LH Kreditkarten-Versicherungsbedingungen

  • Viele von uns kennen ja bereits einige Haken in den Versicherungsbedingungen der LH M&M Gold KK Mietwagen-Vollkasko.
    Ich hab jedoch noch Punkte gefunden, die vlt. nicht allen bekannt sind und von denen einige u.U. sehr ungünstig ausgelegt werden könnten (dazu unten mehr).


    Ich habe hier mal eine Zusammenfassung über m.E. wichtige Bedingungen aufgestellt,
    die man VOR Anmietung wissen sollte (Stand: 01.01.2010):


    • Versicherungsschutz gilt weltweit [siehe §4]
    • Mietvertrag muss vom LH KK Karteninhaber abgeschlossen sein. Der Karteninhaber muss Mietbedinungen (der AV) erfüllen [siehe §1]
    • Mieter/LH KK Inhaber muss am Tag des Mietvertragsabschlusses bereits 21 Jahre alt sein. **1** [siehe §11]
    • nur Fahrer, die im Mietvertrag eingetragen sind UND die Mietbedingungen erfüllen sind mitversichert. **2** [siehe §11]
    • Versicherungsschutz nur, wenn der Gesamtmietbetrag mit der LH KK gezahlt wurde [siehe §1]
    • Versicherungsschutz gilt für maximal 30 Tage [siehe §2]
    • Innerhalb des gleichen Zeitraumes ist nur 1 Fahrzeug versichert - nämlich das, welches zuerst angemietet wurde [siehe §2]
    • max. Versicherungshöhe: 75.000 EUR (230 EUR Selbstbeteiligung) - darauf werden auch Wertverlust und Mietausfallforderungen angerechnet [siehe §3]
    • kein Schütz für Brems-, Betriebs- und reine Bruchschäden [siehe §5]
    • kein Schütz für zerstochene Reifen [siehe §5]
    • keine Erstattung von Abschlepp- und Bergekosten [siehe §5]
    • es sind nur Fahrzeuge mit PKW-Zulassung (Fahrzeugschein!) versichert - also keine LKW und keine Transporter! [siehe §11]
    • es sind keine PKW mit 8 Sitzen oder mehr versichert [siehe §11]
    • es sind keine Wohnmobile, Wohnwagen, Anhänger, Motorräder, Oltimer versichert [siehe §11]
    • folgende Auto-Marken sind ebenfalls nicht versichert (Achtung Hertz und Avis-Mieter!) : Ferrari, Lamborghini, Porsche, Aston Martin, Bentley, Corvette, Daimler von Jaguar, De Lorean, Excalibur, Jaguar, Jensen, Lotus, Maserati, Maybach, Rolls-Royce [siehe §11]
    • SUV's und Allrad-Pkw sind nur auf öffentlichen Straßen versichert **3** [siehe §11]


    Diese Liste ist nicht vollständig! Es fehlen vor allem Informationen zu den Pflichten, bei Schadeneintritt.


    Anmerkungen:
    **1**: Vorsichtig sollte man auch mit Vorkasse-Reservierungen sein, die man mit 20 Jahren abschließt, aber zum Abholungszeitpunkt 21 Jahre als ist. U.U. greift in disem Fall diese Ausschlussklausel
    **2**: Wenn ein Familienangehöriger lt. Autovermieter ohne Eintragung in den Mietvertrag das Fahrzeug fahren darf, ist dieser ohne Eintragung nicht über die LH KK Versicherung versichert!
    **3**: So wie es in den Bedingungen formuliert ist, würde es auch folgendes bedeuten: Wenn man mit einem SUV (Audi Q5) oder Allradgetriebenen Fahrzeug (Audi quattro, oder Audi allroad) auf einem Privatgrundstück oder auf einer Wiese einen Unfall baut oder es dort beschädigt wird, hat man keinen Versicherungsschutz. Soweit ich ermitteln konnte, sind öffentliche Straßen u.a.: Straßen, Gehwege, Parkplätze, welche für den öffentlichen Verkehr bestimmt sind (unabhängig vom Eigentumsverhältnis oder Wegerecht) - also auch Parkhäuser oder Privatstraßen. Jedoch sind z.b. unbefestigte Wege, private Grundstücke, oder Wiesen m.E. davon ausgeschlossen. Merkwürdigerweise gilt diese Regelung nicht für normale Pkw. Ich bin mir sicher, dass dies nicht exakt im ursprünglichen Sinn der Versicherung lag und bestimmt in den meisten Schadensfällen auch nicht eng gesehen wird. Jedoch kann einem ein findiger Anwalt mit diesen Bedingunen leicht ein Strick drehen, wenn man eben ein SUV oder ein allradgetriebenes Fahrzeug fährt. 8|

