Rückgabeprotokoll? Aber gern!

  • Moin!


    In meiner "Laufbahn" als Wochenend-Spaßmieter habe ich es bisher erst einmal erlebt, dass man mir bei der Fzg-Rückgabe vorschlug, doch ein Rückgabeprotokoll als "Andenken" mit nach Hause zu nehmen. Auto war ein Rund-100-Tsd-€-XDAR, Flughafen-Station.


    Mir war bei meinen Anmietungen vorher gar nicht der Gedanke eine solch ein Rückgabeprotokoll gekommen, aber als ich dann mit meinem "Null-Fehler-Zertifikat" die Station verließ, kam mir diese Nummer doch sehr angenehm und naheliegend vor.


    Warum ist das (anscheinend) kein Standard — zumindest an Flughäfen oder bei anderen großen Stationen?


    Gruß
    Ess-Klasse

  • ich habe das schon einmal bei einem fahrzeug tausch bekommen, da wurde das auto "schnell" gecheckt und dann wurde mir das protokoll ausgehaengigt.


    aber ich denke die erklaerung auf deine frage ist einfach:


    du stellst dein auto ab und wirfst den schluessel ein (oder gibst ihn ab).


    um ein rueckgabeprotokoll fuer dich zu erstellen, muesste ja sofort ein mitarbeiter kommen und das fahrzeug kontrollieren (was ist nun, wenn 5 leute gleichzeitig ein fahrzeug zurueck geben?)


    des weiteren muss das fahrzeug ja gesaugt, gewaschen, leergeraeumt, evtl. getankt, auf schaeden kontrolliert und von innen gereinigt werden. das heisst entweder du wartest solange oder es wuerde den arbeitsablauf an der station total zerstoeren, weil man wahrscheinlich einen extra parkplatz einfuehren muesste wo die fahrzeuge stehen, die zwar bereits auf schaeden kontrolliert worden sind, jedoch weder innen noch aussen sauber und somit verleihbereit sind.


    die mitarbeiter machen das normalerweise in einem zug und es wird alles elektronisch erfasst.

  • an den Flughafenstationen wird man ja eignetlich immer gefragt, ob man ein Protokoll haben will, auf dem dann ein Hauch von Nichts draufsteht.


    letzten Sommer gabs das mal ein paar Wochen, dass man eine Emailbestätigung bekommen hat, die quasi das Protokoll darstellt. keine Ahnung obs das noch gibt...

  • also ich habe bei meinen Anmietungen seit 2006 die ich jedesmal am Flugahfen Stuttgart abgegeben habe immer ein Rückgabeprotokoll gefordert und auch bekommen.
    Dadurch gibt es keine Diskussionen über nicht volle Tanks, Schäden etc..
    Solange innen kein "Saustall" herrscht interessiert niemanden der Innenraum, zumindest bei meinen Anmietungen, genausowenig die Verschmutzungen aussen.
    es wird eben nur nach Schäden und dem Tankstand geschaut.
    Es kümmert sich sofort ein Mitarbeiter der ARWE um das Auto, nimmt den Kilometerstand etc. auf, sendet die Daten an den Drucker.Dann folgt man dem Mitarbeiter zum Büro und bekommt sein Protokoll..dauert keine 5 Minuten bei der Abgabe und man hat Sicherheit vor späteren Forderungen

  • In meinem Fall wars — wie gesagt — ebenfalls eine Flughafenstation, und die Inspektion hat ungefähr 5 Sekunden gedauert ... Das scheint ein echter Fachmann gewesen zu sein, der riechen konnte, dass das Fzg schadenfrei war :thumbup:

  • In meinem Fall wars — wie gesagt — ebenfalls eine Flughafenstation, und die Inspektion hat ungefähr 5 Sekunden gedauert ... Das scheint ein echter Fachmann gewesen zu sein, der riechen konnte, dass das Fzg schadenfrei war :thumbup:


    ist doch um so besse für dich wenn die immer nur so flüchtig drüberschauen und dann "kein Schaden" eintragen...

  • rein rechtlich gesehen, ist das Rückgabeprotokoll nur gut für den Vermieter. Nur so kann er dir nachweisen, dass während deiner Miete ein Schaden aufgetreten ist. Wird keins erstellt und du hast bei der Rückgabe in Bezug auf schäden und Uhrzeit ein paar Zeugen dabei gehabt, so wird es für den Vermieter sehr schwierig, Schäden an dich abzutreten, da diese auch nach deiner Rückgabe auftreten hätten können...Das ist auch der Grund warum viele kleinere Vermieter ausnahmslos immer ein Rückgabeprotokoll erstellen, die Großen sind halt zu faul, bzw. Personal mäßig zu unter besetzt. Vielleicht wäre das Personal auch teurer als die Schäden die ab und an nicht mehr zuzuordnen sind.

