SIXTI Mietwagen - Auffahrunfall mit Haftpflichtversicherung

  • Ich würde sogar fast soweit gehen, dass es ein Gesetzt geben sollte, das bei Mietfahrzeugen eine VK vorsieht. Sozusagen aus Sorgfaltspflicht.
    Rechtlich ist das natürlich nicht so einfach, die Nutzer werden ja darauf hingewiesen was passieren kann (aber auch nicht immer).


    Das wäre sehr ungünstig für alle, bei denen die VK für Mietwägen schon in ihrer Kredit-Karte inkludiert ist. Da steht dann auch immer nur z.B. "Mieter wünscht nach erfolgter Beratung keine Vollkaskoversicherung".
    Daher leider nicht umsetzbar dein Vorschlag. Aber ich verstehe gut was du damit meinst.

  • Das wäre sehr ungünstig für alle, bei denen die VK für Mietwägen schon in ihrer Kredit-Karte inkludiert ist. Da steht dann auch immer nur z.B. "Mieter wünscht nach erfolgter Beratung keine Vollkaskoversicherung".
    Daher leider nicht umsetzbar dein Vorschlag. Aber ich verstehe gut was du damit meinst.


    Wenn der Wortlaut wäre "Es muss eine VK vorhanden sein" - was spricht dagegen, dass es entweder eine der AV sein kann, oder eine andere? Hauptsache Versicherung ist gegeben.


  • Wenn der Wortlaut wäre "Es muss eine VK vorhanden sein" - was spricht dagegen, dass es entweder eine der AV sein kann, oder eine andere? Hauptsache Versicherung ist gegeben.


    Verstehe, aber das ist nicht im Entferntesten umsetzbar. Kann ja jeder behaupten er hätte ne VK für Mietwägen bei seiner KK oder sonstwo.

  • Verstehe, aber das ist nicht im Entferntesten umsetzbar. Kann ja jeder behaupten er hätte ne VK für Mietwägen bei seiner KK oder sonstwo.


    @Moderatoren - vllt eigenes Thema? Klingt zumindest interessant.


    Das mit dem "kann ja jeder behaupten" ist aber letzten Endes mit etwas Aufwand (am Anfang) umsetzbar. Und ohne mich jetzt zu weit aus dem Fenster lehnen zu wollen:
    Einen Vertrag unter Vorgabe falscher Tatsachen auszufüllen ist rechtlich sicher eher suboptimal... ;)

  • @Moderatoren - vllt eigenes Thema? Klingt zumindest interessant.


    Das mit dem "kann ja jeder behaupten" ist aber letzten Endes mit etwas Aufwand (am Anfang) umsetzbar. Und ohne mich jetzt zu weit aus dem Fenster lehnen zu wollen:
    Einen Vertrag unter Vorgabe falscher Tatsachen auszufüllen ist rechtlich sicher eher suboptimal... ;)


    Naja wenn die Vorschrift lautet man muss eine VK für den Mietwagen - in welcher Form auch immer - besitzen und man aber behauptet man hätte eine, um sich die Kosten dafür zu sparen (nur deswegen bucht man sie ja auch nicht gleich dazu), dann geht man ja sowieso davon aus: "Passiert schon nichts". Denen dürfte das rechtliche dann auch sch*** egal sein ;) Tja und wenn man dann zur Kasse gebeten wird endet es eh immer böse...