  • Mir wirft sich da noch eine Frage auf:


    Gilt der Schutz über die LH KK auch dann, wenn ich das Auto per Überweisung über die LH KK bezahle? Oder muss es zwingend eine Zahlung über ein Kreditkartenterminal sein?


    Der Fall um den es geht ist folgender: Ich nutze sehr oft Cambio Carsharing. Dort beträgt die SB 1000€. Eine Rechnung wird immer im Nachhinen erstellt und der Betrag dann entweder per Bankeinzug oder Überweisung bezahlt.


    Kann ich also meine SB auf 230€ drücken, wenn ich vom Lufthansa Konto aus überweise?


    Grüße, JLorenz86

  • Zunächst halte ich es für unwarscheinlich, dass die Versicherungsleistungen auf Überweisungen anwendbar sind.


    Genaue Auskunft dazu kann dir nur der Kundenservice geben.


    Selbst wenn dies jedoch möglich wäre, so müsste das Fahrzeug vorab vollständig bezahlt sein. Da dies in dem von dir geschilderten Fall nicht zutrifft, ist die Nutzung der Versicherungsleistungen der Kreditkarte leider nicht möglich.

  • der Sinn ist doch, dass du mit der CC bezahlst und davon ein paar Prozentpünktchen bei Mastercard verbleiben woduch auch ein bisschen die Versicherung bezahlt wird.
    das ist bei der Überweisung nicht der Fall, also wird die CC-Firma das auch nicht akzeptieren

  • Zitat

    Zitat aus den Miles & More Versicherungsbedigungen:


    Der Versicherungsschutz wird auch dann aktiviert, wenn die Zahlung mittels des Lufthansa Miles & More Credit Card Überweisungs-Service erfolgt ist.

    Aber bist du sicher, dass du die Cambio-Rechnungen per Überweisung zahlen kannst? Eigentlich wird dies ja bereits in deren eigenen AGB ausgeschlossen.

    Zitat

    Zitat aus den Cambio Carsharing AGB:


    Sämtliche vom Kunden zu zahlenden Beträge sind innerhalb von 8 Tagen ab Rechnungsdatum fällig und werden ab dem 8. Tag nach Rechnungsversand per Lastschrift vom Konto des Kunden abgebucht.

    Des weiteren stellt sich mir die Frage, ob es sich wirklich um eine "Miete" im eigentlichen Sinne handelt? Zudem zahlst du ja alle Fahrzeugnutzungen monatlich in einem Betrag und erhältst nicht jedes Mal einen extra Mietvertrag und eine separate Rechnung je Fahrzeugnutzung...


    Alternativ gibt es ja auch noch das SiPack von Cambio für € 48,00 pro Jahr mit einer reduzierten Eigenbeteiligung von € 200,00.

  • Hallo zusammen,


    zuerst einmal vielen Dank für eure Anregungen!


    Ich will nochmal schnell auf einige Fragen antworten, die in den letzten Beiträgen aufgekommen sind:


    Des weiteren stellt sich mir die Frage, ob es sich wirklich um eine "Miete" im eigentlichen Sinne handelt? Zudem zahlst du ja alle Fahrzeugnutzungen monatlich in einem Betrag und erhältst nicht jedes Mal einen extra Mietvertrag und eine separate Rechnung je Fahrzeugnutzung...


    Man kann bei Cambio für jede Nutzung eine einzelne Rechnung erstellen lassen. Ist nur ein Häckchen bei der Reservierung.


    Alternativ gibt es ja auch noch das SiPack von Cambio für € 48,00 pro Jahr mit einer reduzierten Eigenbeteiligung von € 200,00.


