wirklich Mietwagen erhalten?

  • Hallo,


    ich fahre derzeit ein Fahrzeug, welches ich bei einer der grossen bekannten D-weiten Autovermietungen gemietet habe.


    Allerdings:


    - nur Kopie vom Fahrzeugschein (Zulassung auf ein Autohaus, kein Mietfirmen-Hinweis)
    - Fahrzeug hat drei Jahre 'Tuev' (HU)


    Wie kann das sein? Kann (darf) das ueberhaupt sein???


    Und habe ich ggf. Moeglichkeiten dagegen (auch im Nachhinein, da das Fzg. schon am Di. oder so zuruecksoll)? Warum soll ich fuer etwas 'teures' bezahlen, wenn das garnicht so ist? Selbstfahrvermieter ist doch teurer als Eigenverwendung (in der Versicherung)...


    Ratlos,


    N.

    Einmal editiert, zuletzt von NorthLight ()

  • Wenn er als MW Zugelassen wird bekommt er auch als Neuwagen nur 1 Jahr TÜV.


    Ist schon etwas merkwürdig.
    Evtl hat das auch die Zulassungsstelle "vergeigt". Die haben mir auf einem Gebrauchtwagen auch schon mal 3Jahre geklebt :106:

  • JohnDoe: Danke fuer den Link zum Audi, aber viel steht da ja nicht zum "Selbstfahrvermietfahrzeug" drin... Abgesehen davon wuerde ich mich bei Euromobil nichtmal wundern, wenn da ein Vorfuehrer als Rental rausgeht (wenn auch unzulaessig), aber bei einer reinen AV? Hmmm :(


    alf: Es ist *nicht* Enterprise, gemietet habe ich bei einem Lizenznehmer eines der "grossen", der auch international taetig ist - normalerweise erhalte ich dort immer Fahrzeuge die auf die Zentrale oder einen Lizenznehmer zugelassen sind - diesmal isses 'far far away'...


    cram: Bei Selbstfahrvermietern (und zB. Taxen) ist das nicht so, die muessen jedes Jahr 'hin' - das ist ja mein Problem, was auch "etwas-stimmt-nicht" schliessen laesst...

  • Worin besteht jetzt eigentlich Dein Problem?


    Du hast ein Auto bestellt und hast es ja auch offensichtlich erhalten.


    Auch ein Mietwagen kann man einen Defekt haben und dann bekommt ein Vermieter mal vom Händler ein Ersatzfahrzeug, wenn der Mietwagen z.B. nicht rechtzeotig reparoert werden kann.


    Und wenn das ggf. alles so ist /war, was hat das alles mit Dir zu tun? Weshalb willste denn einen Preisnachlass?


  • Genau die Fragen hab ich mir auch gestellt

  • Das Problem koennte zB. bei einemUnfall sein, das die Versicherung sagt "war nicht versicherrt" (ich weiss, Halterproblem, aber als Mieter ist man ja quasi 'halber Halter' und haengt immer mit drin, zumindest mit Stress und Aufwand.


    Und bei einer Kontrolle koennte genau die Problematik einem Beamten auffallen, wenn ich Pech habe legt er mir die Karre dann gleich still (Die Mietwageneigenshaft ist ja durch div. Aufkleber gut zu erkennen) - hab' ich auch keinen Bock drauf :(


    Und ich zahle fuer die 'teure' Versicherung, der Vermieter spart sich aber uU. das teure Geld - warum soll ich fuer etwas zahlen was ueberhaupt nicht besteht?


    Da ich das nicht sicher sagen kann (siehe Beispiel "Zulassungsstelle hat's versemmelt"), nenne ich hier auch keine Details - vllt. kann ich's ja morgen in der Station klaeren...

  • Und bei einer Kontrolle koennte genau die Problematik einem Beamten auffallen, wenn ich Pech habe legt er mir die Karre dann gleich still (Die Mietwageneigenshaft ist ja durch div. Aufkleber gut zu erkennen) - hab' ich auch keinen Bock drauf :(


    Dem Beamten kann es doch egal sein, ob du das Fahrzeug bei einem Vermieter gemietet hast, oder bei einem Autohaus ausgeliehen oder gemietet hast.


    Wenn du bei Euromobil mietest, hast du ggf. auch einen Vorführwagen vom Autohaus. Bzw. wird das Autohaus wohl im Fahrzeugschein drinstehen trotz **-EM-Kennzeichen.

  • Warum sollte die Polizei das Auto still legen bei einer kontrolle, du kannst doch nachweisen, dass du berechtigt bist damit zu fahren. (Mietvertrag etc.)
    Wenn du bei einem Unfall nicht grob fahrlässig gehandelt hast, dann besteht doch kein Grund zur Sorge (ich verweise auf die erste Klammer, vorh. Mietvertrag)
    Ist der Wagen denn nicht fahrbar, oder so schlecht, dass er es nicht wert ist dafür zu bezahlen?
    Hat er dich unzureichend von A- B gebracht?
    Bist du liegen geblieben oder was ist der Grund warum du für die Dienstleistung des Vermieter (wer auch immer es war) nicht bezahlen möchtest bzw. einen Nachlass verlangst?


    Wieso das Fahrzeug jetzt 3 Jahre TÜV hat und nicht als Selbstfahrermietfahrzeug im Fahrzeugschein eingetragen ist, kann dir jaeigentlich egal sein, solange du im Besitz eins gültigen Mietvertrags bist und diesen auch vorweisen kannst. Alles andere wird die AV im Falle eines Falles machen

  • Ja, wenn der Betreiber mir sagt das es ein taxi ist und auch die üblichen Erkennungsmerkmale eines Taxis aufweist.


    Ich bin der Meinung das du das entweder deutlich zu eng siehst oder nur nach ner Gelegenheit suchst Kohle rauszuschlagen. Sollte der Versicherungsschutz des Wagens nicht ausreichen hast nicht du ein Problem, sondern die AV, da du ja mit ihnen einen Vertrag hast in dem dir eine Kfz-Haftpflicht für die Nutzung durch dich für das zur Nutzung zur Verfügung gestellte Fahrzeug zugesichert ist.


    MfG Jan

  • Stichwort: fehlender Versicherungsschutz! Wuerdest Du in ein Taxi steigen, was nur als Privatfzg. versichert ist?


    Kann dir doch egal sein, hast du eine Haftungsreduzierung auf deinem Mietvertrag ausgewiesen bzw. mit abgeschlossen? Falls ja haftest du mit der Summe die auf dem MV vermerkt ist, für alles andere steht die AV gerade. Nicht jeder schaut sich bei einem Mietfahrzeug den KFZ schein an oder guckt aufs Nummernschild wie lange dieses Auto denn TÜV hat.. Die meisten fahren einfach und spielen nicht Sherlock Holmes....
    Ich sehe das ganze einfach als schwarz malerei an und kann Jan einfach nur zustimmen....

  • Kann sich um eine Lokalzulassung der Anmietstation handeln. Hat aber dann nichts damit zu tun das er nicht als Mietwagen versichert ist...


    Ansonsten kann ich meinen Vorrednern nur zustimmen. Kann Dir eigentlich egal sein...


    BTW: manche große AV gibt bei den "großen" Fahrzeugen nur die Kopie der Zulassung mit, in der Regel ab F-Größe...


    also alles i.O.