Fahrzeugrückgabe bei Sixt

  • Hallo Leute,


    Dann will ich hier jetzt auch zum ersten mal meinen Senf dazugeben. :)


    Ich will demnächst eine Woche ein Auto mieten bei Sixt in der Kategorie ECMR.
    Nun könnte es aber sein das ich am Ende der Woche, wenn ich das Fahrzeug zurück geben muss,
    nicht da bin. Deshalb müsste dann mein Bruder das Auto zurück bringen.


    Meine Frage ist: Muss ich persönlich das Auto abgeben oder kann ich das auch meinem Bruder überlassen?
    Also das Abholen übernehme ich natürlich selbst nur bin ich halt beim abgeben unsicher.
    Falls das irgendwie wichtig ist, ich bin 25 und mein Bruder 21 Jahre.


    Vieleicht hat ja schon jemand Erfahrungen damit gemacht oder arbeit bei einem Vermieter und kennt sich aus.
    Bin über jede Hilfe dankbar


    MFG
    Krissel


    Titel angepasst


    Grüße


    René GER

  • Bei ner normalen Sixt-Miete kann jeder den Schlüssel abgeben ;-) Es wird auch nur der Schlüssel abgenommen sonst passiert da nix.
    Aber du solltest deinem Bruder bescheid geben, den Wagen vollgetankt abzugeben und den Tankbeleg aufzuheben. ;)

  • Is wurscht. Solange dein Bruder das Auto fahren darf zwecks Alter, Versicherung etc. kann er es auch bewegen und abgeben. Geht übrigends auch außerhalb der Öffnungszeiten (gibts überhaupt Stationen die KEINEN Tresor haben?)

  • Wenn wer das Auto fährt, der nicht eingetragen ist -> Verstoß gegen die Mietbedingungen -> Konsequenzen stehen da iA ebenfalls drin.


    Dein Bruder soll das unterschriebene, korrekte Übergabeprotokoll mitnehmen!

  • Muss man den Bruder oder generell wenn jemand anders das Auto zurückbringt dann nicht als 2. Fahrer anmelden?

    Ich glaube das ist ja hauptsächlich wegen versicherungstechnischen Gründen mit dem 2. Fahrer, da aber meines Wissens nach zumindest bei SIxt Familienmitglieder als etwaige Fahrer automatisch mit versichert sind, sollte das hier wohl kein Problem darstellen. Ich glaube zumindest das war so, bin mir aber nicht zu 100% sicher.

  • da aber meines Wissens nach zumindest bei SIxt Familienmitglieder als etwaige Fahrer automatisch mit versichert sind, sollte das hier wohl kein Problem darstellen. Ich glaube zumindest das war so, bin mir aber nicht zu 100% sicher.


    War wohl mal so. Ich war der Meinung, dass damals so in den AGB drin stand. Seit Einführung der Zweitfahrergebühr ist es nicht mehr auffindbar.


    Daher meine Interpretation: Keine Eintragung, keine Versicherung.


    @ krissel: Die Station sollte eigentlich über einen Schlüsseltresor verfügen. Du kannst das Auto auf den Hof stellen und den Schlüssel dort einwerfen. Du haftest dann natürlich solange, bis die Station das Auto eincheckt.


    Ist bei mir aber immer problemlos gewesen.

  • Danke für die Anspielung ihr penner :thumbsup:


    Ich weiss garnicht, weshalb Du dich angesprochen fühlst :whistling::D
    Fand diesen Hinweis von frodo irgendwie sinnvoll - könnte ja theoretisch mal passieren, dass Sixt nachträglich Betankungsgebühr berechnet. Aber dann keiner mehr nachweisen kann, dass getankt wurde. Und das nur weil der Tankbeleg nicht aufgehoben wurde


    Nich auszudenken, was dass dan fürn Trouble geben könnte :210:

  • Wie ich gerade auf der HP von sixt gesehen habe müsste ich also dann 25 € für den Zusatzfahrer und 50€ Jungfahrerzuschlag
    bezahlen, da er ja noch keine 23 ist.
    Und ich dachte immer Familienangehörige dürfen das Fahrzeug mitbenutzen.


    Müsste er dann denn mitkommen zur Anmietstation oder reicht es wenn ich seinen Führerschein und Perso mitnehme?
    Aber 75€ finde ich ziemlich dreist nur damit noch jemand mit dem Wagen fahren darf. :thumbdown:


    MFG
    Krissel

  • Nachdem ich schon sehr lange kein Fahrzeug mehr an einer Sixt-Stadtstation zurückgegeben hatte, stellt sich mir die Frage, ob man bei der Rückgabe auch ein Rückgabeprotokoll wie am Flughafen verlangen kann, also der Wagen sofort mit Kilometer-Stand erfasst und auf Schäden überprüft wird? Oder ist das an Stadtstationen nicht möglich bzw. üblich, da z.B. die RSA den Counter nicht verlassen können?


    Vielen Dank!

  • sagen wir mal so: es ist nicht üblich, aber durchaus möglich :)


    da du ja handschriftlich vermerkte Schäden auf deinem MV hast, (wenn ich mich richtig erinnere), hast du aber einen sehr guten Grund darauf zu bestehen.

  • da du ja handschriftlich vermerkte Schäden auf deinem MV hast, (wenn ich mich richtig erinnere), hast du aber einen sehr guten Grund darauf zu bestehen.


    Inwiefern sind die von Hand nachgetragenen Schäden, die die RSA bei der Abholung auch noch im System nachtragen wollte, bei der Rückgabe entscheidend?