Auto bei SIXT reserviert und keinen Wagen bekommen...

  • Hallo!


    Ich habe über meine Sixt Gold Card ein Auto bei Sixt reserviert. Die Abholung sollte am Flughafen Trapani, Sizilien erfolgen. Da ich nur für einen Tag reiste, habe ich den ganzen Ablauf der Reise auf das gemietete Auto aufgebaut.
    Dort ankommend, hat mich der Sixt Angestellte ziemlich arrogant informiert, dass für mich kein Auto zur Verfügung steht. Es waren alle bereits vergeben, vielleicht am nächsten Tag wäre etwas frei...
    Ich habe nach 3 Stunden mit Mühe und gegen viel Geld Auto bei anderem Autovermieter bekommen, meine ganze Reise war durcheinander..


    Hat jemand Erfahrung mit solcher Situation, wo man bei einer bestätigten
    Reservierung doch keinen Wagen bekommt?


    Gruß
    Kara

  • mit Goldcard? Meine Herren, das ist ein starkes Stück :111:


    Mal im Ernst: Normalerweise sollte es kein Problem sein in einem solchen Falle ggf. mit dem Stationsleiter zu einer Lösung zu gelangen. Voraussetzung ist natürlich dass eine bestätigte Reservierung zu diesem Zeitpunkt existierte...im Endeffekt ist dann alles eine Frage der persönlichen Durchsetzungskraft...



  • Ich meine mal gelesen zu haben, dass jemand, der ein Auto im vorraus bucht, so wie du es ja getan hast, auf keinen Fall OHNE Auto von Dannen ziehen darf. Es gibt dazu mehrere Möglichkeiten das Problem zu lösen, die ALLERLETZTE ist es, einen anderen Autovermieter zu beauftragen, somit solltest du dich mal mit Sixt in Verbindung setzen, dass du das erstattet kriegst.

  • Für mich als Laien:
    Hast du vielleicht was Schriftliches von der Station? oder wenigstens einen Zeugen? Dann würde ich Sachverhalt mit allen möglichen Unterlagen (Reservierung, Aussage der Station, Rechnung des Ersatzanbieters, ...) an Sixt geben und mit Anwalt drohen...eventuell machst dich vorher ein wenig schlau, was Sachadenerstaz usw. betrifft. EIn paar (sinnvolle) Paragraphen sind sicher nicht verkehrt. Aber nur, wenn du dir deiner Sache auch sicher bist...

  • Naja ... schau mal als erstes in die AVB von Sixt (ich weiß ja nicht aus welchem Land du was gebucht hast).


    Wenn dort nicht (wie bei Hertz) drin steht, dass die Reservierung unverbindlich ist, dann gelten die Regelungen des BGB. Denke hier handelt es sich um Nichterfüllung eines Vertrages - aber genaues kann dir NUR ein Anwalt sicher sagen.

  • Doch! Wenn die Reservierung bei Sixt-Deutschland erfolgt ist, gilt deutsches Recht.


    Ist vergleichbar mit dem Hotel in der Türkei, welches du bei einem deutschen Reiseveranstalter buchst. Wenn dort was nicht passt, wendest du dich ja gerichtlich auch ned ans Hotel sondern an den Reiseveranstalter, der dir des Ding verkauft hat. ;)

  • Ich meine mal gehört zu haben, wenn Du z.B. bei sixt.de, also in Deutschland gebucht hast und eine Reservierungsbestätigung hast, dann gilt auch das deutsche Recht des BGB und natürlich wäre dann ein Mietwagenunternehmen, dass Dich armen kleinen Mann einfach so stehen lässt ohne den vorher bestätigten Wagen... evtl. ja für alle daraus resultierenden Kosten haftbar zu machen - sei es durch Mehrkosten eines vergleichbaren Mietwagen bei der Konkurrenz, wobei nur die Differenz zur Reservierung aufrechenbar wäre. :whistling:

  • alles nicht so einfach. wahrscheinlich wird vor Gericht, die Reservierungsbestätigung als Einladung zum Angebot ausgelegt.
    insofern ist dann gar kein Vertrag zustande gekommen, wenn man die autoschlüssel nicht in der Hand hält

  • alles nicht so einfach. wahrscheinlich wird vor Gericht, die Reservierungsbestätigung als Einladung zum Angebot ausgelegt.
    insofern ist dann gar kein Vertrag zustande gekommen, wenn man die autoschlüssel nicht in der Hand hält


    Das dürfte bei SIXT so nicht der Fall sein. Denn Sixt belegt dich als Kunden mit einer No-Show Gebühr (um das mal als Indiz zu nennen), wenn du dein reserviertes Fahrzeug nicht abholst. Wäre alles so unverbindlich, dann hätte Sixt auch kein Recht auf diese Gebühr. Und einseitig verpflichtende Verträge wären vor Gericht definitiv nicht haltbar.