    Das SiPack hab ich im Moment. Aber ich habe gehofft, mir die 48€ sparen zu können, und über die LK CC abdecken zu können.


    Zitat
    Zitat aus den Cambio Carsharing AGB:


    Sämtliche vom Kunden zu zahlenden Beträge sind innerhalb von 8 Tagen ab Rechnungsdatum fällig und werden ab dem 8. Tag nach Rechnungsversand per Lastschrift vom Konto des Kunden abgebucht.


    Stimmt hab ich auch schon gelesen. Komischerweise kann man aber im Kundenbereich der Homepage von Lastschrift auf Überweisung umstellen...


    Letztendlich wird wohl nur ein Anruf bei der Lufthansa für Klarheit sorgen.
    Nochmal vielen Dank an euch alle! :101:

  • Hi,


    ich hätte noch einen anderen Aspekt zum Thema Car Sharing:
    Ich bin Nutzer von DB Car Sharing, die ja teilweise auch mit "Mietwagenverleih" werben. Um die ziemlich hohe Selbstbeteiligung zu reduzieren (1500€ bzw. 300€ inkl Sicherheitspaket zu 90€/ Jahr) hatte ich nun überlegt mir die MM Gold Karte zuzulegen.
    Ein Anruf bei der Hotline bestätigte zwar einerseits die hier gelesene Aussage, dass bei Mietwagen die SB mit der VKV verringerbar ist.
    Aber: Laut Aussage zweier verschiedener Hotline Mitarbeiterinnen ist car sharing nicht abgedeckt!!! ("Vorgabe von ganz oben") Es müsse ein dedizierter Mietvertrag unterschrieben werden, sonst greift die VKV nicht. Und bei DB Car sharing zumindest muss ich keinen Mietvertrag unterschreiben sondern kann einfach so per web buchen und den Wagen mit meiner Code Karte abholen.
    Schade, da wäre die LH MM Karte eine elegante Lösung gewesen..


    Habt ihr damit irgendwelche Erfahrungen?


    VG,


    Marderpups

  • das kann aber auch nicht ganz sein. Wenn ich ein CarSharing Fahrzeug buche, z.B. über Sixti, dann gehe ich auch einen vebindlichen Vertrag ein. Und das mit der Unterschrift steht nicht so in der Versicherungsbedingungen.


    Denn CarSharing ist auch nix anderes, als ein Fahrzeug zu mieten. Nur eben nicht für einen Tag, sondern für einen Teil des Tages.

  • Zitat

    § 1 Gegenstand der Versicherung
    Die Versicherung wird gewährt für den Verlust, die Beschädigung, die Kollision mit einem
    anderen Gegenstand oder den Umsturz des Mietfahrzeuges, sofern
    a) der Mietfahrzeugvertrag von einem anspruchsberechtigten Kreditkarteninhaber, [check]
    b) welcher im Besitz der für die Klasse des Mietfahrzeuges gültigen Führerscheins ist, [check]
    c) mit dessen gültiger Kreditkarte vollständig bezahlt wurde. [check]


    Zitat

    § 2 Zeitliche Bestimmung der Versicherung
    Die Versicherung erstreckt sich pro Anmietung eines Mietfahrzeuges und ist auf die Dauer
    von maximal 30 Tagen beschränkt [check]. Pro Anmietung und Vertragsdauer besteht Versicherungsschutz
    nur für ein Mietfahrzeug. [check]


    Zitat

    Mietfahrzeugvertrag bezeichnet den kompletten Vertrag, den ein anspruchsberechtigter Kreditkarteninhaber als Mieter bei der Anmietung eines Mietfahrzeuges von dem Mietwagenunternehmen erhält und in dem vollständig alle Bestimmungen und Bedingungen der Anmietung sowie die Obliegenheiten aller Vertragsparteien beschrieben sind.


    Die Klausel wirds in sich haben. Wobei .. wenn wir mal gaanz genau hinschauen, so dürften die Sixt-Mietverträge NICHT abgedeckt sein.
    Denn auf dem Sixt-Mietvertrag stehen nicht vollständig alle Bestimmungen und Bedingungen drauf.


