Sixt gründet eigenes Flotten-Dienstleistungsunternehmen

  • Noch etwas Off-Topic: Sixt hat zum 1.4. die Jobs für Fahrer umgestellt. Diese laufen nun nicht mehr über Sixt selbst, sondern über ein eigens eingerichtetes Tochterunternehmen, die FPS Flotten Personal Service GmbH. Die Bezahlung erfolgt nun auch nicht mehr nach Stücklohn sondern nach Stundenlohn.


    Vielleicht doch ganz nützlicher Nachtrag: Homepage von FPS: www.flotten-personal-service.de . Für Interessenten an einem Job bei FPS einfach mal bei Monster.de suchen. Zur Zeit haben die ca. 100 Stellen ausgeschrieben.


    Häh, ~100 Stellen in der Ausschreibung?
    Was ist denn mit den bisherigen Fahrern? Müssen sich die auch bei der neuen Firma anbieten oder was ist da jetzt los?
    Riecht irgendwie nach Betriebsübergang §613a BGB, o.ä. (zu meist unterm Strich schlechteren Konditionen) oder liege ich da falsch? :whistling:


    Ist das jetzt so ne Nummer wie sie "Schlecker's Anton" mit seinen Drogerien auch vor kurzem durchgezogen hat :?:


    Ich hoffe doch nicht, dass es sowas bei ner anständigen Firma wie SX auch gibt 8| :103:


    Edit by René GER: Ausgelagert aus Warum lassen sich an einigen Stationen keine Special Cars buchen?

  • [offtopic] Schleckers Toni hat aber einen Kunstgriff angewandt um den 613a zu umgehen. Er hat neue Filialen an anderer Stelle aufgemacht, die unter einer anderen Firmierung laufen. Die kleinen bisherigen Betriebsratsverseuchten Filialen hat er dann zu gemacht. Da das zwei von einander unabhängige Unternehmen sind gilt der 613a nicht, so dass er den Mitarbeiterinnen dort betriebsbedingt kündigen konnte. Über eine Beschäftigungsgesellschaft wurden den ehemaligen Mitarbeiterinnnen dann Jobs in den Schlecker XXL Märkten angeboten zu weitaus schlechteren Konditionen und ohne tarifliche Bindung. :thumbdown: [/offtopic]


  • Häh, ~100 Stellen in der Ausschreibung?
    Was ist denn mit den bisherigen Fahrern? Müssen sich die auch bei der neuen Firma anbieten oder was ist da jetzt los?
    Riecht irgendwie nach Betriebsübergang §613a BGB, o.ä. (zu meist unterm Strich schlechteren Konditionen) oder liege ich da falsch? :whistling:


    Ist das jetzt so ne Nummer wie sie "Schlecker's Anton" mit seinen Drogerien auch vor kurzem durchgezogen hat :?:


    Ich hoffe doch nicht, dass es sowas bei ner anständigen Firma wie SX auch gibt 8| :103:

    Ähm, hatte diese Arbeiten nicht eigentlich ARWE gemacht?! ?(

  • Düs Hbf ist auch ARWE.


    mir ist noch nicht so ganz klar, ob es um die Fahrer geht oder die Checker bzw. Reinigungskräfte.
    das können ja durchaus unterschiedliche Personen sein, deren Arbeit sich nicht überschneidet


  • Häh, ~100 Stellen in der Ausschreibung?
    Was ist denn mit den bisherigen Fahrern? Müssen sich die auch bei der neuen Firma anbieten oder was ist da jetzt los?
    Riecht irgendwie nach Betriebsübergang §613a BGB, o.ä. (zu meist unterm Strich schlechteren Konditionen) oder liege ich da falsch? :whistling:


    Ist das jetzt so ne Nummer wie sie "Schlecker's Anton" mit seinen Drogerien auch vor kurzem durchgezogen hat :?:


    Ich hoffe doch nicht, dass es sowas bei ner anständigen Firma wie SX auch gibt 8| :103:

