Sixt Schadensersatzanspruch bei Vollkasko?

  • Hallo,


    ich habe sämtliche Beiträge in dem Forum gelesen, aber keinen rechten Hinweis auf meinen Fall gefunden, daher ein Aufruf an alle Experten und Erfahrenen in diesem Forum.


    Ich habe mit einem Sixt A3 vor ca. 4 Wochen einen Auffahrunfall verursacht. Der Wagen wurde dabei relativ stark beschädigt (Rechnung nach jetziger Reparatur über 16.200 EUR).


    Unfallhergang war wie folgt: das Licht hat kurz vor dem Unfall nicht richtig funktioniert, daher habe ich kurz an dem Drehhebel aus- und wieder angeschaltet. Ja, und so ist es passiert, habe den vor mir nicht rechtzeitig bemerkt und bin ihm aufgefahren (war übrigens außerhalb der Ortschaft unterwegs).


    So habe ich das auch im Schadensbericht an Sixt geschildert, in der Annahme, dass ich hier zwar wohl oder übel den SB bezahlen müsse, aufgrund der VK aber nicht mehr.


    Sixt möchte jetzt den kompletten Schaden geltend machen, Grund: "Abwenden vom Straßenverkehr". Das finde ich sehr generell beschrieben und um die VK auszuhebeln müsste das ja ein grob fahrlässiges oder vorsätzliches Abwenden gewesen sein.


    Hat in diesem Forum jemand einen ähnlichen Fall erlebt oder kann mir sonst einen Tipp geben?


    Denke, dass ich ohne Anwalt wohl hier nichts regeln kann, da Sixt nach telefonischer Auskunft daran festhält, dass es sich um einen Tatbestand handelt, der grob fahrlässig ist.


    Ich bin über jeden Beitrag sehr dankbar! Vielen Dank im Voraus!


    Die Münchnerin


  • Denke, dass ich ohne Anwalt wohl hier nichts regeln kann, da Sixt nach telefonischer Auskunft daran festhält, dass es sich um einen Tatbestand handelt, der grob fahrlässig ist.

    Hallo Münchnerin


    du hast dir die Antwort größtenteils schon selbst gegeben, da wird wohl der Richter entscheiden müssen , ob du grob fahrlässig gehandelt hast oder nicht. Der Anwalt ist in dem Falle Pflicht.


    Hier ging es mal um 10000€, Sixt versus Mieter im Jahre 2003.


    grüsse

  • Denke, dass ich ohne Anwalt wohl hier nichts regeln kann, da Sixt nach telefonischer Auskunft daran festhält, dass es sich um einen Tatbestand handelt, der grob fahrlässig ist.


    einen Lichtschalter im Auto anzumachen, ist wohl kaum grob fahrlässig, aber du gibst dir die Antwort schon selbst --> Anwalt

  • ich habe leider keinen Tipp für dich (mein gesunder Menschenverstand sagt mir aber, dass die Situation "kleiner Mann gegen Großkonzern" nach einem Anwalt ruft). wollte nur mal loswerden, dass ich so was von sixt nicht erwartet hätte. da ist man mal ehrlich und dann dreht einem sixt direkt einen strick draus... hättest du einfach die begründung weggelassen, würde sich der streit jetzt wohl erübrigen - oder?!

  • hättest du einfach die begründung weggelassen


    Na ja — die "Begründung" sollte wohl ein Versuchsballon sein, um Sixt den schwarzen Peter zuzuschieben, à la: Wenn das Licht in eurem blöden Auto vernünftig funktioniert hätte, dann wäre gar nichts passiert ...

  • ...wollte nur mal loswerden, dass ich so was von sixt nicht erwartet hätte. da ist man mal ehrlich und dann dreht einem sixt direkt einen strick draus...

    Ich kenne niemanden der etwas zu verschenken hat. Wenn du auf einem Schaden von €16.000 sitzen würdest, würdest du auch versuchen mit allen Mitteln dagegen an zu gehen, egal wie nett und lieb die Entschuldigung ist.


    Das ist per Ferndiagnose zu schwer einzuschätzen - suche dir einen guten Anwalt und hoffe auf das Beste.


    Viel Erfolg.

  • Also: Die Frage, ob hier grobe Fahrlässigkeit vorliegt hängt selbstverständlich von den Umständen des Eizelfalls ab. War es bspw. dunkel, als Du das Licht an bzw. ausgeschaltet hast? wie lange hast Du von der Fahrbahn gesehen etc ? Grundsätzlich war das mal ein schönes Eigentor mit dem Lichtschalter...

  • Grundsätzlich war das mal ein schönes Eigentor mit dem Lichtschalter...


    Nur leider lässt sich Wahrheit so schlecht unehrlich ausdrücken...
    Aber ich sehe schon, wenn hier der ein oder andere User etwas verbockt werden scheinbar viele schöne Dinge erlogen, um sich vor Ansprüchen zu schützen...



    Zum TE: Wir werden dir hier leider wirklich nicht weiter helfen können.


    Ich finde aber nicht, das es sich bei dem von dir geschilderten Unfall um eine grobe Fahrlässigkeit handelt.
    Wenn Unaufmerksamkeit als grob Fahrlässig geahndet werden würde, würde wohl fast jeder Unfall auf deutschen Straßen grob fahrlässig entstanden sein...

  • Ich habe mit einem Sixt A3 vor ca. 4 Wochen einen Auffahrunfall verursacht. Der Wagen wurde dabei relativ stark beschädigt (Rechnung nach jetziger Reparatur über 16.200 EUR).

    Den Rat die Sache an einen Anwalt zu geben kann ich ebenfalls nur unterstützen.


