Sixt Abzocke?

  • ich habe in den letztem Tagen 4 telefonate mit Sixt betätigt aber ohne erfolg, so viel dazu.


    Jetzt warte ich einfach ab.

    Versuchs mal so: Du kopierst den Beleg auf dem steht, wann du das Fahrzeug zurück gegeben hast. Verfasst einen schrieb als ANtwort auf die Zahlungsaufforderung, mit der Begründung, dass du zu dem genannten Zeitpunkt nicht mehr Mieter des Fahrzeugs warst (und natürlich das Fhzg bei Rückgabe ordnungsgemäß abgestellt hast und es nicht im Halteverbot geparkt war) und es anhand der beigelegten Kopie beweisen kannst.
    Das ganze als Einschreiben mit Rückschein (ok, normales einwurfeinschreiben langt auch, sonst kannst du auch einfach die Strafe zahlen, kommt fast günstiger ;-) ) an Sixt mit der Aufforderung binnen 7 Tage nach Erhalt des Schreibens zu bestätigen, dass Sixt die Vorderung dir gegenüber fallen lässt.


    Dann ist nämlich Sixt am Drücker. "nur" Telefonieren hat im Zweifelsfall den Nachteil für dich, dass du in Verzug gerätst, da du nicht schriftlich widersprochen hast.

  • Völlig klar. Das ist genau der Ablauf, wie wir ihn wohl alle hier kennen :107:


    Ja, aber ihr wohnt nicht im Ausland, ich schon. :61:


    Zitat

    Allerdings ist aber doch vorstellbar, dass die Behörde ab irgendeinem Grad von "Exotik", was die Mieteradresse betrifft, darauf besteht, das Verwarnungsgeld bitte doch gefälligst vom eingetragenen Halter des Fahrzeugs (also der AV) zu erhalten, an statt sich mit dem (vermeintlichen) Mieter (höchstwahrscheinlich vergeblich) abzuärgern. Was weiß ich: Lass es die Tonga-Tonga-Inseln sein, oder ايستادن (in Afghanistan?), wo der seine Meldeadresse hat ... :107:


    Kannst du mir erklären, wie man juristisch gesehen Sixt für das Vergehen eines Mieters belangen willst? Sixt ist dazu verpflichtet die Daten des Fahrers weiter zu geben, aber zahlen glaube ich eher nicht.

  • Kannst du mir erklären, wie man juristisch gesehen Sixt für das Vergehen eines Mieters belangen willst?

    Ich vermute, so wie man auch jeden Privathalter belangen würde, der sagt: "Ich war nicht am Steuer. Das war mein Cousin aus Bagdad, glaube ich — oder sonst jemand ..."

  • Ich vermute, so wie man auch jeden Privathalter belangen würde, der sagt: "Ich war nicht am Steuer. Das war mein Cousin aus Bagdad, glaube ich — oder sonst jemand ..."


    Ich bin jetzt kein Jurist, aber eine Firma ist ja kein "Mensch". Und kannst du eine Firma belangen für das Vergehen eines ihrer (Miet)fahrzeuge? Denn eine Firma kann ja per Definition nicht gefahren haben, sondern nur Mitarbeiter. Daher sollte die Firma doch dafür verantwortlich gemacht werden um den Fahrer des Fahrzeuges zu finden.


    Oder?

  • Mach wie hier schon geschrieben, etwas schriftliches mit allen Fakten und schicke es per Einschreiben an Sixt. Wenn Sixt dann nicht reagiert oder weiter fordert, dann mach gar nichts mehr. Die werden wohl kaum was anwaltmäßig durchsetzen, wenn es keine Grundlage hat und du alles dafür getan hast, die Sache von deiner Seite zu klären.
    Wenn die Sache fallen gelassen wurde, fordere deine Ausgaben zurück.