Führerschein weg nach Strafdelikten?

  • (dpa) - Das Thema ist nicht neu, sorgt aber regelmäßig für Kontroversen: Die Justizminister der Länder wollen nach einem Zeitungsbericht den Führerschein als Hauptstrafe auch bei Delikten wie Diebstahl oder Körperverletzung einziehen.


    Ein entsprechender Beschlussvorschlag stehe auf der Tagesordnung der am Donnerstag in Hamburg beginnenden Justizministerkonferenz, berichtete "Bild am Sonntag". Bei einem Vorbereitungstreffen des Strafrechtsausschusses sei aus den meisten Bundesländern Zustimmung signalisiert worden.


    Bislang können Fahrverbote nur als Nebenstrafe zu einer Haft- oder Geldstrafe verhängt werden. In der Vergangenheit war der Vorschlag mit der Begründung abgelehnt worden, ein solches Fahrverbot treffe nur ausgewählte Straftäter mit Fahrerlaubnis und verstoße gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung.


    Innerhalb der Union findet die Initiative Unterstützung. "Ein befristetes Fahrverbot ist deutlich spürbar, weil es die in unserer Gesellschaft so wichtige Bewegungsfreiheit einschränkt und dadurch auch eine Art Freiheitsentzug darstellt", sagte Niedersachsens Justizminister Bernd Busemann (CDU).
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    Der Unionspolitiker Wolfgang Bosbach hat dabei den erzieherischen Effekt vor Augen. "Es geht darum, eine für die Täter spürbare Sanktion einzuführen, die abschreckend wirkt und erzieherisch wirksam sein kann", sagte der Vorsitzende des Bundestags-Innenausschusses der in Halle erscheinenden "Mitteldeutschen Zeitung" (Montag).


    Die FDP tritt bei dem Vorschlag dagegen auf die Bremse. Mit dem Führerscheinentzug als Hauptstrafe würden "Spezialsanktionen" für bestimmte Personengruppen geschaffen, die unser Strafrechtssystem "nicht besser machen", sagte der rechtspolitische Sprecher der FDP- Bundestagsfraktion, Christian Ahrendt.


    Sachsen-Anhalts Justizministerin Angela Kolb (SPD) zeigte sich dagegen offen für das Vorhaben: "Aus unserer Sicht ist das Fahrverbot beispielsweise nach entsprechenden Rohheitsdelikten durchaus ein geeignetes Instrumentarium."


    gefunden bei web.de

  • Toll, und was ist mit Leuten die zur Arbeit müssen, und dafür auf ihr Fahrzeug angewiesen sind? Werden die nicht viel härter bestraft, in dem sie vielleicht auch noch ihren Job verlieren?

  • Toll, und was ist mit Leuten die zur Arbeit müssen, und dafür auf ihr Fahrzeug angewiesen sind? Werden die nicht viel härter bestraft, in dem sie vielleicht auch noch ihren Job verlieren?

    einfach die Finger von Diebstahl und Körperverletzungen weg...dann klappt's auch mit dem Führerschein und dem Arbeitsweg...
    Wenn man sich dann noch an die Verkehrsregeln hält...gar nicht auszudenken :8o:

  • Ich finde es aber unfair wenn manche Leute für das gleiche Delikt härter bestraft werden als andere, vor allem weil der Jobverlust in dem Fall ja noch mehr Straftaten auslösen würde (da man ja kein Job mehr hat).

  • Also wenn ein paar super coole jugendliche einen alten Mann in der U-Bahn vermöbeln, dann sind sie auch noch nicht reif genug für einen Führerschein.


    Vielleicht kann man dann ja eine Ausnahmeregelung eintragen, die für Fahrten zur Arbeit gilt.

  • Ist schon wieder Wahl? Der Führerscheinentzug ist nun mal eine Nebenstrafe und das soll auch so bleiben. Was kommt als nächstes? FS-Entzug fürs Schwarzfahren? Es wird dadurch niemand vom Klauen abgehalten oder davon jemand anderem die "Fresse zu polieren". Das ist einfach nur polemisch. Kein Führerschein-Job weg, ergo der Steuerzahler wird wieder belastet mit den Kosten der Arbeitslosigkeit. Es gibt genügend Möglichkeiten, den Leuten vors Schienenbein zu treten. Die Möglichkeit neben einer Bewährungsstrafe restiktive Auflagen zu verhängen, wird nur wenig genutzt. Das sage ich auch als Strafverteidiger.

  • Es gibt genug Leute die nicht auf ihr Auto angewiesen sind und WENN man auf sein Auto/Führerschein angewiesen ist wird der auch nicht eingezogen!!
    Ein Kapitän meinte mal ganz schlau zu sein und seinen Führerschein abzugeben wenn er auf See ist (gut das haben viele gemacht, doch bei ihm was das schon selbstverständlich) also durfte er dann den Lappen behalten und es wurde ein Gehaltsnachweis eingefordert und nach diesem die Tagessätze die er zu leisten hat festgelegt, das war nicht mehr günstig und danach hat er sich an die Geschwindigkeiten gehalten.


    Also ist das jetzt nur eine weitere Möglichkeit unbelehrbare die der rest nicht stört mal einwenig in ihrer Freiheit zu beschneiden, ich finde es gut!

  • Es stellt sich doch eher die Frage, was eine Straftat mit einem Führerschein zu tun hat?
    Deswegen finde ich das, was flu geschrieben hat, sehr treffend.


    Des Weiteren könnten dann auch nur die einen entzogen bekommen, die einen besitzen....wo wäre dann die Gleichbehandlung?
    Aber nunja, wie es um diese bestellt ist, sieht man ja schon an den Mördern und Steuerhinterziehern...der Mörder schneidet oft besser ab, als ein Preller...


    just my 2 cents :)


    edit: ich meine mit Straftaten jetzt solche, wie Diebstahl, Einbruch etc. keine Trunkenheit am Steuer und dabei jemanden umgefahren...

    Einmal editiert, zuletzt von cram ()

  • Ich stimme VP in gewissem Maße zu - also rein moralisch hätte ich damit kein Problem. Der Fiskus zieht einem so schon genug aus der Tasche und hält heute bei fast allem die Hand auf..irgendwann ist auch mal genug ;) wobei es auch genug Möglichkeiten gibt, Steuern legal zu sparen. Aber das ist hie rnicht das Thema ;)


    also BTT :)

  • ich gehöre hier wohl auch zu den Gegnern von solchen unpassenden Strafen ..


    .. sollen die doch als nächstes den Reisepass für Steuerhinterziehung im Ausland einziehen ...
    .. oder fürs Schwarzfahren das Auto beschlagnahmen ... ach ja .. und für Verkehrsverstöße wird künftig halt die Handy-nutzung verboten (davon sind ja heutzutage auch viele Abhängig)...


    nenee ... ich denke unser Rechtssystem bietet schon genug Möglichkeiten ... die müssen dann halt auch mal angewand werden ...