Schlüsselanhänger - Grob fahrlässig?

  • Alle großen Autovermieter geben den Fahrzeugschlüssel ja mittlerweile mit einem Schlüsselanhänger raus, auf dem sowohl Kennzeichen als auch Farbe stehen.
    Einerseits dient das der schnellen Orientierung für den RA wie auch Kunden, aber das kann im Grunde ja auch von Dieben recht gut missbraucht werden.


    Wenn ich den Schlüssel mit Anhänger verliere bzw. mir der Schlüssel und somit dann das Fahrzeug geklaut wird, ist das dann eigentlich grob fahrlässig?
    Ich habe mir die Frage schon desöfteren gestellt, denn aus Hotels kennt man es ja so dass es immer neutrale Karten gibt, teilweise sogar ohne Hotellogo, um eben diesen Fall auszuschließen bzw. die Gefahr zu minimieren.


    Frage an die Rechtsexperten im Forum: Wie verhält sich das beim Mietwagen?
    Schlüsselanhänger mit Fahrzeuginfos drangelassen, Auto geklaut.... was passiert?

  • Entscheidend ist nur die Art und Weise wie der Schlüssel wegkommt. Nur wenn Du die Wegnahme durch Dein verhalten begünstigst, kann überhaupt erst mal über eine Haftung nachgedacht werden. Wer also den Schlüssel in ner Kneipe auf dem Tisch liegen lässt und aufs Klo geht, handelt grob fahrlässig. Da ist es egal, ob ein Schlüsselanhänger der AV dran ist oder nicht.
    Der Schlüsselanhänger ist nicht entscheidend. Es ist von der AV ja so gewollt, dass der Schlüssel schnell zuzuordnen ist.

  • Bin zwar kein Anwalt wie mein Vorposter, jedoch hat er hier vollkommen den Nagel auf den Kopf getroffen. Die grobe Fahrlässigkeit im Verhalten muss erstmal festgestellt werden !

  • Für die RAs macht es durchaus Sinn, ob du es für dich als Sicherheitsrisiko ansiehst während der Miete mit dem Schlüsselanhänger rumzurennen is deine Sache. Wenn du dabei ein mulmiges Gefühl hast kannst du den Anhänger ja bis zum Ende der Miete im Handschuhfach verschwinden lassen. Mach ich meistens so, allerdings nicht aus Sicherheitsgründen =).

  • Und wenn ein Dieb einen Schlüssel ohne Anhänger findet, dann geht er über den Parkplatz und drückt solange auf die Fernbedienung bis das entsprechende Auto sich öffnet.
    Meiner Meinung nach ist es völlig egal, ob da ein Anhänger dran ist oder nicht.

  • Wenn du aber durch ein 8 Stöckiges Parkhaus läufst und nen BMW suchst, wird das nicht funktionieren.


    Soweit ich weiß, muss der Schlüssel wieder neu angelernt werden, wenn man ca. 200 mal den Knopf gedrückt hat. Man korrigiere mich, falls ich falsch liege.

  • Nur noch mal zum Verständnis:


    Du schreibst, dass man den Schlüssel nach 100mal öffnen/schließen neu "kalibrieren/programmieren" muss?


    Wenn ja: Nicht richtig. Schlüssel hält, salopp gesagt, sein leben lang.

  • Ne, das stimmt schon... zumindest bei Skoda steht auch in der BDA, dass der Schlüssel nach mehrfacher Bedienung außerhalb der Funkreichweite des Fahrzeuges neu synchronisiert werden muss (was aber nicht einem neu anlernen wie bei einem neuen Schlüssel entspricht).


    Was aber in nem Parkhaus nicht so schnell nen Problem wäre, da dass Fahrzeug ja durchaus in Funkreichweite, aber außer Sichtweite stehen kann.

  • Naja, andererseits kann man dir aber auch keinen Vorwurf machen, wenn du den Anhänger dran lässt. Denn der wurde durch die AV dort angebracht .. und ebenso hat die AV entschieden, dort das Kennzeichen und den Typ des Wagens anzugeben.


    Wenn das dranlassen des Anhängers denn tatsächlich die schwere der Schuld des Mieters erhöhen würde, würde es im gleichen Zuge auch die schwere der Schuld der AV erhöhen. Denn die können die Schlüssel ja auch mit neutralen lfd. nummern versehen ;)


    Btw. und diesen Gedankengang mal völlig ins Absurde zu führen. Wenn Du deinen Wohnungsschlüssel und dein Personalausweis zusammen in einem Kleidungsstück oder einer Tasche aufbewahrst, wärst du nach deiner Denke auch mit größerer Schuld belastet, wenn du beides verlierst und Jemand bei dir in der Wohnung einbricht (Hausratversicherung). Und das wäre völlig absurd und hätte m.E. vor Gericht keinen Bestand.

    Einmal editiert, zuletzt von Dmo ()

  • Zwar schön etwas länger her .. aber: Urteil vom OLG Düsseldorf


    Und genauso wird es sich verhalten, wenn man Kfz-Schein und Schlüssel zusammen aufbewahrt. Denn den Kfz-Schein soll man ja nicht im Auto lassen, also mitnehmen. Und wo soll man diesen unterwegs aufbewaren? Geht ja häufig nur Zusammen mit Schlüssel. Also Jungs & Mädels ... einfach mal gaanz entspannt bleiben.


