Wer zahlt bei abgefackeltem Auto?

  • So, um mal einen Überblick über die Leistungen zu geben:


    Bei Brand zahlt die TEILKASKOVERSICHERUNG. Ebenso bei Diebstahl. Die Teilkaskoversicherung ist IMMER Bestandteil einer Vollkaskoversicherung. Die Bedingungen die Sixt mit dem Haus- und Hofversicherer hat können natürlich abweichen. Aber die Differenzierung aus welchem Teil der Kaskoversicherung geleistet wird, bleibt bestehen.


    Die Vollkasko leistet grob dargestellt bei Schäden, die ich als Fahrer selbst verursache oder für Schäden die aus mut- oder böswilligen Handlungen fremder Personen entstanden sind.


    Brennt der MW zum Beispiel bei einem Brandanschlag durch eine Demonstration ab, leisten Voll- und Teilkasko im Verbund. Unter dem Oberbegriff "die VK zahlt das" ist es zwar richtig, jedoch sind Brandschäden ganz klar der Teilkaskovers. zuzuführen.

  • Sehr guter Einwand. Dankeschön. Und somit machen die Vermieter ihr eigenes Ding. Die MW sind ja wie wir alle wissen grundsätzlich nur haftpflichtversichert, bei Schäden greift keine "Vollkasko", da es keine gibt. Man rechnet bei den Vermietern den Schaden so ab, als wenn es keine Versicherung gäbe, nur die Haftungsbeschränkung wird gegengerechnet.

  • Brennt der MW zum Beispiel bei einem Brandanschlag durch eine Demonstration ab, leisten Voll- und Teilkasko im Verbund.


    Wie sieht es eigentlich aus, wenn ich als Mieter selbst an dieser Demonstration teilnehme? "Ey, Mahmut, treuer Kampfgefährte — den 5er GT da vorn, ja, den mit Münchner Kennzeichen, da entspann dich mal, OK?!" :120::120:

  • Hoppla! Da habe ich wohl deinen Sinn für Humor nicht ganz getroffen ... Nix für ungut, aber das kann vorkommen.

  • hmmm, wo sind Ausschlüsse, Einschlüsse und sonstige Bedingungen speziell bei der VK von Sixt geregelt?


    Sixt spricht selbst explizit von einer Vollkaskoversicherung (beim Reservieren und in den Mietinformationen).


    Ich kann leider nirgendwo Versicherungsbedingungen finden, in den AGB sind unter punkt F nur Haftpflichtversicherungsbedingungen genannt.



    Einzig in den Mietinformationen finde ich ein paar Worte zur VK.
    Dort gibt es allerdings keinerlei Ausschlüsse und wird nach dem Titel: "Vollkaskoversicherung (inkl. Diebstahlversicherung) (LDW)" von einer Haftunsgbeschränkung gesprochen.
    Das ganze aber ohne irgendwelche Einschränkungen bezüglich Schadenshergang- und art. Ganz allgemein von Haftunsgbeschränkung bei Beschädigungen und Verlust.
    Damit wäre für mich ALLES abgedeckt.


    Erschwerend kommt hinzu, dass die "Mietinformationen" nicht Vertragsbestandteil sind, wie die AGB und der Vertrag selbst.


    Auch im Mietvertrag selbst steht nichts weiter, dort allerdings eine HaftungsBEFREIUNG, wieder ohne weitere Erläuterung.



    Ich wüsste gern, worauf die hier verbreiteten Meinungen basieren.