  • rein rechtlich gesehen, ist das Rückgabeprotokoll nur gut für den Vermieter. Nur so kann er dir nachweisen, dass während deiner Miete ein Schaden aufgetreten ist. Wird keins erstellt und du hast bei der Rückgabe in Bezug auf schäden und Uhrzeit ein paar Zeugen dabei gehabt, so wird es für den Vermieter sehr schwierig, Schäden an dich abzutreten, da diese auch nach deiner Rückgabe auftreten hätten können...


    viele rueckgabeparkplaetze sind aber videoueberwacht, sodass man im nachtraeglichen schadensfall nochmals einen blick auf die videos werfen kann... zumindest an den groesseren flughafen und bahnhofsstationen...



    wuerde mich eh mal interessieren, wie sowas gehandhabt wird, wenn ich ein auto nachts abstelle und eine stunde spaeter faehrt ein anderer eine beule darein, ohne das der platz videoueberwacht ist. da hab ich als mieter doch erstmal ein problem und mir fehlt der noetige nachweis?

  • viele rueckgabeparkplaetze sind aber videoueberwacht, sodass man im nachtraeglichen schadensfall nochmals einen blick auf die videos werfen kann... zumindest an den groesseren flughafen und bahnhofsstationen...


    Die Auflösung der Kameras reicht aber bestenfalls dazu aus, große Schäden zu erkennen. Kratzer wirst du auf den Kameras eher nicht erkennen können.


    da hab ich als mieter doch erstmal ein problem und mir fehlt der noetige nachweis?


    Wenn du das Auto außerhalb der Geschäftszeiten der Station abgibst, trägst du das Risiko. Steht i.d.R. auch so in den Vermietbedingungen drin ;)


    Wird keins erstellt und du hast bei der Rückgabe in Bezug auf schäden und Uhrzeit ein paar Zeugen dabei gehabt,


    Wer hat denn bei Abgabe schon Zeugen, welche die Unversehrheit des Fahrzeugs bestätigen können?
    Ich gebe meine Fahrzeuge in >95% aller Fälle allein ab. Und selbst wenn ich Jemand dabei habe, heißt das noch lange nicht, dass der sich das Fahrzeug komplett und gründlich angeschaut hat. Allerdings stimme ich sir zu, dass es dann das Problem der AV ist, wenn die bei der Rückübernahme keinen MA zur Kontrolle rausschicken.

  • Btw. .. ich habe es mir angewöhnt, bei Abholung Fotos von den Schäden zu machen und bei Abgabe nochmal paar Fotos vom Fahrzeug (welche die Unversehrheit beweisen sollen).


    Somit hätte ich vor Gericht schonmal bessere Karten, als die AV (für diese Fälle, wo kein RA mit zur Übergabe/-nahme kommt).


    Ansonsten noch ein Tipp: Lasst ruhig auch kleinere Schäden, welche angeblich zu den Gebrauchsspuren zählen, bei Anbholung eintragen. Ich musste schonmal einen Citroen C6 außerplanmäßig an einem Flughafen tauschen. Und die ARWE-Leute schauen mitunter sehr sehr genau hin!

  • Btw. .. ich habe es mir angewöhnt, bei Abholung Fotos von den Schäden zu machen und bei Abgabe nochmal paar Fotos vom Fahrzeug (welche die Unversehrheit beweisen sollen).


    Somit hätte ich vor Gericht schonmal bessere Karten, als die AV (für diese Fälle, wo kein RA mit zur Übergabe/-nahme kommt).

    Wobei ich mir nicht sicher bin, ob diese Fotos vor Gericht was nützen. Ich gehe mal davon aus, dass du die mit ner
    normalen Digicam machst. Bei Verkehrsunfällen ist es so, dass deine Digitalaufnahmen keinen Bestand vor Gericht
    haben, da du selbst durch nachträgliche Bildbearbeitung Einfluss nehmen kannst. Nur konventionell auf Film gebannte
    Bilder gehen problemlos. Deshalb gibt es vom ADAC und Co. auch die Einwegkameras fürs Auto.

