Kreditkartenvorlage und Kaution trotz Prepaid?

  • Hallo,
    da man jetzt über den ADAC auch den Prepaid Tarif buchen kann, hab ich gleich mal ein paar Wochenenden LDAR für 118€ gebucht.
    Gibt es zu dem Prepaid Tarif irgendeinen Unterschied zu dem "Normalen" Tarifen, außer dass eine bindende Annahme sofort erfolgt und der Betrag bereits von der KK abgebucht wird ?
    Danke.

  • Gibt es zu dem Prepaid Tarif irgendeinen Unterschied zu dem "Normalen" Tarifen, außer dass eine bindende Annahme sofort erfolgt und der Betrag bereits von der KK abgebucht wird ?
    Danke.


    Nein, nur dass die Stornierung 50 € kostet. Sonst ist soweit alles gleich.


    Zum Titel, der doch anders ist als die Frage: Die Kreditkarte muss vorgelegt werden, weil die Kaution bei Anmietung geblockt wird. Nur weil du im Voraus bezahlt, können trotzdem weitere Kosten anfallen. Überschreitung der Freikilometer, Verlängerung der Miete etc.

  • Müßte nicht auch hier das Fernabsatzgesetz gelten, welches einen Erlaubt innerhalbn von 14 Tagen kostenfrei zu stonieren?


    Wahrscheinlich ja. Bei Hertz konnte man Prepaidbuchungen auch innerhalb von 7 oder 14 Tagen kostenfrei stornieren - das ist vor allem interessant, wenn die Miete schon innerhalb dieser Zeit beginnt: Dann hat man durch eine Prepaidbuchung keine Nachteile (wenn man mal annimmt, dass der Geldfluss wegen Kreditkartenabrechnung dadurch nichtmal früher stattfindet).


    Im Übrigen gibt es das Fernabsatzgesetz nicht mehr.

  • Ja hast recht, nennt sich jetzt § 312b (BGB) Fernabsatzverträge, darin steht


    Zitat

    ...
    (3) Die Vorschriften über Fernabsatzverträge finden keine Anwendung auf Verträge
    ...
    6. über die Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Unterbringung, Beförderung, Lieferung von Speisen und Getränken sowie Freizeitgestaltung, wenn sich der Unternehmer bei Vertragsschluss verpflichtet, die Dienstleistungen zu einem bestimmten Zeitpunkt oder innerhalb eines genau angegebenen Zeitraums zu erbringen,
    ...


    Vor allem der Bereich, Freitzeitgestalltung zun einem bestimmten Zeitpunkt, könnte aber dafür sprechen, dass dieses Gesetz bei Autovermietern nicht durchgesetzt werden könnte.

  • Dann ist mir eine andere Frage bezüglich des prepaid Tarifes eingefallen. Meint ihr die Stationen blocken schon frühzeitig einen guten LDAR Wagen für den Mieter, immerhin ist ja das Risiko des Nichterscheinens sehr gering ? Denn mein Miete beginnt am Samstag morgen (weil ich das Auto auch noch gerne am Montag zum WE-Preis nutze, jetzt könnte nämlich auch anderer Seits die Gefahr bestehen, dass die Freitag alles raushauen und Samstag komm ich an und die drehen mir nen CPMR Benziner an, weil nichts mehr da ist. Könnte man dann nicht davon zurück treten, selbst wenn ich einen PDMR bekomme, denn ich habe ja ein Vertag über eine bestimme Gruppe geschlossen. (Ein Problem könnte es natürlich bei den Scheinupgrades geben). Und die Fahrzeuggruppe ist nunmal ein entscheidendes Kriterium für mich solch einen Mietvertrag abzuschließen.

  • Bei nicht vorhandensein der gebuchten Fahrzeugklasse (kategorie) (oder höherwertiges Produkt), kannst du ohne jegliche Kosten, von dem Vertrag zurück treten, da die AV ihrerseits den Vertrag nicht erfüllen können. Fahrzeugklasse wird nur über den ersten Buchstaben definiert, also bei einer FDMR buchung, SFAR zu bekommen ist stellt keine Vertragserfüllung da. Es geht nicht um den Mietpreis, sondern um die Fahrzeugkategorie.

  • Die Reisebranche ist ausdrücklich von der 14tägigen kostenlosen Stornierungspflicht befreit!!


