Mit französischem Kennzeichen geblitzt

  • Habe zurzeit ein in Deutschland angemietetes Fahrzeug von Hertz mit französischem Kennzeichen und wurde damit geblitzt. Weiß jemand ob das weiter verfolgt wird oder ich Glück habe aufgrund der Herkunft des Fahrzeugs? Geschwindigkeit war so zirka 15-20 km/h drüber.

  • Also inzwischen werden Bußgeldbescheide doch europaweit vollstreckt, oder? Von daher denke ich, dass die Sache nach Frankreich geht, dann der Halter (Hertz) ermittelt wird und die sich an dich wenden... Hab allerdings keine konkrete Erfahrung, ich vermute das so. :)

  • Zitat : Also inzwischen werden Bußgeldbescheide doch europaweit vollstreckt, oder? Von daher denke ich, dass die Sache nach Frankreich geht, dann der Halter (Hertz) ermittelt wird und die sich an dich wenden... Hab allerdings keine konkrete Erfahrung, ich vermute das so. :)


    Genau so ist es !

  • Ich meine, dass das Verfolgen und Vollstrecken von ausländischen "Strafzetteln" erst ab Herbst bzw. zum Ende des Jahres hin ist, aber momentan noch nicht.


    Nachtrag:


    Gerade mal gegoogelt: Ist erst ab 01.10.2010 und dann auch nur, wenn über 70 Euro.
    Bisher ist es auch nur geplant und noch nicht durch

  • Da ich am Samstag einen Fahrer mit nem Viano 2.2 CDI von Hertz, jedoch mit französischer Zulassung, für einen Tag in Deutschland losschicken muss, ist dieses Thema für mich - oder besser: den Fahrer - relevant. Daher aus Interesse an der aktuellen Rechtslage meine Frage:


    Kann da vielleicht jemand aktuelle, fundierte, Erkenntnisse beitragen? Bestenfalls Erfahrungen oder Quellen?
    Leider finde ich bei kurzer Internetrecherche keine aktuellen bis gar keine Beiträge :(


    a) Wie verhält es sich allgemein, wenn man mit einem in Frankreich auf Hertz zugelassenen Kfz in Deutschland geblitzt wird?


    b) Kann die zuständige deutsche Behörde (z.B. "Der Polizeipräsident von Berlin") den franzözischen Halter ermitteln (Hertz) und dann über Hertz (in Frankreich? / Zentrale in Irland?) den verantwortlichen Mieter herausfinden? Läuft das im Jahre 2013 vielleicht sogar schon über's KBA?


    c) Und selbst wenn: wird die Ordnungswidrigkeit verfolgt, obwohl es sich um einen französischen Halter handelt? Allerdings ist die Besonderheit hier ja durch den deutschen Fahrer und den deutschen Mietvertrag gegeben. Es handelt sich also streng genommen um einen deutschen Betroffenen.


    Meine Vermutung: der Halter und der verantwortliche Fahrer können ohne weiteres ermittelt werden, Deutschland verfolgt Ordnungswidrigkeiten mit franz. Zulassungen schon aber erst ab einer gewissen Grenze, z.B. ab 40 EUR (5 bis 35 EUR = Verwarngeld, oberhalb 35 EUR = Bußgeld). Und da es sich um einen deutschen Betroffenen handelt kann die Ordnungswidrigkeit auch problemlos geahndet werden?

    Was ich nicht wissen möchte: wie der Fahrer 1.200km an einem Tag zurücklegen kann, ohne eine Ordnungswidrigkeit zu begehen oder ob er sowieso dazu stehen und bezahlen sollte.

  • Ich habe mal einen Strafzettel fürs Falschparken in Frankreich bekommen (30-35€ ca.). Deutsches Fahrzeug. Nach ca. 4 Monaten kam tatsächlich ein französischer Brief vom (komplett auf Französisch, hab kein Wort verstanden (aber gewusst worums ging)) an meine deutsche Adresse. Habe ihn ignoriert. Nach weiteren 4 Monaten (ich war in der Zwischenzeit umgezogen) kam sogar noch ein weiterer Brief an meine neue, deutsche Adresse. Wieder auf Französisch, wieder kein Wort verstanden. Wieder ignoriert.
    Seitdem habe ich nichts mehr gehört, fuhr dann aber immer mit dem Gedanken daran, von der Polizei kontrolliert und bis zur Bezahlung angehalten zu werden, nach Frankreich. Ist hoffentlich mittlerweile verjährt. :D


    Ich weiß nicht, ob sich die Bestimmungen mittlerweile geändert haben. Aber damals wurde (wie du sagtest) alles unter einem bestimmten Wert in D nicht verfolgt.