    Außer die definieren erhalten mit: Der Kunde hat die Möglichkeit die Vermietbedingungen einzusehen.


    Daher ist meine Meinung: Wenn die den Sixti-CarClub davon ausnehmen, dann müssen die zugleich auch sämtliche Sixt Anmietungen davon ausnehmen.

  • (Stand: 01.01.2010):

    Versicherungsschutz gilt weltweit [siehe §4]Mietvertrag muss vom LH KK Karteninhaber abgeschlossen sein. Der Karteninhaber muss Mietbedinungen (der AV) erfüllen [siehe §1]Mieter/LH KK Inhaber muss am Tag des Mietvertragsabschlusses bereits 21 Jahre alt sein. **1** [siehe §11]nur Fahrer, die im Mietvertrag eingetragen sind UND die Mietbedingungen erfüllen sind mitversichert. **2** [siehe §11]Versicherungsschutz nur, wenn der Gesamtmietbetrag mit der LH KK gezahlt wurde [siehe §1]Versicherungsschutz gilt für maximal 30 Tage [siehe §2]Innerhalb des gleichen Zeitraumes ist nur 1 Fahrzeug versichert - nämlich das, welches zuerst angemietet wurde [siehe §2]max. Versicherungshöhe: 75.000 EUR (230 EUR Selbstbeteiligung) - darauf werden auch Wertverlust und Mietausfallforderungen angerechnet [siehe §3]kein Schütz für Brems-, Betriebs- und reine Bruchschäden [siehe §5]kein Schütz für zerstochene Reifen [siehe §5]keine Erstattung von Abschlepp- und Bergekosten [siehe §5]es sind nur Fahrzeuge mit PKW-Zulassung (Fahrzeugschein!) versichert - also keine LKW und keine Transporter! [siehe §11]es sind keine PKW mit 8 Sitzen oder mehr versichert [siehe §11]es sind keine Wohnmobile, Wohnwagen, Anhänger, Motorräder, Oltimer versichert [siehe §11]folgende Auto-Marken sind ebenfalls nicht versichert (Achtung Hertz und Avis-Mieter!) : Ferrari, Lamborghini, Porsche, Aston Martin, Bentley, Corvette, Daimler von Jaguar, De Lorean, Excalibur, Jaguar, Jensen, Lotus, Maserati, Maybach, Rolls-Royce [siehe §11]SUV's und Allrad-Pkw sind nur auf öffentlichen Straßen versichert **3** [siehe §11]

    Bedeutet der Teil, dass Bruchschäden ausgeschlossen sind beispielsweise auch, dass bei einem Unfall mit Glasschaden alle Scheiben am Auto von der Versicherung ausgeschlossen sind und vom Mieter bezahlt werden müssten?

  • Bedeutet der Teil, dass Bruchschäden ausgeschlossen sind beispielsweise auch, dass bei einem Unfall mit Glasschaden alle Scheiben am Auto von der Versicherung ausgeschlossen sind und vom Mieter bezahlt werden müssten?


    [Die Versicherung erstreckt sich nicht:]
    $5.7 auf Abnutzung und Verschleiß, auf Gefrieren, auf mechanische oder elektrische Ausfälle, es sei denn, diese werden durch eine andere unter dieser Versicherung gedeckte Schadenursache gesetzt;
    $5.8 auf Brems-, Betriebs- und reine Bruchschäden;


    $5.8 erstreckt sich nach meinem Verständnis nicht auf durch einen Unfall verursachte Schäden (sind dann ja keine Brems-, Brtriebs- und reine Bruchschäden), die grundsätzlich abgedeckt sein sollten.

  • bei car sharing geht es nichtdie VK mit der Kreditkarte abzudecken.
    ist aber auch nicht wirklich relevant, denn ob man nu 90€ für das Sicherheitspaket bezahlt oder 95€ für die Jahresgebühr der Kreditkarte...


    naja, die VK wäre nicht der einzige Grund für die MM Kreditkarte.. ;-)


    Aber es wäre halt ein eleganter Weg gewesen.


    Danke und Gruß,


    Marderpups