Sixt Abzocke?

  • Hallo,



    von 19.04.2010 bis zum 21.04.2010 habe ich bei Sixt einem Iveco Daily gemietet.


    vor eine Woche bekomme ich jetzt eine Rechnung von über 31 euro wegen Falschparken und Gebühren.


    vorgeworfen wird eine Ordnungswidrigkeit am 22.04.2010 um 04.00hr.


    habe aber das Auto abgegeben um 21.04.2010 um 9.15hr.das von diese Sixt Filiale auch unterschrieben damals.


    Jetzt habe ich das auch so gemeldet,schicken die mir ein Brief das ich die Bearbeitungsgebühr nicht Bezahlen soll,nur noch das Verwarnungsgeld.


    Fur mich ist das eine Frechheit.


    Grüß


    Steffenson

  • Hallo!


    Verstehe ich das richtig - das Fahrzeug hast du am 21.04. um ca. 9 Uhr abgegeben und kannst dies schriftlich nachweisen?
    Dann dürftest du nach meinem Laienverständnis nichts zu befürchten haben. Verweigere die Zahlung und verweise auf deinen Abgabebeleg.

  • Kopie des Mietvertrages ans Ordnungsamt und fertig.
    dann müssen die sich neu bei Sixt erkundigen.


    an sixt wenden bringt nichts. was sollen die denn jetzt machen? sich ans Ordnungsamt wenden mit einem Aktenzeichen, dass sie nicht mehr wissen. insofern erlässt Sixt richtigerweise die Bearbeitungsgebühr.
    Der Rest muss vom Ordnungsamt bekommen.


    ist keine Abzocke sondern ein Arbeitsfehler.

  • Hallo,



    genau,auf die Ruckseite von meine Quittung habe ich damals bei Abgabe um Unterschrift und Uhrzeit gebeten.


    Aber die wollen das nicht Verstehen da glaube ich.

  • Kopie des Mietvertrages ans Ordnungsamt und fertig.
    dann müssen die sich neu bei Sixt erkundigen.


    an sixt wenden bringt nichts. was sollen die denn jetzt machen? sich ans Ordnungsamt wenden mit einem Aktenzeichen, dass sie nicht mehr wissen. insofern erlässt Sixt richtigerweise die Bearbeitungsgebühr.
    Der Rest muss vom Ordnungsamt bekommen.


    ist keine Abzocke sondern ein Arbeitsfehler.


    Das muss es sein. Pardon, ich hatte gar nicht bedacht, dass der Wisch ja auch vom Ordnungsamt kommt mit Zahlungsaufforderung. :rolleyes:

  • ja richtig,
    da sixt aber offensichtlich einen fehler gemacht hat.
    Ob der jetzt absichtlich war oder nicht sei mal dahin gestellt.
    Aber sixt, als halter des fahrzeuges hat beim Amt einen Fahrzeugführer benannt.
    Dadurch ist das Verfahren völlig abgekoppelt von Sixt. Selbst wenn die wollten, haben die keinen einfluss mehr auf das Verfahren mehr an sich.
    Ergo muss der Mieter jetzt dem amt vertickern, das er zu der Zeit das Auto nicht hatte. Und dann kann das Amt das Verfahren einstellen. Bzw sich über Sixt jmd neues suchen.
    Was ja dann auch wurscht ist.

  • ja, aber das ist nun mal zu spät. Sixt hat den falschen genannt.
    ich hab schon bei Europcar was vom Ordnungsamt bekommen, weil ein Zahlendreher beim kennzeichen war.


    deshalb muss Sixt dem Ordnungsamt das richtig kennzeichen nennen. also faxt du deine Rechnung ans Ordnungsamt. und fertig.

  • ich habe einem brief bekommen (Kopie) von die Schriftliche Verwarnung mit Verwarnungsgeld geschrieben am 28.04.2010 dur Polizei.


    der war zusammen mit ein Brief von Sixt,geschrieben am 07.05.2010 wo dann die 15 euro Verwarnungsgeld + 11,35 euro Aufwandpauschale drin waren.wozu nochmal 5,01 euro Mwst.


    also,ich habe nix von Polizei selber bekommen,nur von Sixt.

  • seltsam, da sixt für dich gar nicht die verwarnung bezahlen kann/darf.
    Als Bürger der BRD hast du das Recht dich zu einer mutmaßlichen Ordnungswidrigkeit/Straftat Stellung zu nehmen.
    Man stelle sich vor du würdest einen Punkt bekommen?
    Ein Verwarngeld kann nur direkt von der Behörde an dich kommen. Dann hast du eine Einspruchsfrist. Erst dann bist du rechtsmäßig der Ordnungswidrigkeit "überführt".
    Hab auch schon mal sowas gehabt.
    Ergebnis:
    Abbuchung von AVIS: 7,50€
    2 Tage später Brief vom Landratsamt Kassel
    nix direkt über die AV
    klingt alles irgendwie sehr dubios was du da erzählst

  • steht doch deutlich am ende der Rechnung.


    Rechnungsendbetrag 31,36 euro


    Wir bitten um Ueberweisung auf unser Konto bei der Deutschen Bank Muenchen Kontonummer...usw

  • das wird so normalerweise nicht gehandhabt!
    du musst eine Rechnuung über die Bearbeitungsgebühr von Sixt bekommen
    und separat vom Ordnungsamt für dein Vergehen.


    alles andere ist sehr sehr merkwürdig.

  • Welche personenbezogenen Daten des Mieters gibt Sixt in solch einem Fall an die Behörde weiter? Vielleicht nur Name und Führerscheinnummer?

  • Im Normalfall wird ein Strafzettel für falsches Parken doch auf den Fahrzeughalter und nicht auf den aktuellen
    Fahrer ausgestellt. Sonst müssten die Politessen in unseren Städten ja bei jedem Auto das sie aufschreiben
    nachforschen, wer es zu dem Zeitpunkt gefahren hat. Da der Halter Sixt ist, wurde der Bescheid auch Sixt
    zugestellt. Die kümmern sich dann darum, das vom jeweiligen Fahrer wieder zu bekommen. Wird man geblitzt
    sieht die Sache anders aus. So ist zumindest mein Standpunkt ?(

  • Es kam vorher die Frage nach der "üblichen Vorgehensweise".


    Was üblich ist, weiss ich nicht, aber die lieben Kollegen werden es wohl kaum anders machen als ich.


    Auf jeder Verwarnung / Bussgeldbescheid steht im Anhörbogen, die Frage, ob man den Verstoss zugibt und wenn nein warum.


    Bei mir wird dann automatisch folgendes Standardschreiben gedruckt und gefaxt:


    Der Verkehrsverstoss wird nicht zugegeben, da der Wagen zum angegebenen Zeitpunkt vermietet war an:


    Vorname
    Nachname
    vollständige Adresse
    Geburtsdatum und Geburtsort


    Führerscheinnummer
    Führerseinklasse
    ausgestellt in und ausgestellt am


    Damit ist die Sache für die AV erledigt und ich höre eigentlich nie mehr was davon.
    Ich würde niemals einen Strafzettel an einen Kunden direkt weiterleiten, weil sonst immer ich im "Behördencomputer" als Verursacher gespeichert bleibe und nicht der Kunde, auch wenn er es bezahlt.