Anwohnerparkausweis mit Mietwagen

  • Man muss einfach nur nett und freundlcih sein


    Sie hatten auch versucht mich wegzuschicken, so dass ich morgen nochmal wiederkomme mit der Bestätigung, aber das wäre mir zu lästig gewesen und so ging es ja auch :)

  • Die letzte Antwort liegt zwar geschmeidige 5 Jahre und 13 Tage zurück, aber hat jemand Praxiserfahrungen aus München?


    Vielen Dank!


    Ja.
    Ich habe selbst einen Anwohnerparkausweis für Muenchen mit Kennzeichen "WECHSELND".
    War kein Problem die zu erhalten.
    Dazu braucht's nur drei(?) Mietverträge aus den letzten sechs(?)Monaten oder/und eine Bestätigung des Arbeitgebers, dass du regelmaessig wechselnde Fahrzeuge hast.

  • Habe einen Anfrage bzgl. eines Bewohnerparkausweises für wechselnde Kennzeichen per Mail versandt (Berlin) und gefragt, welche Nachweise zu erbringen sind. Bin gespannt, ob die Ausstellung auch vom Laptop aus klappt.


    Werde berichten.


    Rückmeldung nach weniger als 24h:


    "wir benötigen den ausgefüllten Antrag ( unter Kennzeichen tragen Sie "wechselnd" ein), eine Kopie Ihres Personalausweises/ Reisepasses und entsprechend 4 bis 5 Nachweise über die Anmietung von Fahrzeugen."


    Formular war im Anhang.


    Daumern hoch.

  • Leipzig konkret jetzt nicht.


    Aber meine Erfahrung ist, dass es doch stark vom Sachbearbeiter abhängt. In Köln wollte man von mir erst eine bestimmte Anzahl an Mietverträge sehen, die ich nicht vorweisen konnte. Ich habe dann ein kurzes Schreiben aufgesetzt und argumentiert, dass ich als Anwohner ungleich behandelt werde. In meiner Parkzone besteht u.a. gar keine Möglichkeit länger als 4h zwischen 9-23 Uhr zu parken, auch wenn man zahlungswillig ist. Also habe ich als Anwohner überhaupt keine Möglichkeit ein Auto legal über einen längeren Zeitraum abzustellten.


    Zweitens natürlich auch der ökologische Aspekt in der Argumentation nicht vergessen, wenn du kein Privatauto angemeldet haben solltest. Stichworte: "bewusste Entscheidung" "verkehrspolitisch erwünscht" bla bla --> Rückverweis auf Ungleichbehandlung.


    Unbedingt auf schriftlichen Bescheid pochen, gegen den du notfalls klagen kannst. Da haben die Bürgerämter nämlich überhaupt keinen Bock drauf. Meiner gilt 2 Jahre und kann problemlos verlängert werden. Sehr praktisch:)


    Viel Erfolg

  • Hast du das Schreiben zufällig noch und könntest es mir ggf. per PN mal zukommen lassen?


    Ich habe die exakt selbe Situation in Darmstadt (hier kann ich sogar nur 2 Stunden gegen Cash parken) und werde dort seit Monaten ignoriert. Insbesondere die Sache mit dem Bescheid würde mich interessieren.

  • Leider nicht.


    Ich wurde beim Onlinekontakt auch mehrfach ignoriert und bin mit dem Schreiben persönlich hin. Ich habe dann gebeten, wenn der Ausweis abgelehnt wird, mir doch bitte einen klagefähigen Bescheid auszuhändigen. Ich bin jetzt kein Jurist, aber die Anfrage müsste ein einfacher Verwaltungsakt sein, gegen den du dann einsprechen kannst.


    Soweit ist es dann gar nicht gekommen. Schreiben wurde vom Chef gelesen. Ich habe ihnen dann noch die offiziell kommunizierten Voraussetzungen für einen Anwohnerparkausweis für Mietwagen mündlich zerpflückt. In Köln ist es nämlich theroretisch schon möglich, wenn man ein Kennzeichen hat und es vorher persönlich beantragt. :/

  • Hier in München ist beim Kennzeichen "wechselnd" eingetragen. Bei mir hat bis vor kurzem immer ein einfaches Schreiben meiner Firma ausgereicht, dass ich mit wechselnden Firmenfahrzeugen und Mietautos für die Firma unterwegs bin. Vor zwei Jahre wollte das Amt dann zum ersten Mal mindestens 4 Mietverträge vorgelegt bekommen. Werde in den nächsten 2 Wochen in München neu beantragen müssen, da mein alter Anwohnerparkausweis ausläuft. Kann dann, wenn gewünscht, berichten.

  • Danke für den Input. Auf der Homepage der Stadt Leipzig steht unter dem Thema Anspruch folgender Passus:


    "Anspruch auf einen Bewohnerparkausweis haben ausschließlich Personen, die mit Hauptwohnsitz im jeweiligen Bewohnerparkbereich amtlich gemeldet sind und

    • über ein eigenes Fahrzeug (PKW) mit grüner Feinstaubplakette verfügen
    • oder die dauerhafte private Nutzung eines solchen Fahrzeuges nachweisen, wenn Sie nicht der Halter des PKW sind. Als Bescheinigung einer dauerhaften Nutzung wird auch der Vertrag mit einer Carsharing-Firma anerkannt."


    Hatte eben einen Sachbearbeiter am Telefon der zum Thema Mietwagen gleich blockiert hat. Nur bei Langzeitmieten mit mind. 2 Monaten Laufzeit, ansonsten generell das Carsharing Unternehmen. Hatte auch dieThemen ökologischer Aspekt und Gleichberechtigung gegenüber Haushalten die möglicherweise 2 und mehr PKWs halten angeführt, aber bei ihm war kein reinkommen.

    Wie wäre jetzt die beste Abfolge?

    1. Persönlich aufschlagen und sich das schriftlich nochmal aushändigen lassen.

    2. Danach gegen den Bescheid Beschwerde einreichen und an Anwalt übergeben.


    Danke für die Hilfe!

  • Meld dich bei nem Carsharinganbieter an und dann beantragen? Gibt doch bestimmt welche ohne monatliche Grundgebühr. Oder steht das dann drauf, dass es nur für die Carsharingfirma gilt?