  • Bist du sicher, dass das Fahrzeug ausschließlich in Frankreich zugelassen ist und nicht mit französischem Kennzeichen in Deutschland zugelassen ist (siehe u.a. IntVO)? Bei letzterem würde das alles fast seinen normalen deutschen Weg gehen.

    Da der Viano eigentlich wieder nach Frankreich zurück soll (jetzt muss er hält noch bis Sonntag bleiben) und ein anderer bereits abgeholt wurde, bin ich mir da ziemlich sicher.
    Danke für den Hinweis mit der IntVO. Werde mal die Zulassung prüfen aber am wahrscheinlichsten scheint mir, dass es einfach ein französischer Viano in Deutschland ist. Er ist auch anders ausgestattet als die deutschen Hertz Viano: Tempomat, Command-Navi...

  • Zitat

    Er ist auch anders ausgestattet als die deutschen Hertz Viano: Tempomat, Command-Navi...

    Na dass es ein Fahrzeug ist, was ursprünglich aus Frankreich stammt, steht ja außer Frage. Daher auch die unterschiedliche Ausstattung. Wenn diese Fahrzeuge sich aber länger in Deutschland aufhalten (Flottenknappheit etc.) werden sie wohl mit dem französischen Kennzeichen in Deutschland zugelassen. Andersrum findet das ja auch statt. In Paris sieht man oft S-Klassen und andere Fahrzeuge von Hertz mit deutschen Kennzeichen. Die sind meiner Vermutung nach dort nicht nur vorrübergehend, sondern werden dorthin langfristig verlegt. Ob der französische Staat dort eine analoge Zulassung wie in Deutschland verlangt, weiß ich nicht, kann ich mir aber gut vorstellen. Möglich ist bei dir aber natürlich auch schlicht, dass es tatsächlich ein französisches Fahrzeug mit Kurzzeitaufenthalt in Deutschland (Oneway hier abgegeben) war.

  • LZM:




    zu b)


    Die Polizeien der Länder und die des Bundes haben direkten Zugriff auf folgende Halterdaten der Länder:


    -Belgien


    -Finnland


    -Frankreich


    -Luxemburg


    -Niederlande


    -Österreich


    -Polen


    -Rumänien


    -Slowenien


    -Spanien


    umgekehrt, völlig überraschend, haben die o. a. Länder ebenfalls Zugriff auf unsere Daten. ;(


    Gruß


    Oberhasi

  • Oberhasi, was ist deine Quelle für deinen Beitrag? Ich habe über google gesucht und nichts gefunden, aber wahrscheinlich bringt es auch nichts, google mit Zitaten aus deinem Beitrag zu füttern, denn du hast das wohl aus dem Kopf geschrieben, was die falsche Schreibweise von Finnland vermuten lässt. ;)

  • @peak_me:

    Oberhasi, was ist deine Quelle für deinen Beitrag? Ich habe über google gesucht und nichts gefunden, aber wahrscheinlich bringt es auch nichts, google mit Zitaten aus deinem Beitrag zu füttern, denn du hast das wohl aus dem Kopf geschrieben, was die falsche Schreibweise von Finnland vermuten lässt. ;)


    1. Fehler Finnland behoben (ich bin "auf Arbeit" und gehe nebenbei meiner beruflichen Tätigkeit nach, da schleichen sich mal Fehler ein ;) )


    2. die Liste ist abschließend, Stand 10:54 Uhr


    3. bei google kannst Du diese Infos nicht finden


    4. zu meinen Quellen möchte ich öffentlich nichts schreiben, der eine oder andere Telinehmer unseres "MWT-5-Jahres-Treffens" kennt meine Quelle (u. a. Imace, Chili, Sniggers?)


    5. PN bekommst Du gleich :)


    Gruß


    Oberhasi

  • Die deutschen S-Klassen in Frankreich sind an an die französischen Konsulate in Stuttgart und Saarbrücken vermietet. Läuft über Deutschland der Mietvertrag, Mega Deal für die Stationen und der Grund, warum es in Deutschland praktisch keine Diesel S-Klassen gibt.


    Na wenn das mit der Halter-Abfrage so einfach ist, kann ich mir den Rest schon fast denken :-)