Durchfahrtshöhe missachtet, Dach eingedrückt!

  • Folgendes Problem....


    Ich habe am Mittwoch über eine Werbeagentur für die ich als Selbsständiger Promoter arbeite einen Mercedes Sprinter übergeben bekommen (von terstappen). Nachdem die Aktion aufgebaut wurde, hat man mir gesagt, ich solle das Auto in das nebenstehende Parkhaus fahren, das passt! DUMM wie ich jetzt bin, habe ich mich auf die anderen verlassen und nicht mehr selber auf die Einfahrtshöhe geachtet, welche am Parkhaus angebracht war. Da der Höhenschutz vor der Einfahrt schon nicht mehr komplett war, haben sich sofort die Metallstangen vom Begrenzer in das Dach gebohrt.....Also, Loch im Dach plus vorne eingedrückt. Jetzt habe ich in den Mietbedingungen von Terstappen nachgeschaut und fall fast vom stuhl, die VK übernimmt das nicht?!? Kann man mir denn wirklich eine grobe Fahrlässigkeit nachweisen oder ist da auf dem Rechtsweg eventuell davon abzukommen?


    der Schaden am Auto schätz ich mal zwischen 8000 und 12000 euro! :114:

  • ui, das klingt ja ganz übel. habe gerade mal auf die schnelle gegoogelt und es scheint wirklcih so, als würde da nix übernommen werden. sehr, sehr ärgerlich. vielleicht kannst du ja auf kulanz von terstappen bzw. der versicherung hoffen, aber die haben ja in der regel nix zu verschenken :(

  • da benötigst du eindeutig eine Rechtsberatung, den Text kannst du fast eins zu eins kopieren und in einer der bekannten Anwaltsseiten stellen. Für ca. 50-70€ solltest du dort eine wasserdichte Antwort erhalten


    z.B http://www.frag-einen-anwalt.de


    Dass die VK von Terstappen gar nichts übernimmt wundert mich...warst du als Fahrer eingetragen? Wurde die Polizei gerufen?

  • Ja als fahrer wurde ich eingetragen, poliezi war auch da vor denen ich LEIDER auch den verstoß zugegeben hab.......alles dumm gelaufen. Das fahrzeug hat sich so verkeilt das die feuerwehr eine stunde brauchte die stangen aus dem Dach zu schneiden.


    Der Auszug von terstappen: "Für Schäden an LKW-Aufbauten (Koffer, Plane, Spiegel, Hochdach usw.) und Bussen, die auf einer Nichtbeachtung der Fahrzeugabmessung (Fahrzeughöhe- und breite) beruhen, haftet der Mieter in voller Höhe "

  • da benötigst du eindeutig eine Rechtsberatung, den Text kannst du fast eins zu eins kopieren und in einer der bekannten Anwaltsseiten stellen. Für ca. 50-70€ solltest du dort eine wasserdichte Antwort erhalten


    z.B http://www.frag-einen-anwalt.de


    Dass die VK von Terstappen gar nichts übernimmt wundert mich...warst du als Fahrer eingetragen? Wurde die Polizei gerufen?

    Ich würde es in Anbetracht des vergleichsweise niedrigen Einsatzes zwar auch machen (50€ vs. 10000€),aber was soll der Anwalt denn rausreißen? Es steht ja klipp und klar in den Bedingungen.


    EDIT: Ich habe was gefunden: http://www.finanztip.de/recht/versicherungen/ur18p00002.htm

  • wie gesagt, auf jeden Fall Rechtsberatung->versuche in die Richtung zu gehen, dass vom Parkhausbetreiber aus die Einfahrtshöhe nicht eindeutig erkennbar war (schriebst ja, dass die Höhenbegrenzung nicht ordnungsgemäß angebracht war).


    Rede auch vorab mit der Feuerwehr dort können auch ordentliche Rechnungen entstehen...


    Aber lange Rede kurzer Sinn -> Anwalt!

  • Die Frage die ich mir stelle ist eben, wenn der Durchfahrtsbegrenzer noch im Originalzustand gewesen wäre, wäre kein schaden entstanden. Da fehlte bei der einfahrt eine begrenzung mit diesen Rotweißen streifen, die dort schon mal abgehaun wurde. Wäre ich leicht dagegen getötscht (schrittgeschwindigkeit) wäre nichts weiter passiert. Es hat sich jetzt aber das Metallgestell ins dach gehauen. Davon abgesehen hatte ich mich ja bei dritten nach der höhe erkundigt, aber halt nicht mehr selber nachgeguckt. Vielleicht komme ich da um die grobe fahrlässigkeit herum, oder das Parkhaus übernimmt einen Teil, wegen dem defekten begrenzer????


  • War die Werbeagentur denn nicht Mieter? Macht die Sache natürlich auch nicht besser, aber vielleicht haben die auch Verträge mit Terstappen und dadurch eventuell andere Bedingungen.


    Darauf hoffe ich auch, dass die andere bedingungen haben. Aber ich musste der Agentur unterschreiben das ich solche schäden übernehme, sonst bekommt man in der branche keine AUfträge. :( Ich weiß es war nicht sonderlich intelligent von mir, aber mit so einem Supergau für mich habe ich nun wirklich nicht mehr gerechnet. Mir ist wirklich schlecht....

  • Ich würde es in Anbetracht des vergleichsweise niedrigen Einsatzes zwar auch machen (50€ vs. 10000€),aber was soll der Anwalt denn rausreißen? Es steht ja klipp und klar in den Bedingungen.