    Es gibt also nur zwei plausible Gründe den Anhänger während der Miete abzumachen:
    1. Rumprollen und den Eindruck erwecken, dass wäre das eigene Fahrzeug
    2. Gesundheitliche Gründe (s.u.)


    P.S.: Ich gebe zu, dass ich auch manchmal den Anhänger abmache. Das hat aber eher darin den Grund, dass dieser in manchen Fahrzeugen gefährlich Nah zwischen meinem Knie und der Armatur baumelt. Und bei nem Unfall möcht ich mir dann ned das Knie zertrümmern :S

  • Nur noch mal zum Verständnis:


    Du schreibst, dass man den Schlüssel nach 100mal öffnen/schließen neu "kalibrieren/programmieren" muss?


    Wenn ja: Nicht richtig. Schlüssel hält, salopp gesagt, sein leben lang.




    Ausser Reichweite 200 mal ;)


    Dann funktioniert er nicht mehr.

  • Zum anhänger an den Schlüsseln: Ich mache die Grundsätzlich vom Schlüssel ab, denn die selbe Frage wie KM habe ich mir nämlich auch schon gestellt.....


    Ausser Reichweite 200 mal ;)


    Dann funktioniert er nicht mehr.


    Ganz sicher?
    Was passiert, wenn Du das Auto manuell mit dem Schlüssel öffnest und dann den Schlüssel in die Zündung steckst?
    Ich kann mir gut vorstellen, dass der Schlüssel danach wieder funktioniert. Wenn nicht, dann möchte BMW bewusst die Leute abkassieren.


    Btw. die genaue Anzahl der "Fehlversuche" kann aber je nach Hersteller und Modell variieren. Die 200 Versuche müssen nicht sein. ;)

  • Zitat von »Skypaddi«



    Zum anhänger an den Schlüsseln: Ich mache die Grundsätzlich vom Schlüssel ab, denn die selbe Frage wie KM habe ich mir nämlich auch schon gestellt.....


    Zitat von »FritschBenjamin«



    Ausser Reichweite 200 mal


    Dann funktioniert er nicht mehr.


    Ganz sicher?
    Was passiert, wenn Du das Auto manuell mit dem Schlüssel öffnest und dann den Schlüssel in die Zündung steckst?
    Ich kann mir gut vorstellen, dass der Schlüssel danach wieder funktioniert. Wenn nicht, dann möchte BMW bewusst die Leute abkassieren.


    Btw. die genaue Anzahl der "Fehlversuche" kann aber je nach Hersteller und Modell variieren. Die 200 Versuche müssen nicht sein.


    Wenn du den Wagen manuell öffnest, dann geht er zwar auf, aber die Wegfahrsperre wird nicht deaktiviert. Er dürfte aber nicht anspringen.


    Kann aber sein das es da auch unterschiede zwischen den Herstellern gibt.

  • Wenn du den Wagen 100mal auf und zu schliesst, dann betaetigst du das Knoepfchen 200mal. Klugscheisserm. off


    Wenn schon klug sch****en, dann richtig:


    1. Wenn du außerhalb der Reichweite die Fernbedienung betätigst, dann tust du ja das Fahrzeug nicht öffnen/schließen.
    2. Selbst wenn du nur den Öffnen- oder Schließenknopf auf der FB drückst, wird der eingebaute Zähler hochgezählt. Sprich: 200x Öffnen == 100x Öffnen+Schließen


    Jaja, heut ist Samstag ... es ist heiß ... und das Hirn arbeitet nicht richtig ... zum Glück sitz ich in nem klimatisierten Raum :P


    EDIT: öffnen/schließen = öffnen ODER schließen ;)

  • Es gibt also nur zwei plausible Gründe den Anhänger während der Miete abzumachen:
    1. Rumprollen und den Eindruck erwecken, dass wäre das eigene Fahrzeug
    2. Gesundheitliche Gründe (s.u.)


    Ok dann bin ich ein Rumproller.... nur um das auch mal zu klären... 8)
    aber das mit den gesundheitlichen Gründen kommt bei mir in die Kategorie "Witz des Monats". :120:


    Jaja, heut ist Samstag ... es ist heiß ... und das Hirn arbeitet nicht richtig ... zum Glück sitz ich in nem klimatisierten Raum


    Bei dem oberen Zitat anscheined noch nicht oder?? :rolleyes:

  • Ok dann bin ich ein Rumproller.... nur um das auch mal zu klären... 8)
    aber das mit den gesundheitlichen Gründen kommt bei mir in die Kategorie "Witz des Monats". :120:


    Kann sein, dass du so einer bist :116:
    Wenn nicht, nenn' mir doch noch weitere Gründe dafür ;) Ich finde nur dieses "ich-möcht-keine-grobe-fahrlässigkeit-begehen"-Argumentation ist objektiv nicht haltbar, sie ist höchstens subjektiv zu begründen ;)


    Ansonsten ... meinte ich das mit dem Knie durchaus Ernst! In manchen Fahrzeugen verkantet sich auch schonmal der Anhänger zw. meinem Knie und der Armatur. Besonders die Schlüsselanhänger von Hertz sind recht lang ;)
    Daher find ich das dann nicht so witzig, wenn bei > 100km/h da was passieren sollte.