    Die Verträge der Fahrer/Fahrzeugpfleger sind von vornherein immer befristet auf ein halbes Jahr gewesen. Diese werden nicht gekündigt, man lässt diese einfach auslaufen. Nur die neuen Verträge werden nicht mehr über Sixt direkt angeboten sondern nun über FPS. Eine Weiterbeschäftigung der Sixt Fahrer kann durch FPS geschehen. Noch kurz zur Bezahlung: Für manche Fahrer ist durch die Umstellung eine Besserung eingetroffen, für andere nicht. Früher war es eben so, dass nur Geld verdient wurde wenn man auch tatsächlich gearbeitet hat, jetzt ist es so, dass man immer seinen Lohn bekommt, egal ob Arbeit anfällt oder nicht. Ein weiterer Vorteil ist nun auch, dass man Anspruch auf bezahlten Urlaub und Krankheitstage hat. Ich denke, dassich den aktuellen Lohn hier wahrscheinlich besser nicht posten sollte, oder? Vielleicht könnte das Thema bei weiterem Interesse auch von einem Mod in einen eigenen Thread umgewandelt werden.

  • Wenn sich jemand über seinen Lohn beschweren möchte, kann er das hier tun.


    :60:

    Ende der Auslagerung


    Ich möchte mich ja nicht über meinen Lohn beschweren. Mir steht es ja jederzeit frei zu kündigen und was anderes zu machen, was ich auch bald machen werde. Ich wollte hier lediglich Informationen weitergeben. Also was solls, der Stundelohn für die alten Bundesländer beträgt derzeit 7,51 Euro. Der alte Stücklohn war im Durchschnitt ca. 2 Euro besser bezahlt. Für die neuen Bundesländer habe ich leider keine Zahlen. Hier ist übrigens der Tarifvertrag zum Nachlesen: http://www.bza.de/fileadmin/bi…8/11/Tarifvertrag_BZA.pdf
    Anzuwenden ist die Entgeltgruppe 1.

  • Ich vermute mal am geringeren Verwaltungsaufwand. Aber ob der wirklich so geringer nun ist, ich weiß es nicht. Vielleicht liegts auch an der höheren Flexibilität. Wobei ich mir da auch keinen großen Nutzen vorstellen kann.

  • Also bei Sixt, Mannheim ist die ARWE auch seit dieses jahr tätig.



    Wo liegt denn für Sixt der Vorteil in der Gründung eines gesonderten Unternehmens? Sie hätten doch auch das Gehalt der eigenen Mitarbeiter umstellen können.


    Weil man nicht so einfach den eigenen Mitarbeitern "andere" Arbeitsverträge geben kann. So ist es leichter. EIn Schelm wer böses dabei denkt :rolleyes:

  • [...] Noch kurz zur Bezahlung: Für manche Fahrer ist durch die Umstellung eine Besserung eingetroffen, für andere nicht. Früher war es eben so, dass nur Geld verdient wurde wenn man auch tatsächlich gearbeitet hat, jetzt ist es so, dass man immer seinen Lohn bekommt, egal ob Arbeit anfällt oder nicht. Ein weiterer Vorteil ist nun auch, dass man Anspruch auf bezahlten Urlaub und Krankheitstage hat. Ich denke, dassich den aktuellen Lohn hier wahrscheinlich besser nicht posten sollte, oder? Vielleicht könnte das Thema bei weiterem Interesse auch von einem Mod in einen eigenen Thread umgewandelt werden.

    Nicht jeder Sixt-Fahrer wurde bisher per Stück bezahlt, es gab auch bisher Stundenlöhne, scheinbar lag das im Ermessen der Station oder der Region, wie das gehandhabt wurde.
    Der Vorteil der neuen Regelung ist für den Fahrer die Bezahlung nach Tarif(!).


    OT: Im übrigen hat jeder Arbeitnehmer anspruch auf bezahlten Erhohlungsurlaub, also war das auch bisher so, durch die tarifliche Bezahlung wird es i.d.R. leichter, dieses Recht auch einzufordern. :rolleyes: Aber zum Thema Urlaub haben wir hier ja schon mal sehr ausführlich diskutiert. ;)


    Mich würde es schon mal interessieren. Dürfte doch eigentlich kein Geheimnis sein

    In den meisten Arbeitsverträgen ist stillschweigen über die Entlohnung vereinbart, daher ist das Gehalt tatsächlich ein Geheimnis.

