ich habe in den letztem Tagen 4 telefonate mit Sixt betätigt aber ohne erfolg, so viel dazu.
Jetzt warte ich einfach ab.
Versuchs mal so: Du kopierst den Beleg auf dem steht, wann du das Fahrzeug zurück gegeben hast. Verfasst einen schrieb als ANtwort auf die Zahlungsaufforderung, mit der Begründung, dass du zu dem genannten Zeitpunkt nicht mehr Mieter des Fahrzeugs warst (und natürlich das Fhzg bei Rückgabe ordnungsgemäß abgestellt hast und es nicht im Halteverbot geparkt war) und es anhand der beigelegten Kopie beweisen kannst.
Das ganze als Einschreiben mit Rückschein (ok, normales einwurfeinschreiben langt auch, sonst kannst du auch einfach die Strafe zahlen, kommt fast günstiger ) an Sixt mit der Aufforderung binnen 7 Tage nach Erhalt des Schreibens zu bestätigen, dass Sixt die Vorderung dir gegenüber fallen lässt.
Dann ist nämlich Sixt am Drücker. "nur" Telefonieren hat im Zweifelsfall den Nachteil für dich, dass du in Verzug gerätst, da du nicht schriftlich widersprochen hast.