    Extra so durchgesetzt, weil es nach geltender Rechtslage auch nicht möglich ist eine Hotelreservierung ÜBERHAUPT zu stornieren! Zur Vertragsgültigkeit reicht eine email mit Name und Daten An/Abreise. Jede Art kostenlose Stornofrist ist reine Kullanz des Hotelbetreibers! (Nichtkündbarkeit des Beherbergungsvertrags). Gleiches gilt für's verkürzen oder verfrühter Abreise!!


    Es soll Hotels geben, die das ggf. gerichtlich einklagen!

    Einmal editiert, zuletzt von XT600 ()

  • Hallo glaube das ist der richtige Thread für meine Frage :-) fallst nicht dann verschieben..!!


    Also ich hab bei Sixt LDAR gebucht und Prepaid bezahlt. Mietpreis ist auch schon abgebucht alles gut also. Jetzt meine Frage auf die ich einfach keine genaue Antwort bekomme. Ich frage mich wie das nun bei Abholung sich mit der Kaution verhält. Die an der Hotline sagen mir den Mietpreis mal 2, jemand anderes an der Hotline nur Mietpreis einmal, dann eine andere wiederum sagt 150€ werden geblock!!! Ich will das nur wissen weil ich mit meinem Verfügungsrahmen meiner KK planen will. Wenn ich weiß das XYZ Betrag von Sixt als Kaution geblock wird dann kann ich meine anderen Ausgaben dementsprechen planen. hat jemand erfahrung mit solch eienr Situation. Ich weiß auch nicht mehr weiter.


    danke schon mal

  • Hallo glaube das ist der richtige Thread für meine Frage :-) fallst nicht dann verschieben..!!


    Also ich hab bei Sixt LDAR gebucht und Prepaid bezahlt. Mietpreis ist auch schon abgebucht alles gut also. Jetzt meine Frage auf die ich einfach keine genaue Antwort bekomme. Ich frage mich wie das nun bei Abholung sich mit der Kaution verhält. Die an der Hotline sagen mir den Mietpreis mal 2, jemand anderes an der Hotline nur Mietpreis einmal, dann eine andere wiederum sagt 150€ werden geblock!!! Ich will das nur wissen weil ich mit meinem Verfügungsrahmen meiner KK planen will. Wenn ich weiß das XYZ Betrag von Sixt als Kaution geblock wird dann kann ich meine anderen Ausgaben dementsprechen planen. hat jemand erfahrung mit solch eienr Situation. Ich weiß auch nicht mehr weiter.


    danke schon mal

    Der Mieter ist verpflichtet, bei Beginn der Mietzeit für die Erfüllung seiner Pflichten als Sicherheit (Kaution) eine Geldsumme in Höhe des Dreifachen der vereinbarten Miete (zzgl. sonstiger vereinbarter Entgelte, wie z.B. Haftungsfreistellungen, Zustellungskosten, Flughafengebühren) zzgl. Umsatzsteuer in der jeweils geltenden gesetzlichen Höhe, mindestens jedoch in Höhe von 150 , zu leisten. Für Fahrzeuge der Ober- oder Luxusklasse ist die Vermieterin berechtigt, eine höhere Sicherheitsleistung von bis zu 4.000 zu verlangen. Überschreitet die vereinbarte Mietdauer einen Zeitraum von 28 Tagen, so beträgt die Sicherheit jedoch höchstens das Dreifache der für einen Zeitraum von 28 Tagen vereinbarten Miete (zzgl. sonstiger vereinbarter Entgelte, wie z.B. Haftungsfreistellungen, Zustellungskosten, Flughafengebühren) zzgl. Umsatzsteuer in der jeweils geltenden gesetzlichen Höhe. Die Vermieterin ist nicht verpflichtet, die Sicherheit von seinem Vermögen getrennt anzulegen. Eine Verzinsung der Sicherheit erfolgt nicht. Die Vermieterin kann ihren Anspruch auf Leistung einer Sicherheit auch längere Zeit nach Beginn des Mietverhältnisses
    geltend machen.

  • ...Bei Hertz konnte man Prepaidbuchungen auch innerhalb von 7 oder 14 Tagen kostenfrei stornieren - das ist vor allem interessant, wenn die Miete schon innerhalb dieser Zeit beginnt.....


    :205:



    https://www.hertz.de/rentacar/…=CANCELLATION&EOAG=DUSN61