    Anders schauts z.B. bei Hertz aus. Dort behält sich Hertz das Recht vor, den Kunden im Regen stehen zu lassen. Allerdings hat der Kunde das gleiche Recht! Somit passt das dann wieder.

  • wahrscheinlich wird vor Gericht, die Reservierungsbestätigung als Einladung zum Angebot ausgelegt.


    nö, die sogenannte invitatio ad offerendum wäre ja werbung von sixt á la ich vermiete dir auto gegen cash von, bis.. auf sizielien oder wo auch immer
    dann kommst du mit dem angebot, hey sixt ich will mieten und sixt mit der annahme des angebots, hey ich gebe dir die resibestätigung. hab ich mal irgendwo gehört :whistling:

  • oh .. du hast Recht .. ich hatte da die Prepaid-Bedingungen im Hinterkopf ... sry ..


    Aber laut den AVB von Sixt:

    Zitat

    Inlands- und Auslandsreservierungen sind nur für Preisgruppen, nicht für Fahrzeugtypen verbindlich. Übernimmt der Mieter das
    Fahrzeug nicht spätestens eine Stunde nach der vereinbarten Zeit, besteht keine Reservierungsbindung mehr. Abbestellungen
    müssen 24 Stunden vor Mietbeginn erfolgen.


    Nun die Preisfrage an Kara: Bist du mehr als 1 Stunde nach Reservierungszeitpunkt an der Station angekommen?



    Übrigens:

    Zitat

    1. Bei Streitigkeiten über die Auslegung des Mietvertrages ist der deutsche Text maßgebend und deutsches Recht anwendbar.

  • Vielen Dank für die vielen Antworte!


    Ich war pünktlich...Der italienische Angestellte wollte sich nicht anstrengen auf English zu diskutieren. Die Reservierungszentralle in Deutschland hat versucht das zu klären, konnte aber nicht, die Dame am Telefon hat mir gesagt, sie kann niemand in der Sixt-Zentralle in Italien erreichen, daraufhin hat sie mir die Nummer in Italien gegeben, damit ich selber das regele. Ich konnte später einen italienischen Angestellten erreichen, der mir bestätigte - es gibt in ganz Sizilien kein Auto für mich, alle seien bereits vergeben, und es ist mein Problem wie ich damit klar komme..er kann nichts für mich tun. Wieder bei der Reservierung in Deutschland angerufen, von dort wieder keine Hilfe, es wurde mir gesagt, mein Fall sei für die Kundenbetreuung, nur heute ist Samstag, und die Kundenbetreuung ist wieder am Montag zu erreichen.

  • Vielen Dank für die vielen Antworte!


    Ich war pünktlich...Der italienische Angestellte wollte sich nicht anstrengen auf English zu diskutieren. Die Reservierungszentralle in Deutschland hat versucht das zu klären, konnte aber nicht, die Dame am Telefon hat mir gesagt, sie kann niemand in der Sixt-Zentralle in Italien erreichen, daraufhin hat sie mir die Nummer in Italien gegeben, damit ich selber das regele. Ich konnte später einen italienischen Angestellten erreichen, der mir bestätigte - es gibt in ganz Sizilien kein Auto für mich, alle seien bereits vergeben, und es ist mein Problem wie ich damit klar komme..er kann nichts für mich tun. Wieder bei der Reservierung in Deutschland angerufen, von dort wieder keine Hilfe, es wurde mir gesagt, mein Fall sei für die Kundenbetreuung, nur heute ist Samstag, und die Kundenbetreuung ist wieder am Montag zu erreichen.



    Soweit ich das nun nachvollziehen kann und sofern deine Angaben so korrekt sind, steht dir erstens das deutsche Recht, also das BGB zu, und zweitens unterstützen dich hierbei die AVB von Sixt, die ja klar sagen, dass eine Buchung verbindlich für eine Preiskategorie ist, was heißt, dass verbindlich ein Auto reserviert werden muss.
    An deiner Stelle würde ich erstmal bei der Sixt-Hotline anrufen und denen dein Fall schildern.
    Sollte keine Reaktion kommen, keine Kulanz oder dergleichen, würde ich mich in schriftlicher Form an Sixt wenden, notfalls Anwalt einschalten (Rechtsschutzversicherung?)