    Aber mal ne andere Frage zu der Sache: Du schreibst Reparatur 16.200€. Ist das ein Gutachten über diesen Betrag oder hat SX wirklich reparieren lassen (was mich etwas wundern würde, ich dachte immer die Kisten würden so mit dem Schaden "vertickt")?


    OT an:
    Hättest Du ne A-, B-Klasse oder C-Max gedeppert, hättest Du jetzt vermutlich schon ne 2-stellige Zahl an Danksagungen :107:
    Um einen A3 ist es wirklich sehr schade :114: Wie alt war der denn, wass hatte er gelaufen? Hast'e Bilder von der Kiste? (Gibt einen extra Thread hier dafür.)
    OT aus.

  • Na ja, wenn man schlicht schildert, dass man für einen kurzen Moment wohl unaufmerksam war, dann ist das sicher nicht gelogen und noch im Bereich der "normalen" Fahrlässigkeit angesiedelt. Außerdem ist Schweigen im Prozessrecht und auch davor in gewisser Weise erlaubt und in solchen Fällen m.E. auch angebracht. Etwas anderes ist es, wenn man direkt auf etwas angesprochen wird und es dann verschweigt bzw. die Unwahrheit sagt. Wenn ich aber bspw. im Dunkeln während der Fahrt das Licht an- und ausschalte um einen Fehler zu beheben, dann geht das schon stark in Richtung grobe Fahrlässigkeit. Im Einzelfall wird das - wie hier schin einige erwähnt haben - ein Gericht entscheiden und da kommt es auf den Richter oder die Richterin an, wie er/sie es so sieht bzw. was bisher so in dieser Richtung entschieden wurde...Die grobe Fahrlässigkeit muss mir die Versicherung bzw. die AV nachweisen und ganz sicher ist man nicht verpflichtet sich ohne Grund selbst zu belasten!

  • Ich finde aber nicht, das es sich bei dem von dir geschilderten Unfall um eine grobe Fahrlässigkeit handelt.
    Wenn Unaufmerksamkeit als grob Fahrlässig geahndet werden würde, würde wohl fast jeder Unfall auf deutschen Straßen grob fahrlässig entstanden sein...

    genau das habe ich auch gedacht. Es kann ja schlecht jeder Unfall aus grober Fahrlässigkeit entstanden sein, dann würde die Vollkasko ja gar nichts mehr nutzen (auch wenn es da kürzlich Änderungen gab)

  • Na ja, wenn man schlicht schildert, dass man für einen kurzen Moment wohl unaufmerksam war, dann ist das sicher nicht gelogen und noch im Bereich der "normalen" Fahrlässigkeit angesiedelt. Außerdem ist Schweigen im Prozessrecht und auch davor in gewisser Weise erlaubt und in solchen Fällen m.E. auch angebracht. Etwas anderes ist es, wenn man direkt auf etwas angesprochen wird und es dann verschweigt bzw. die Unwahrheit sagt. Wenn ich aber bspw. im Dunkeln während der Fahrt das Licht an- und ausschalte um einen Fehler zu beheben, dann geht das schon stark in Richtung grobe Fahrlässigkeit. Im Einzelfall wird das - wie hier schin einige erwähnt haben - ein Gericht entscheiden und da kommt es auf den Richter oder die Richterin an, wie er/sie es so sieht bzw. was bisher so in dieser Richtung entschieden wurde...Die grobe Fahrlässigkeit muss mir die Versicherung bzw. die AV nachweisen und ganz sicher ist man nicht verpflichtet sich ohne Grund selbst zu belasten!


    Alles gut und schön. Als Mieter und Versicherungsnehmer habe ich allerdings die Verpflichtung, den Schadenshergang wahrheitsgemäß darzustellen. Ansonsten handelt es sich um eine Obliegentsheitspflichtverletzung, welche den Versicherungsschutz entfallen lässt. Schweigen hilft hier allein nicht weiter. Die Bewertung, ob es grob fahrlässig war oder nicht, ist eine reine Rechtsfrage.

  • Wie schon mehrfach gesagt: Anwalt!


    Hatte mal ein ähnliches Problem mit dem Licht, wo ich auch mal kurz aus- und eingeschaltet habe. Corsa B mit Fernlicht gefahren, Gegenverkehr, deswegen Fernlicht aus aber dann war alles aus, also Fernlicht an und wieder aus=alles aus. Dann kurz Licht an & aus, beim 2. mal ging dann das Abblendlicht wieder. Keine Ahnung was die Ursache war, aber ging dann wieder. Ja man sollte anhalten, aber der Test des Lichtschalters geht schneller.

  • Liebe Sixt Geschaedigte!
    es ist zwar schon eine Weile her, aber mich wuerde interessieren, wie das ausgegangen ist. Ich habe jetzt den Aerger mit Sixt und auch mir wurde aus fadenscheinigen Gruenden die Vollkasko im nachhinein gekuendigt. Was ich aber rausgekriegt habe, ist folgendes: Sixt hat gar keine Versicherung diedie Vollkaskoschaeden auffanegt, sondern sie decken das durch ihre eigene Groesse ab. Lediglich eine Haftpflichtversicherung fuer Fremdschaeden haben sie. Durch meine Recherche hier im Internet, habe ich feststellen koennen, das die Abwaelzung der Schaeden auf Kunden, bei Sixt schon System hat....
    Ich hoffe, diese Nachricht bringt Ihnen noch was und Sie haben noch nicht an Sixt gezahlt. Ich werde es auf eine Gerichtsverhandlung ankommen lassen.
    Liebe Gruesse
    Alex