  • rein rechtlich gesehen, ist das Rückgabeprotokoll nur gut für den Vermieter. Nur so kann er dir nachweisen, dass während deiner Miete ein Schaden aufgetreten ist. Wird keins erstellt und du hast bei der Rückgabe in Bezug auf schäden und Uhrzeit ein paar Zeugen dabei gehabt, so wird es für den Vermieter sehr schwierig, Schäden an dich abzutreten, da diese auch nach deiner Rückgabe auftreten hätten können...Das ist auch der Grund warum viele kleinere Vermieter ausnahmslos immer ein Rückgabeprotokoll erstellen, die Großen sind halt zu faul, bzw. Personal mäßig zu unter besetzt. Vielleicht wäre das Personal auch teurer als die Schäden die ab und an nicht mehr zuzuordnen sind.


    Ist es nicht eher umgekehrt, und man kann als Mieter auf der sicheren Seite sein, wenn man nach Abgabe ein Protokoll mit dem Hinweis "keine Neuschäden vorhanden" in den Händen hält???? Ich wäre da eher besorgt, wenn mir der abnehmende Angestellte nur mündlich mitteilt, das alles ok ist und dann die Gefahr besteht, hinterher doch eine Schadensmeldung zu erhalten. Dann zu beweisen dass der Checker das Fahrzeug für schadensfrei bei Abgabe hielt wird schwer, wenn man das schriftlich hat kann die Av sich quer stellen wie sie will, da wird jeder Richter nur ein Lächeln dafür dann übrig haben.....

  • sicher, Digitalkamera-Bilder sind ein Indiz und kein Beweis.


    Aber:
    1. Sind diese Bilder besser als garnix, zumal die AV erst recht nicht beweisen kann, dass der Schaden vor Übergabe entstanden ist und nicht erst danach
    2. macht das Ordnungsamt auch Fotos mit Kompaktknipsen, um z.B. die exakte Position eines Fahrzeugs bei nem Halteverbotsverstoß zu dokumentieren.


    Btw. es gibt für manche DSLRs Image verification Kits, mit denen man nachweisen können soll, dass Bilder nicht manimuliert wurden. Allerdings weiß ich nicht wieviel das kostet. Und für meine Nikon gibt’s des leider nicht.

  • Aber:
    1. Sind diese Bilder besser als garnix, zumal die AV erst recht nicht beweisen kann, dass der Schaden vor Übergabe entstanden ist und nicht erst danach
    2. macht das Ordnungsamt auch Fotos mit Kompaktknipsen, um z.B. die exakte Position eines Fahrzeugs bei nem Halteverbotsverstoß zu dokumentieren.

    Genau, die dürfen das auch, sind nämlich Beamte. Genauso wie die Polizei das darf. Geht wohl drum, dass man Beamten trauen kann oder so.

  • Ja, ich habe gerade auch die rechtliche Grundlage dafür gefunden:
    §371a, Absatz 2 ZPO


    Ansonsten bleibt es am dem Richter freigestellt, ob er im Rahmen der freien Beweisführung nach §286 ZPO die Digitalfotos als Beweis zulässt. Wobei 1 Foto immer schwierig ist. Wenn man jedoch mehrer Fotos hat, die die gleichen Stellen am Fahrzeug zeigen, ists schonmal ganz gut.

  • Ist es nicht eher umgekehrt, und man kann als Mieter auf der sicheren Seite sein, wenn man nach Abgabe ein Protokoll mit dem Hinweis "keine Neuschäden vorhanden" in den Händen hält????


    Ja — genau die Frage ging mit auch durch den Kopf, als ich die Antwort von -Christian- gelesen habe. Vielleicht war ihm nicht klar gewesen, dass sich meine Frage natürlich nur auf solche Fälle bezieht, wo man das Fzg unbeschädigt zurück bringt.

  • wuerde mich eh mal interessieren, wie sowas gehandhabt wird, wenn ich ein auto nachts abstelle und eine stunde spaeter faehrt ein anderer eine beule darein, ohne das der platz videoueberwacht ist. da hab ich als mieter doch erstmal ein problem und mir fehlt der noetige nachweis?


    Also erstmal haftet der Mieter bei einer Nachtabgabe und zwar solange bis der MA der AV das Fahrzeug entgegennehmen kann. Dies ist dann in aller Regel bei Beginn der Öffnungszeit.


    Auszug aus unseren Mietbedingungen:
    Wagenrückgabe, wenn das Hertz Büro geschlossen ist
    Dies ist nur in ausgewählten Stationen möglich.
    Bitte stellen Sie sicher, dass eine Abgabe außerhalb der Öffnungszeit für Sie gestattet ist. Eine Abgabe außerhalb der Öffnungszeit ohne Erlaubnis kann dazu führen, dass Sie für das Fahrzeug in Verantwortung bleiben, bis wir das Fahrzeug persönlich entgegen nehmen können.