    Weil man nicht so einfach den eigenen Mitarbeitern "andere" Arbeitsverträge geben kann. So ist es leichter. EIn Schelm wer böses dabei denkt :rolleyes:

    Da die meisten Verträge eh nur befristet auf 6 Monate abgeschlossen wurden, ist das vermutlich nicht der Grund.


    Zu dem ARWE- vs. Sixtfahrer-Komplex:
    Es gibt Stationen die mit Arwe zusammen arbeiten, und es gibt regional weitere ähnliche Subunternehmer (einige Stationen in HH, auch HAM ist nicht Arwe) und es gibt einige Stationen, die, aus verschiedenen Gründen, eigenes Personal beschäftigen.



    Wie gesagt, durch die Tarifbindung der neuen Regelung scheint mir das insges. eher positiv für die Fahrer.

  • In den meisten Arbeitsverträgen ist stillschweigen über die Entlohnung vereinbart, daher ist das Gehalt tatsächlich ein Geheimnis.


    Was viele nicht wissen: Die AGB Paragraphen im BGB §§305ff. lassen sich auch auf das Arbeitsrecht anwenden. In vielen Arbeitsverträgen gibt es unzulässige Klauseln gegen die man durchaus vorgehen kann. Ich habe die Erfahrung gemacht, wenn ein Arbeitsvertrag mehr als 2 Seiten hat, ist daran irgendwas faul.

  • haha, 4 Seiten Datenschutzerklärung... obwohl... meiner hat so ca. 20 und das meiste ist Datenschutz, nur halt nicht in einem extra Anhang. glaube aber nicht, dass das gerichtsfest ist...


    Betriebsvereinbarungen sind auch was schönes. da könnte ich wohl ne Woche drin lesen und wär genauso schlau wie vorher.

  • Wobei Dinge in einer Betriebsvereinbarung zu regeln immernoch besser sind, als sie in einen Arbeitsvertrag zu schreiben


    [Blockierte Grafik: https://jugend.verdi.de/interessenvertretung/service/tarifpolitik/medien/data/gesetzespyramide.gif]


    Die wichtigsten Wirkungsmechanismen in der Gesetzespyramide sind das Rang und das Günstigkeitsprinzip. Nach dem Rangprinzip hat eine auf höherer Ebene angesiedelte Regel immer Vorrang vor einer niedriger eingestuften Regel. Das bedeutet: Ein Gesetz muss vom Grundgesetz abgesichert sein, ein Tarifvertrag durch ein entsprechendes Gesetz und eine Betriebsvereinbarung muss dem jeweiligen Tarifvertrag entsprechen. Jedoch gilt im Arbeitsrecht gleichzeitig das Günstigkeitsprinzip. Dieses Prinzip legt fest, dass in der Rechtshierarchie rangniedere Regelungen dann Anwendung finden, wenn sie für die Beschäftigten günstiger sind. Ein Beispiel: Arbeitgeber/-innen dürfen mehr Lohn zahlen als im Tarifvertrag vorgesehen, obwohl der Tarifvertrag dem Rangprinzip zufolge höher in der Rechtshierarchie steht als der Arbeitsvertrag. Das Rangprinzip definiert in diesem Fall den (tariflichen) Mindestlohn. Weniger als das darf auf keinen Fall bezahlt werden. Gesetze im Arbeitsrecht, das Jugendarbeitsschutzgesetz, das Berufsbildungsgesetz, das Betriebsverfassungsgesetz oder die Personalvertretungsgesetze bestimmen also die Mindeststandards. Starke Gewerkschaften können aber im Rahmen von Tarifverträgen viel bessere Arbeitsbedingungen für ihre Mitglieder aushandeln – die dann nach dem Günstigkeitsprinzip rechtlich verbindlich sind.