    EDIT: Ich habe was gefunden: http://www.finanztip.de/recht/versicherungen/ur18p00002.htm


    der Anwalt reißt gar nichts raus, er kann dir z.B nicht rechtmäßige Klauseln in den Mietbedingungen schildern und bietet dir eine wasserdichte Grundlage bzw. Aussage vor Gericht. Mietwagentalk hilft dort nicht weiter :)

  • Viel wird sich da wohl nicht machen lassen, da es Terstappen ja in den Vermietbedingungen explizit so festgehalten hat.


    Meistens haben ja sämtliche Transporter/ LKWs/ Wohnmobile teilweise mehr als einen Aufkleber an einer für den Fahrer gut sichtbaren Stelle platziert, der auf die Durchfahrtshöhe hinweist. Selbst wenn diese Aufkleber nicht existieren, ist es wohl Pflicht des Mieters, sich vor Fahrtantritt über die Durchfahrtshöhe zu informieren.


    Ich würde am ehesten noch versuchen, mich auf einem andere Wege mit Terstappen zu einigen, z.B. mit der Möglichkeit einer Ratenzahlung für die Schadenssumme etc. Es kann mit Sicherheit nicht schaden, einen Rechtsanwalt vorher zu befragen, aber es wird wohl darauf hinauslaufen, dass man den Schaden zahlen muss. Wie schon geschrieben wurde - Versicherungen haben nicht wirklich was zu verschenken, und gerade in diesen Schadenshöhen wird genauestens geprüft. Es ist zwar ärgerlich - aber man muss es dann halt als teures Lehrgeld sehen..

  • Warum sollte sich da nichts machen lassen? Es gibt noch ganz andere Geschichten wo Leute rausgegangen sind ohne auch nur einen Cent zu bezahlen, AGB hin oder her. Ein guter Anwalt lohnt sich in diesem Falle bestimmt auch wenn nichts bei rum kommt! Veruschen kann man es doch.


    Gruß

  • Hat mal jemand den Link gelesen? Hilft das nicht weiter?

    Sry, hab den erst jetzt gelesen :) Das macht mir ein kleines bischen Hoffnung, auch wenn das Urteil schon sehr alt ist. Aber das ist eben diese Sache, ob ich nun wirklich grob fahrlässig gehandelt habe, schließlich war der durchfahrtsbegrenzer ja schon total schrott und provisorisch befestigt!

  • Du warst ja nun nicht gerade als Spaßmieter mit der Kiste unterwegs, sondern im Auftrag dieser Werbeagentur, wenn ich es richtig verstanden habe. Selbst die Fahrt in das Parkhaus hast du ja wohl auf eine konkrete Weisung deines Auftraggebers hin unternommen. Ich weiß nicht, was du denen per Unterschrift in Richtung "ich übernehme alle Schäden" zugesichert hast, aber wenn das im Rahmen deines Arbeitsvertrages geschehen ist, kann es sehr wohl sein, dass die spezielle Passage rechtlich nicht zulässig ist.


    Aber keine Frage: Anwalt muss jetzt sein. Hoffe, du bist rechtschutzversichert.

  • Du warst ja nun nicht gerade als Spaßmieter mit der Kiste unterwegs, sondern im Auftrag dieser Werbeagentur, wenn ich es richtig verstanden habe. Selbst die Fahrt in das Parkhaus hast du ja wohl auf eine konkrete Weisung deines Auftraggebers hin unternommen. Ich weiß nicht, was du denen per Unterschrift in Richtung "ich übernehme alle Schäden" zugesichert hast, aber wenn das im Rahmen deines Arbeitsvertrages geschehen ist, kann es sehr wohl sein, dass die spezielle Passage rechtlich nicht zulässig ist.


    Aber keine Frage: Anwalt muss jetzt sein. Hoffe, du bist rechtschutzversichert.

    Nein bin ich nicht ;) Aber sollte mir von anwaltlicher seite aussicht auf erfolg gegeben wereden, kann ich anwalts und gerichtskosten aus eigener tasche tragen, daran wirds nicht scheitern.

  • Aber sollte mir von anwaltlicher seite aussicht auf erfolg gegeben wereden, kann ich anwalts und gerichtskosten aus eigener tasche tragen

    Na ja — die Kosten des Anwalts wirst du wohl auch dann tragen müssen, wenn er dir keine Aussicht auf Erfolg macht ...

  • Na ja — die Kosten des Anwalts wirst du wohl auch dann tragen müssen, wenn er dir keine Aussicht auf Erfolg macht ...


    Das erste Fachgespräch bekomme ich über den ADAC, also ist das schonmal für lau. Aber Wenn er es nicht macht, kann ich mir zumindest die Gerichtskosten sparen und gucken wie ich diesen batzen abzahle.


  • Dass die VK von Terstappen gar nichts übernimmt wundert mich...warst du als Fahrer eingetragen? Wurde die Polizei gerufen?


    Bei den Mietfahrzeugen von terstappen (wie auch bei allen anderen) steht nur eine Haftpflichtversicherung dahinter. Die "Vollkasko" ist einfach keine. Die AV agiert hier wie eine Versicherung, du bezahlst die SB, AV den Rest.


    Leider ist es so dass wenn die Durchfahrtshöhe missachtet wurde, fällt auch die SB weg. Das hat nix mit fahrlässig zu tun, sondern einfach mit Unachtsamkeit da im fahrzeug mit Sicherheit Aufkleber angebracht waren die auf die Durchfahrtshöhe hingewiesen haben.


    Wie gesagt, am besten mit Terstappen sprechen, die können dir am ehesten sagen ob die Ratenzahlungen machen, vergiss nicht dass du bei Terstappen auch noch eine Schadenanzeige ausfüllen musst.


    Ich drücke dir die Daumen dass du da mit einer Einigung rauskommst. :118: