Zweitfahrer mit ausländischem Führerschein

  • Hallo.


    Ein Geschäftspartner (Chinese) ist ein paar Tage in Dtl. und er will eine Woche einen Q7 XFAR fahren.
    Geht das, wenn er bei mir mit im Mietvertrag steht, oder kann er auch selber einen Mietvertrag unterschreiben ?
    Er hat nur einen chinesischen Führerschein :pinch:

    Ausgelagert.


    //GordonShumway


  • Wenn der Führerschein für den RA nicht lesbar/verständlich ist wird er weder ein Fahrzeug vermietet bekommen noch als Zweitfahrer eingetragen. Also weder noch.

  • Wenn er keine deutsche Übersetzung seines Führerscheins besitzt (die muss aber den amtlichen Anforderungen ensprechen),
    darf er in Europa garkein Auto selbst fahren:


    Siehe: Gültigkeit ausländischer Führerscheine in Deutschland


    Wenn er diese Übersetzung hat, sollte auch eine Anmietung bei einer AV kein PRoblem sein - das solltest du aber am besten vorab mit dem SL absprechen, damits bei Abholung nicht erst zu Verzögerungen kommt.

  • Ausländische Führerscheine verlieren ihre Gültigkeit in D, wenn der Besitzer eine deutsche Meldeadresse hat und länger als 6 Monate hier wohnt. Könnte das auch noch ein Problem sein?

  • Zitat

    Sofern Sie im Besitz einer Fahrerlaubnis aus einem Staat sind, der nicht der EU oder dem EWR angehört, gilt diese ab Begründung eines ordentlichen Wohnsitzes in der Bundesrepublik Deutschland noch sechs Monate.


    Zitat

    Ordentlicher Wohnsitz
    Fahrerlaubnisbewerber müssen ihren ordentlichen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben, d.h. - vereinfacht gesagt - hier während mindestens 185 Tagen im Jahr wohnen.


    Also wenn dieser chinesische Besucher, tatsächlich mindestends 185 Tage im Jahr in Deutschland wohnt, dann hätte der TO die Situation aber schon sehr falsch formuliert. Und das glaube ich nicht.