Ich habe auch schon öfters bei Mobile gelesen, dass ganz offensichtliche Ex- Mieter als Werks- / Jahreswagen angeboten wurden. Dem Käufer sollte es doch spätestens dann auffallen, wenn er den Brief sieht, bzw. Frage ich doch vor dem Kauf nach, wer der Vorbesitzer des Fahrzeuges war. Daher sehe denke ich nicht, dass ein Ex mietwagen extra gekennzeichent sein muss.

  • Warum nicht?
    Es ist doch so das die Fahrzeuge nicht gleich von der Station weg verkauft werden, und einer gründlichen Untersuchung unterzogen werden,
    wo herausgefunden wird welche teile z.B. Verschleißteile wie Reifen, Bremsen und deren gleichen dann bei Bedarf ausgetauscht werden müssen.


    Und das ein EX- Mietwagen kein Neufahrzeug ist sollte auch vielen klar sein, die haben schließlich den halben Erdball schonmal abgerollt von der KM-Leistung her.


    Wo ich mich bei einem Ford Vertragshändler nach einem Ford Kuga erkundigt habe da wurde mich mitgeteilt das in naher Zukunft, Mietwagen von Avis herein kämen und die auch Verkauft werden. Also das war transparent und ehrlich.
    Es handelte sich um das Autohaus Dinnebier. Sollte den Berlinern gaube ein Begriff sein.