Mindestalter für die jeweilige Fahrzeuggruppe

  • Das heisst mit 21 Jahren dürfte ich nen SL überhaupt nicht fahren? Wie reagiert EC wenn ich den als nicht MIETER sodnern angehöriger zur Station zurück bringe? Jemand Erfahrungen damit?

  • wie sollen sie reagieren? du bist nicht versichert in dem Auto. solange du den nicht aufm Hof zu Schrott fährst, wird dich wohl keiner nach deinem Alter fragen. Versichert bist du trotzdem nicht.

  • ie reagiert EC wenn ich den als nicht MIETER sodnern angehöriger zur Station zurück bringe?


    Die Sache ist einfach: Der Mieter muss sich davon überzeugen, dass Fahreren, denen er das Fahrzeug überlässt, die von EC geforderten Bedingungen (Alter, Führerscheinbesitz) erfüllen. Steht so in den Bedingungen. Wenn er das nicht tut, verstößt er gegen den Mietvertrag und es gibt keinerlei Versicherung. Wenn Du den SL also beschädigst, haftet zuerst einmal der Fahrer gegenüber Europcar für den entstandenen Schaden und zwar mit seinem privaten Geldbeutel. Natürlich kann der Mieter dich wieder in Regress nehmen. Kannst ja mal überlegen, ob dein Sparschwein die 100.000 Euro zum Ersatz eines SL 350 enthält ...

  • Und sollte nichts passieren, du aber das Fahrzeug vor den Augen eines RA bewegen (z.B. bei der Rückgabe), dann kannst du dich auch auf den Anschiss deines Lebens gefasst machen. Ich stand bei sowas mal daneben, der Fahrer wurde doch ziemlich kleinlaut... :120::111:

  • Laut Aussage eines EC Mitarbeiters in Berlin am Telefon: 21
    allerdings klang er nicht gerade versiert im Mietgeschäft. Daher vertraue ich nicht so genau drauf.
    Auf die Frage was passiert wenn ich die Klasse buche und diese dann nicht da wäre, sagte er, dann gibt es ein Auto in der Gruppe.
    Na danke - wer will als 7Sitz Van Reservierer eine C180 CGI???


    LVAR wäre dann wbestimmt wieder ab 25, oder? Und das wäre mit meinem Alter (23) zu viel =/

  • FVMR : 21Jahre!
    FVAR: 21Jahre!


    Bei Nichtverfügbarkeit:


    entweder wird die Miete abgesagt, oder es gibt ein Upgrade auf:


    PVMR: 21Jahre 8Sitze
    SVMR: 21Jahre 9Sitze
    LVMR: 21Jahre 7Sitze
    oder
    XVAR: 21Jahre. 7Sitze Leder
    XVAN: 21Jahre 7/8 Sitze Leder


    Du siehst, das Alter ist schonmal KEIN Problem.


    Dein Wunschwagen aber!


    Option 1: Renault Grand Espace 2.0 150PS Diesel Navi Handschalter
    Option 2: VW Sharan 2.0TDI 140PS Diesel Navi Handschalter


    KEINE AUTOMATIKWAGEN IM GROSSRAUM BERLIN VERFÜGBAR!


    Es soll aber gaaaanz selten mal einen Sharan 2.0TDI DSG geben.

  • Vielen Dank


    Aber wieseo stehen
    Chrysler Grand Voyager DS
    Dodge Journey CRD (mit VW 2,0TDI 140PS & DSG)


    in der Wiki unter FVAR? Zumal es letztes Jahr noch Dodge´s in Berlin gab.


    SVMR wäre doch ein Downgrade?
    Und 8 und 9 Sitze darf man mit der LH nicht fahren :/


    Was ist so in XVAN/XVAR?

    Einmal editiert, zuletzt von Alex-4u ()


  • Chrysler Grand Voyager DS
    Dodge Journey CRD (mit VW 2,0TDI 140PS & DSG)


    Einfach nicht aktuell.


    SVMR wäre doch ein Downgrade?


    Nein, bei den Vans zählt die Reihenfolge nicht wie bei den PKWs. Hier ist: EVMR, CVMR, IVMR, FVMR, LVMR, PVMR, SVMR, XVAR, XVAN
    Wobei in vielen Tarifen PV, LV,SV, XV den gleichen Preis haben. Hier wird nach SITZPLÄTZEN upgegradet.
    X hat ne Sonderstellung.


    Was ist so in XVAN/XVAR?


    XVAN: MB Viano V6 3.0CDI 8Sitz -> sehr selten
    XVAR: Multivan 2.0TDI BiTurbo DSG Highline

  • wie sollen sie reagieren? du bist nicht versichert in dem Auto. solange du den nicht aufm Hof zu Schrott fährst, wird dich wohl keiner nach deinem Alter fragen. Versichert bist du trotzdem nicht.


    Unfug, woher kommt dieser Irrglaube, zu junge Fahrer seien "nicht versichert"?



