Rechtliche Lage bei vergessenen Gegenständen im Mietwagen

  • Ich hab mal ein Gedankenspiel vollzogen:


    Angenommen ich gebe einen Mietwagen zurück.
    Nach einigen Stunden fällt mir auf, ich habe etwas im Auto liegen gelassen.
    Ich rufe in der Station an und nach kurzer Zeit wird klar, das Auto ist ungecheckt und es ist nix zu finden / es wurde gescheckt und es ist nichts mehr zu finden / der Wagen ist schon wieder weg und es ist nichts 'gefunden' worden.


    Nun bin ich mir aber zu 100% Sicher, dass der Gegenstand im Auto war.


    Was kann man da machen?


    Bei dem konkreten Beispiel handelt es sich um eine größerer Bargeldsumme, die in der Mittelablage 'vergessen' worden sein soll.
    Das Fzg. wurde gecheckt und stand vermietbereit auf dem Hof.
    Einziger Kontakt mit dem Wagen:
    Der RA, der den eingecheckt hat,
    der Checker selbst,
    der RA, der nach Anruf durch den Ex-Mieter zum Auto ging um mal zu schauen.


    Wie ist das Ganze aus dem Sichtpunkt der Vermietung zu sehen?


    Ex-Mieter ist Mitarbeiter eine großen, für die Vermietung wichtigen Firma.
    Die Checker leben nicht in Reichtum und würden eine solche Summe sicher gerne extra haben.
    Was machen, wenn der Checker sagt, er hätte nichts gefunden.


    Würde mich über einige Meinungen zum Thema freuen.


    Ich selbst habe vergessene Gegenstände wiederbekommen, aber es handelte sich auch nie um Geld.
    1 x sehr wichtiger Schlüssel mit KeyCard und Tresorschlüssel. -> wurde mir von Station unentgeltlich per Einschreiben geschickt.
    Einige Male ne CD.

  • Tja, wird schwer werden zu beweisen, dass der Gegenstand definitiv im Auto noch war, als du es abgegeben hast. Rechtlich dürfte die Lage klar sein, es ist deins also hast du es auch wieder zu bekommen.
    Bei ner größeren Summe Geld würde seitens des Checkers wahrscheinlich aber ein "neee...da war nix mehr" kommen, und nun beweise mal das es anders gewesen ist.
    Ausserdem ist es sicherlich schwer nachvollziehbar, wenn man das Fahrzeug an einer großen Station abgibt (Flughafen etc.) wer von den Checkern da alles mit gefahren ist und für eine Unterschlagung (nichts anderes ist das) in Frage kommen würde.


    Das Geld wäre sicherlich weg. Manchmal sollen die Av´s ja testen, ob und wie mit verlgessenen Gegenständen umgegangen wird seitens der Checker, wie das praktisch gehandhabt wird weiß aber sicherlich keiner....

  • Ich hab einmal was in einem Europcar Mietwagen liegen lassen (PMR-Handfunkgerät) kurzer Anruf in der Station und ich konnte es mir abholen. Was mich allerdings gewundert hat das mich Sixt mal zurückgerufen hat ob ich die (gebrannte) CD (mit MP 3´s) die ich im Laufwerk vergessen habe wieder haben möchte.


    Zu deinem Gedankenspiel, wenn nachweisbar was vergessen wurde solltest du es zurück bekommen. Die Frage ist, wie willst du den Nachweis führen?


    MfG Jan