    Machen wir uns mal klar, wer oder was eigentlich versichert ist: Bei einer Haftpflicht ist die Umgebung versichert vor Schäden, die mit dem Auto angerichtet werden. Wenn ich jetzt den Fahrerkreis meines Autos einschränke (zum Beispiel: nur Leute >23 Jahre, oder "ich selbst und außerdem noch Person X"), gewährt die Versicherung mir einen Rabatt auf meinen Beitrag. Wenn ich jemanden fahren lasse, der nicht zu diesem Fahrerkreis gehört, und die Versicherung kann mir das nachweisen, muss ich als Halter eine Vertragsstrafe bezahlen - üblich ist zumindest bei einigen Versicherungen schlicht die Differenz zwischen meinem tatsächlichen Jahresbeitrag und dem, was ich für einen uneingeschränkten Fahrerkreis bezahlt hätte.


    Ähnlich sieht der Sachverhalt bei Kaskoversicherungen aus - das FAHRZEUG ist versichert, nicht der FAHRER. Die Versicherung zahlt immer, auch wenn ein vertraglich nicht abgedeckter Fahrer Schäden verursacht. Natürlich kann es vertragsrechtliche Konsequenzen aller Art geben - aber der initiale Unfall ist abgesichert. Die Versicherung kann mich nichtmal in Regress nehmen, es sei denn, der fragliche Fahrer hatte keinen Lappen, ich wusste das und habe ihn trotzdem absichtlich oder grob fahrlässig fahren lassen. Aber das ist ja eine andere Baustelle und berührt dann auch tatsächlich (im Gegensatz zu o.g. Punkt) auch das Straßenverkehrsgesetz.

  • Das ist ja alles so richtig, nur sind Mietwagen nur Haftpflicht versichert. Eine Av würde wohl niemals aufgrund des hohen Risikos eine Vollkaskoversicherung bei einer Versicherung bekommen, bzw. diese nur unter nicht bezahlbaren Konditionen.
    Daher versichern sich die Av´s in Sachen eigenes Fahrzeug selbst. Sie bieten daher nur eine Haftungsreduzierung für den Mieter an, jedoch keine "echte" Vollkasko.
    Wenn der Wagen zu Schrott gefahren wird, ist die Av das Risiko des Ausfalles eingegangen und trägt nun die "A-Karte".

  • Hey Leute,


    ich habe bald eine Reservierung ( XDAR, oh verwunderlich ) und würde gerne einen Kollegen als Zweitfahrer(24 Jahre) eintragen lassen.


    Hat schon jemand praktische Erfahrungen gesammelt??


    Bin in der Station eigentlich bekannt und könnte mir vorstellen, das zu, 1. das Alter nicht sonderlich geprüft wird und zum 2. man doch vielleicht drüber verhandeln kann.


    Die Essenz der anderen Threads und Posts scheint ja, sobald ein Zweitfahrer im Mietvertrag steht, ist er auch versichert.


    Danke für eure Mühe!


    :118:

  • Soweit ich weiß: Der Zweitfahrer muss die Altersbestimmungen genauso erfüllen wie der Hauptmieter. Und was die Versicherung angeht bin ich mir nicht zu 100% sicher, meine aber das er nicht Versichert ist wenn die Altersbestimmungen nicht erfüllt werden.

  • Soweit ich weiß: Der Zweitfahrer muss die Altersbestimmungen genauso erfüllen wie der Hauptmieter. Und was die Versicherung angeht bin ich mir nicht zu 100% sicher, meine aber das er nicht Versichert ist wenn die Altersbestimmungen nicht erfüllt werden.


    So sehe ich das auch, jedoch dachte ich, das wenn der Zweitfahrer im Mietvertrag steht, die Welt ganz anders aussieht?! Schließlich hat die Station das "go" dann erteilt bzw. die Daten geprüft und eingetragen...

  • er wird es warscheinlich nicht überleben, noch ein paar Monate warten zu müssen.
    deshalb: riskiere alles, dass er es in den Mietvertrag schafft.


    wenn sich hinterher rausstellt, dass er nicht versichert ist und einen Unfall gebaut hat.
    naja, mein gott, dann muss er ja nicht zahlen, weil er ja nicht der Mieter ist.


    trifft ja nur dich.
    würd ich mir keinen Kopp drum machen.
    die 100.000€ waren es auf jeden Fall wert.

  • Das kann ich dir auch nicht sagen. Kann sein das es dann unter "Ermessen der Station" fällt oder sonst was.


    Wenn dir ein Firmentarif zur Verfügung steht dann benutz ihn. Da biste auf der sicheren Seite, aber das weißt du bestimmt selbst :P



    Kannst auch dreist sein und anonym an irgendeiner Station nachfragen wie das genau aussieht wenn die Station den Zweitfahrer trotz nichterfüllung des Mindestalters einträgt.


  • Danke für deinen Post EuroFrau, vielleicht wäre ein bißchen weniger Ironie ganz angebracht. Ich frage doch nur nach euren Erfahrungen... Das man unter normalen Umständen nicht versichert ist--> KLAR! Aber wir verhält es sich, wenn der Zweitfahrer wirklich eingetragen ist. Dann hat die Station doch die Prüfung vollzogen und somit zugestimmt,oder?!